Generalplanungsleistungen - Erweiterung der Grundschule Hohburg und Hort in Lossatal, OT Hohburg

Gemeinde Lossatal

Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen und gehört darüber hinaus zum sog. Wurzener Land.
Nicht zuletzt die unmittelbare Nähe zu Leipzig und deren Entwicklung bewirkt auch bei der Gemeinde Lossatal, als Teil des Wurzener Landes, einen weiteren Zuzug und damit eine wachsende Bevölkerung. Dies hat erhöhte Schülerzahlen in der Grundschule Hohburg und damit einhergehend erhöhte Zahlen von Kindern zur Folge, die den Hort Abenteuerland nut-zen müssen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind Hortplätze und damit eine Ganz-tagsbetreuung während der Schulzeit in Sachsen in einem bedarfsgerechten Umfang zur Ver-fügung zu stellen. Dem möchte die Gemeinde Lossatal mit dem hiesigen Vorhaben und des-sen Umsetzung gerecht werden.
Im Schuljahr 2022/2023 wurden drei 1. Klassen eingeschult. Es ist anzunehmen, dass die Dreizügigkeit für die jeweilige Schulklasse jedenfalls in den kommenden Jahren immer ge-geben ist. Damit werden perspektivisch auch 260 Kinder, statt aktuell 200 Kinder, den Hort nutzen. Die Betriebserlaubnis für den Hort besteht jedoch derzeitig nur für 200 Kinder. Die Nutzung des Hortes für 200 Kinder ist derzeitig nur möglich, weil der Speiseraum und die Sporthalle der Grundschule als sonstige Räume in Anspruch genommen werden können.
Die Kapazitätsgrenzen sind aber auch für das Gebäude der Grundschule an sich erreicht. Die 8 bestehenden Klassenzimmer der Grundschule müssen augenblicklich doppelt genutzt wer-den. So müssen unter anderem Fachkabinette auch für den normalen Unterricht zum Einsatz kommen. Es ist also auch hier dringend eine Erweiterung erforderlich.
Vor dem Hintergrund dieser Situation muss die Gemeinde Lossatal Abhilfe schaffen und hat insofern bereits im Dezember 2022 einen entsprechenden Beschluss zur Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes gefasst. Der Beschluss vom 02.12.2022 mit der Nr. 2022/306 liegt dieser Ausschreibung an.
Zwischenzeitlich wurden die Leistungen §§ 34 ff. HOAI LPH 1-3 bereits gegenüber dem Büro Weidemüller Hochbauplanung beauftragt. Es liegt mithin eine Entwurfsplanung vor und dieser Ausschreibung an.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 03/2023
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen und gehört darüber hinaus zum sog. Wurzener Land. Nicht zuletzt die unmittelbare Nähe zu Leipzig und deren Entwicklung bewirkt auch bei der Gemeinde Lossatal, als Teil des Wurzener Landes, einen weiteren Zuzug und damit eine wachsende Bevölkerung. Dies hat erhöhte Schülerzahlen in der Grundschule Hohburg und damit einhergehend erhöhte Zahlen von Kindern zur Folge, die den Hort Abenteuerland nut-zen müssen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind Hortplätze und damit eine Ganz-tagsbetreuung während der Schulzeit in Sachsen in einem bedarfsgerechten Umfang zur Ver-fügung zu stellen. Dem möchte die Gemeinde Lossatal mit dem hiesigen Vorhaben und des-sen Umsetzung gerecht werden. Im Schuljahr 2022/2023 wurden drei 1. Klassen eingeschult. Es ist anzunehmen, dass die Dreizügigkeit für die jeweilige Schulklasse jedenfalls in den kommenden Jahren immer ge-geben ist. Damit werden perspektivisch auch 260 Kinder, statt aktuell 200 Kinder, den Hort nutzen. Die Betriebserlaubnis für den Hort besteht jedoch derzeitig nur für 200 Kinder. Die Nutzung des Hortes für 200 Kinder ist derzeitig nur möglich, weil der Speiseraum und die Sporthalle der Grundschule als sonstige Räume in Anspruch genommen werden können. Die Kapazitätsgrenzen