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Ort der Leistung: Havelland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau Kindertagesstätte Kochstr. Kochstraße 5/7 14612 Falkensee
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung/Überwachung als Generalplanung für Neubau einer Kindertagesstätte, LPh 1-9, Nach Zuschlag erfolgt die Beauftragung stufenweise.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD liegt den Unterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/Bewerber hat sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Bewerber hat sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch auf dem schriftlichen Weg. Lehnen Referenzgeber die Abgabe einer Wertung ab, gilt diese jeweilige Referenz als "fehlend".
Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD liegt den Unterlagen bei.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Abweichend zu § 46 VgV, sind Referenzen älter als 3 Jahre zugelassen.
Für alle Referenzen gilt, Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bei...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Abweichend zu § 46 VgV, sind Referenzen älter als 3 Jahre zugelassen.
Für alle Referenzen gilt, Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bei Bauvorhaben im Bau, können nur die bis zum Zeitpunkt der Ausschreibungsphase erbrachten Leistungen angerechnet
werden.
In Summe betrachtet müssen alle Leistungsphasen (1-9) der HOAI erbracht worden sein. D. h. es werden auch Referenzen
gewertet, die nur einen Teilbereich der HOAI abdecken, solange die fehlenden Leistungsphasen durch andere eingereichte
Referenzen ergänzt werden.
Liegen weniger als 3 Referenzen vor, erfolgt der Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Maximal vier Referenzen werden bewertet.
Der beigefügten Tabelle kann die Bewertung der eingereichten Referenzen entnommen werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bauvorlageberechtigung nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-06-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen
Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Fehlende Nachweise werden nicht...”
Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen
Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDYW2AEZDAV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Stadt Falkensee
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49
Postort: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33222810📞
E-Mail: hochbau@falkensee.de📧
Fax: +49 3322281189 📠
URL: https://www.falkensee.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 092-283443 (2023-05-08)