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Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stadt Emsdetten überträgt dem Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen wie folgt:
1. Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung): Maßnahmen 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.
2. Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.
3. Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 10, 14 und 15
Bei der Maßnahme 13 sind die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 zu
erbringen.
Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Leistungsphasen bezüglich der Maßnahme 7 und/oder der Maßnahme 16 zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt
leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.
Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Sonderleistungen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt für jede Sonderleistung separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.
Die Stadt Emsdetten beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung des Projektes die weiteren Leistungsphasen 3 bis 8 bzw. 4 bis 8 mit sämtlichen Grundleistungen zu übertragen.
Die Übertragung erfolgt leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch
schriftliche Mitteilung. Die Stadt Emsdetten behält sich dabei vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf
einzelne Maßnahmen, einzelne Leistungsbilder, einzelne Anlagengruppen oder einzelne Grundleistungen einer
Leistungsphase zu beschränken.
Die Stadt Emsdetten ist in ihrer Entscheidung über eine weitere Beauftragung frei. Ein Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht nicht. Auch können daraus keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Im Falle einer Paket- oder Generalunternehmervergabe auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung
treten - soweit vorhanden - die für die Leistungsphasen 5, 6 und 7 in den Leistungsbildern der HOAI 2021
benannten, ersetzenden Besonderen Leistungen bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm anstelle der
entsprechenden Grundleistungen.
Auch für die weiteren Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung bzw. aus der Beauftragung etwaiger Teilleistungen kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung oder sonstige Ansprüche ableiten.
Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie
nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren nach vollständiger Beendigung der vorhergehenden Stufe in Auftrag gibt.