Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen und gehört darüber hinaus zum sog. Wurzener Land.
Nicht zuletzt die unmittelbare Nähe zu Leipzig und deren Entwicklung bewirkt auch bei der Gemeinde Lossatal, als Teil des Wurzener Landes, einen weiteren Zuzug und damit eine wachsende Bevölkerung. Dies hat erhöhte Schülerzahlen in der Grundschule Hohburg und damit einhergehend erhöhte Zahlen von Kindern zur Folge, die den Hort Abenteuerland nut-zen müssen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind Hortplätze und damit eine Ganz-tagsbetreuung während der Schulzeit in Sachsen in einem bedarfsgerechten Umfang zur Ver-fügung zu stellen. Dem möchte die Gemeinde Lossatal mit dem hiesigen Vorhaben und des-sen Umsetzung gerecht werden.
Im Schuljahr 2022/2023 wurden drei 1. Klassen eingeschult. Es ist anzunehmen, dass die Dreizügigkeit für die jeweilige Schulklasse jedenfalls in den kommenden Jahren immer ge-geben ist. Damit werden perspektivisch auch 260 Kinder, statt aktuell 200 Kinder, den Hort nutzen. Die Betriebserlaubnis für den Hort besteht jedoch derzeitig nur für 200 Kinder. Die Nutzung des Hortes für 200 Kinder ist derzeitig nur möglich, weil der Speiseraum und die Sporthalle der Grundschule als sonstige Räume in Anspruch genommen werden können.
Die Kapazitätsgrenzen sind aber auch für das Gebäude der Grundschule an sich erreicht. Die 8 bestehenden Klassenzimmer der Grundschule müssen augenblicklich doppelt genutzt wer-den. So müssen unter anderem Fachkabinette auch für den normalen Unterricht zum Einsatz kommen. Es ist also auch hier dringend eine Erweiterung erforderlich.
Vor dem Hintergrund dieser Situation muss die Gemeinde Lossatal Abhilfe schaffen und hat insofern bereits im Dezember 2022 einen entsprechenden Beschluss zur Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes gefasst. Der Beschluss vom 02.12.2022 mit der Nr. 2022/306 liegt dieser Ausschreibung an.
Zwischenzeitlich wurden die Leistungen §§ 34 ff. HOAI LPH 1-3 bereits gegenüber dem Büro Weidemüller Hochbauplanung beauftragt. Es liegt mithin eine Entwurfsplanung vor und dieser Ausschreibung an.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanungsleistungen - Erweiterung der Grundschule Hohburg und Hort in Lossatal, OT Hohburg
03/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen und gehört darüber hinaus zum...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen und gehört darüber hinaus zum sog. Wurzener Land.
Nicht zuletzt die unmittelbare Nähe zu Leipzig und deren Entwicklung bewirkt auch bei der Gemeinde Lossatal, als Teil des Wurzener Landes, einen weiteren Zuzug und damit eine wachsende Bevölkerung. Dies hat erhöhte Schülerzahlen in der Grundschule Hohburg und damit einhergehend erhöhte Zahlen von Kindern zur Folge, die den Hort Abenteuerland nut-zen müssen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind Hortplätze und damit eine Ganz-tagsbetreuung während der Schulzeit in Sachsen in einem bedarfsgerechten Umfang zur Ver-fügung zu stellen. Dem möchte die Gemeinde Lossatal mit dem hiesigen Vorhaben und des-sen Umsetzung gerecht werden.
Im Schuljahr 2022/2023 wurden drei 1. Klassen eingeschult. Es ist anzunehmen, dass die Dreizügigkeit für die jeweilige Schulklasse jedenfalls in den kommenden Jahren immer ge-geben ist. Damit werden perspektivisch auch 260 Kinder, statt aktuell 200 Kinder, den Hort nutzen. Die Betriebserlaubnis für den Hort besteht jedoch derzeitig nur für 200 Kinder. Die Nutzung des Hortes für 200 Kinder ist derzeitig nur möglich, weil der Speiseraum und die Sporthalle der Grundschule als sonstige Räume in Anspruch genommen werden können.
Die Kapazitätsgrenzen sind aber auch für das Gebäude der Grundschule an sich erreicht. Die 8 bestehenden Klassenzimmer der Grundschule müssen augenblicklich doppelt genutzt wer-den. So müssen unter anderem Fachkabinette auch für den normalen Unterricht zum Einsatz kommen. Es ist also auch hier dringend eine Erweiterung erforderlich.
Vor dem Hintergrund dieser Situation muss die Gemeinde Lossatal Abhilfe schaffen und hat insofern bereits im Dezember 2022 einen entsprechenden Beschluss zur Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes gefasst. Der Beschluss vom 02.12.2022 mit der Nr. 2022/306 liegt dieser Ausschreibung an.
Zwischenzeitlich wurden die Leistungen §§ 34 ff. HOAI LPH 1-3 bereits gegenüber dem Büro Weidemüller Hochbauplanung beauftragt. Es liegt mithin eine Entwurfsplanung vor und dieser Ausschreibung an.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 063 216 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lossatal, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 392 280 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-31 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es werden zunächst für die Generalplanungsleistungen die LPH 4 nach §§ 34 ff. HOAI be-auftragt. Die weitere optionale/ stufenweise Beauftragung der LPH 5-7...”
Beschreibung der Optionen
Es werden zunächst für die Generalplanungsleistungen die LPH 4 nach §§ 34 ff. HOAI be-auftragt. Die weitere optionale/ stufenweise Beauftragung der LPH 5-7 und letztlich der 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI erfolgt bei Erteilung der Baugenehmigung und der Gewährung von Fördermitteln. Ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht jeweils nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Bedingungen für die Teilnahme
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
“Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419971049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Be-kanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmean-trags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Be-zug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419971049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 203-638820 (2023-10-16)