Generalplanerleistungen - 71540000-5 Bauverwaltungsleistungen -ID26118Ge

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau

Neubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Berlin-2. Bauabschnitt (LPH anteilig 3-4, 5-9) Es ist vorgesehen die LP5-LP9 durch einen Generalunternehmer mit Planungsanteilen separat zu vergeben. Die hier betreffende Leistung ist das GU-Controlling im Rahmen des Neubaus des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (2. Bauabschnitt), welches der Sicherstellung der Einhaltung von Kosten-, Termin- und Qualitätszielen über alle Projektphasen von der Planung bis zur Gewährleistung, dient. Es umfasst dabei die systematische Prüfung, Überwachung, Dokumentation und Beratung auf Basis der vertraglichen und technischen Vorgaben (insb. FLB und GU-Vertrag) in enger Abstimmung mit Auftraggeber und Projektsteuerung. Zu den wesentlichen Leistungen zählen die Einarbeitung in sämtliche Projektunterlagen, die Prüfung und Bewertung der Ausführungsplanung, die kontinuierliche Qualitäts- und Fortschrittskontrolle in der Bauausführung mittels Soll-Ist-Vergleichen und Baubegehungen, die frühzeitige Identifikation und Nachverfolgung von Mängeln, die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen sowie die Sicherstellung einer vollständigen Projektdokumentation. Darüber hinaus beinhaltet das GU-Controlling die Mitwirkung bei Abnahmeprozessen einschließlich Abnahmeempfehlung, ein strukturiertes Mängelmanagement sowie die fachliche Begleitung während der Gewährleistungsphase bis hin zur abschließenden Bewertung und Freigabe von Sicherheiten.

Deadline

Deadline 2026-07-23

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanerleistungen - 71540000-5 Bauverwaltungsleistungen -ID26118Ge
Referenznummer: VM_26118_VgV_O_Ge
Kurze Beschreibung:
Neubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Berlin-2. Bauabschnitt (LPH anteilig 3-4, 5-9) Es ist vorgesehen die LP5-LP9 durch einen Generalunternehmer mit Planungsanteilen separat zu vergeben. Die hier betreffende Leistung ist das GU-Controlling im Rahmen des Neubaus des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (2. Bauabschnitt), welches der Sicherstellung der Einhaltung von Kosten-, Termin- und Qualitätszielen über alle Projektphasen von der Planung bis zur Gewährleistung, dient. Es umfasst dabei die systematische Prüfung, Überwachung, Dokumentation und Beratung auf Basis der vertraglichen und technischen Vorgaben (insb. FLB und GU-Vertrag) in enger Abstimmung mit Auftraggeber und Projektsteuerung. Zu den wesentlichen Leistungen zählen die Einarbeitung in sämtliche Projektunterlagen, die Prüfung und Bewertung der Ausführungsplanung, die kontinuierliche Qualitäts- und Fortschrittskontrolle in der Bauausführung mittels Soll-Ist-Vergleichen und Baubegehungen, die frühzeitige Identifikation und Nachverfolgung von Mängeln, die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen sowie die Sicherstellung einer vollständigen Projektdokumentation. Darüber hinaus beinhaltet das GU-Controlling die Mitwirkung bei Abnahmeprozessen einschließlich Abnahmeempfehlung, ein strukturiertes Mängelmanagement sowie die fachliche Begleitung während der Gewährleistungsphase bis hin zur abschließenden Bewertung und Freigabe von Sicherheiten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bauverwaltungsleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Zusätzliche Informationen:
Die geschätzte Laufzeit des Vertrages von 711 Tagen zzgl. Gewährleistungszeitraum.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Postanschrift: Cantianstraße 24
Postleitzahl: 10437
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 711 Tage
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: Die Leistungsstufe 1 betrifft die Gliederungspunkte 1-4 gem. Leistungsbild und erfolgt mit Zuschlagserteilung. Die Leistungsstufe 2 betrifft den Gliederungspunkt 5 gem. Leistungsbild und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch einen separaten Abruf des Auftraggebers.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-23 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-23 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-23 11:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
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Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-16 11:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung, Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertrag) sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eine Berufshaftpflichtversicherung liegt vor gemäß Angabe, bzw. eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens über den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall. Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren liegt bei mind. 1.000.000 EUR (netto).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Das Unternehmen hat folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art in dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum erbracht. Bitte geeignete Referenzenauflisten mit Angaben zu: Beschreibung / Beträge / Daten / Auftraggeber. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Mehrfachverwendung der Referenzen ist möglich. Referenz 1 -Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) -Daten (Erbringungszeitraum) -Kontaktdaten des Auftraggebers -Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Angebots an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. -Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 50 Mio. EUR (brutto). -Das Referenzprojekt muss eine Bauüberwachungsleistung für Gebäude und Innenräume und Freianlagen in den Leistungsphasen 7-9 HOAI oder vergleichbar vorweisen. -Das Referenzprojekt wurde durch eine Kumulativleistungsträger (TÜ/TU/GÜ/GU) erbracht. -Die Referenz ist aus dem Bereich Neubau oder Umbau eines Stadions oder Arena oder Sportstätte oder Versammlungsstätte. Referenz 2 -Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) -Daten (Erbringungszeitraum) -Kontaktdaten des Auftraggebers -Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Angebots an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. -Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 30 Mio. EUR (brutto). -Das Referenzprojekt muss eine Bauüberwachungsleistung für Technische Ausrüstung inkl. KG550 in den Leistungsphasen 7-9 HOAI oder vergleichbar vorweisen. -Das Referenzprojekt wurde durch eine Kumulativleistungsträger (TÜ/TU/GÜ/GU) erbracht. -Es handelt sich um ein öffentliches Bauvorhaben, das von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt wurde. Referenz 3 -Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) -Daten (Erbringungszeitraum) -Kontaktdaten des Auftraggebers -Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Angebots an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. -Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 30 Mio. EUR (brutto). -Gem. Referenzprojekt wurde eine Prüfung oder stichprobenmäßige Prüfung der Ausführungs- und Werk- und Montageplanung auf Grundlage einer FLB durchgeführt. -Gem. Referenzprojekt wurde eine fachliche und sachliche Prüfung von Nachtragsangeboten bzw. Änderungsanträgen durchgeführt. Angaben zur personellen Ausstattung Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2023-2025) beliefen sich auf mindestens 7 Personen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023-2025) beliefen sich auf mindestens 1 Person. Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Projektleitung -Namen, Vorname der Projektleitung -Die Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar nach. -Die Projektleitung weist mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung und Bauausführung im Hochbau nach. Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Stellvertretende Projektleitung -Namen, Vorname der stv. Projektleitung -Die stv. Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar nach. -Die stv. Projektleitung weist mind. 8 Jahre Berufserfahrung in der Planung und Bauausführung von Technischen Anlagen nach.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, ­ in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags  bevollmächtigte  Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem  Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ­dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
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Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901733342 📞
URL: https://www.berlin.de/sen/sbw/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/204898 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe (gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Die Zusatzerklärung wird als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt als Excel-/ und PDF-Datei auf dem entsprechenden Halter hochzuladen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bietergemeinschaften: - haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. Zur Prüfung des Angebots ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: "espd-Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bietergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen. 1) Alle Angebote sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Für Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr. 5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den EEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 8) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bieter oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 11) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 12) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 120-432651 (2026-06-23)