Beschreibung der Beschaffung
Die Bayerische Justizvollzugsakademie Straubing ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der bayerischen Justizvollzugsbediensteten. Als Dienstleistungsbehörde für den gesamten bayerischen Justizvollzug nimmt sie u.a. folgende Kernaufgaben wahr:
Ausbildung, Fortbildung, Personalauswahl, Kooperation mit anderen Einrichtungen, Betreuung und Koordination der IT im Justizvollzug.
Der Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten an der Bayerischen Justizvollzugsakademie orientiert sich im Wesentlichen an den Zahlen der Anwärter, die im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der 2. Qualifikationsebene eingestellt werden.
Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Errichtung neuer Justizvollzugsanstalten wird erwartet, dass der Personalbedarf konstant bleibt bzw. sich erhöht.
In Straubing ergibt sich vor diesem Hintergrund und aufgrund des Sanierungsbedarfes bestehender Unterkunftsgebäude ein Bedarf zur Schaffung von 60 Unterkunftsplätzen an der Justizvollzugsakademie.
Vorgesehen ist, dass ein Neubau in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Gebäuden der Bayerischen Justizvollzugsakademie errichtet wird. Ferner sollte berücksichtigt werden, dass die Wohneinheiten nahe bei den bereits bestehenden Unterkunftsgebäuden entstehen, um hier eine Bindung herzustellen. Auch würde so der weitere geplante Gesamtausbau der Akademie, bei dem Erweiterungen im Bereich der Verwaltungs- und Funktionsgebäude vorgesehen sind, nicht beeinträchtigt.
Im Bereich der Vollzugsakademie stehen benachbarte Grundstücke zur Verfügung, die sich im Eigentum des Freistaates Bayern befindet. Die Grundstücke mit den Fl. Nr. 2186 und Fl. Nr. 2220 Gemarkung Straubing sind unbebaut. Die Grundstücke liegen ebenso wie das Grundstück der Bayerischen Justizvollzugsakademie Straubing (Fl.Nr. 2186/4) auf einer Höhe von etwa 331,0 bis 332,0 m ü.NN und sind weitgehend ebenflächig.
Der genehmigte Projektantrag mit einer Nutzungsfläche (NUF 1 - 6 gemäß DIN 277) von 1.188 m2 und einem fortgeschriebenen Kostenrahmen ist für die Umsetzung der Bedarfsdeckung bindend.
Das Raumprogramm weist folgenden Bedarf aus:
- 57 Einbettzimmer mit jeweils 13 m2
- 57 Sanitärräume mit RLT mit jeweils 3 m2
- 3 barrierefreie Einbettzimmer mit jeweils 16 m2
- 3 barrierefreie Sanitärräume mit RLT mit jeweils 6 m2
- 3 Aufenthaltsräume mit jeweils 30 m2
- 3 Teeküchen mit jeweils 12 m2
- 6 Wäscheräume mit jeweils 7 m2
- 3 Räume Abfall mit RLT mit jeweils 6 m2
- 3 Putzmittelräume mit jeweils 4 m2
- 3 WC für Reinigungspersonal mit jeweils 4 m2
Weitere Flächen (Verkehrsfläche (VF), Technikfläche (TF)) sind nach Erfordernis zu ermitteln und entwurfsabhängig umzusetzen. Hierzu zählen Hausanschlussraum, Fernmeldetechnik, EDV, Raumlufttechnische Anlagen, Aufzugsanlagen, Flure, Treppen, Schächte, Förderanlagen, Sonstige Räume.
Auf dem Areal sind 33 PKW-Stellplätze neu zu errichten.
Der Neubau soll sich gestalterisch und städtebaulich in das campusartige Areal der Justizvollzugsakademie einfügen. Hierzu soll das bestehende Gesamtausbaukonzept fortgeschrieben werden.
Im Rahmen des gegenständlichen VgV-F-Verfahrens sollen Planungsleistungen als Generalplanung zur Durchführung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung auf Basis der LPH 3 (anteilig LPH 5) vergeben werden.
Die detaillierten Anforderungen sind den beiliegenden Angebotsblättern (VII.20.4) zu entnehmen.
Das neu zu errichtende Unterkunftsgebäude ist im Passivhausstandard zu errichten und an die bereits im Umfeld bestehenden Versorgungseinrichtungen anzuschließen. Die dafür notwendigen Spartenpläne werden zur Verfügung gestellt und sind im Vorentwurf zu berücksichtigen und im Anschluss dem Totalunternehmer zu übergeben.
Durch das Staatliche Bauamt Passau wird eine Orientierungsplanung erstellt, auf die bei Bedarf im Rahmen der Generalplanung zurückgegriffen werden kann.
Weitere Informationen können der Anlage "01_Projektbeschreibung_JVAk-Unterkunftsgeb" entnommen werden.