sind aber auch für das Gebäude der Grundschule an sich erreicht. Die 8 bestehenden Klassenzimmer der Grundschule müssen augenblicklich doppelt genutzt wer-den. So müssen unter anderem Fachkabinette auch für den normalen Unterricht zum Einsatz kommen. Es ist also auch hier dringend eine Erweiterung erforderlich. Vor dem Hintergrund dieser Situation muss die Gemeinde Lossatal Abhilfe schaffen und hat insofern bereits im Dezember 2022 einen entsprechenden Beschluss zur Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes gefasst. Der Beschluss vom 02.12.2022 mit der Nr. 2022/306 liegt dieser Ausschreibung an. Zwischenzeitlich wurden die Leistungen §§ 34 ff. HOAI LPH 1-3 bereits gegenüber dem Büro Weidemüller Hochbauplanung beauftragt. Es liegt mithin eine Entwurfsplanung vor und dieser Ausschreibung an. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Lossatal
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 14
Postleitzahl: 04808
Postort: Lossatal
Kontakt
Internetadresse: https://www.lossatal.eu 🌏
E-Mail: info@lossatal.eu 📧
Telefon: +49 342624880 📞
Fax: +49 3426248833 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2838539/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2024-01-31 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-638820
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen und gehört darüber hinaus zum sog. Wurzener Land.
Nicht zuletzt die unmittelbare Nähe zu Leipzig und deren Entwicklung bewirkt auch bei der Gemeinde Lossatal, als Teil des Wurzener Landes, einen weiteren Zuzug und damit eine wachsende Bevölkerung. Dies hat erhöhte Schülerzahlen in der Grundschule Hohburg und damit einhergehend erhöhte Zahlen von Kindern zur Folge, die den Hort Abenteuerland nut-zen müssen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind Hortplätze und damit eine Ganz-tagsbetreuung während der Schulzeit in Sachsen in einem bedarfsgerechten Umfang zur Ver-fügung zu stellen. Dem möchte die Gemeinde Lossatal mit dem hiesigen Vorhaben und des-sen Umsetzung gerecht werden.
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Im Schuljahr 2022/2023 wurden drei 1. Klassen eingeschult. Es ist anzunehmen, dass die Dreizügigkeit für die jeweilige Schulklasse jedenfalls in den kommenden Jahren immer ge-geben ist. Damit werden perspektivisch auch 260 Kinder, statt aktuell 200 Kinder, den Hort nutzen. Die Betriebserlaubnis für den Hort besteht jedoch derzeitig nur für 200 Kinder. Die Nutzung des Hortes für 200 Kinder ist derzeitig nur möglich, weil der Speiseraum und die Sporthalle der Grundschule als sonstige Räume in Anspruch genommen werden können.
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Die Kapazitätsgrenzen sind aber auch für das Gebäude der Grundschule an sich erreicht. Die 8 bestehenden Klassenzimmer der Grundschule müssen augenblicklich doppelt genutzt wer-den. So müssen unter anderem Fachkabinette auch für den normalen Unterricht zum Einsatz kommen. Es ist also auch hier dringend eine Erweiterung erforderlich.
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Vor dem Hintergrund dieser Situation muss die Gemeinde Lossatal Abhilfe schaffen und hat insofern bereits im Dezember 2022 einen entsprechenden Beschluss zur Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes gefasst. Der Beschluss vom 02.12.2022 mit der Nr. 2022/306 liegt dieser Ausschreibung an.
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Zwischenzeitlich wurden die Leistungen §§ 34 ff. HOAI LPH 1-3 bereits gegenüber dem Büro Weidemüller Hochbauplanung beauftragt. Es liegt mithin eine Entwurfsplanung vor und dieser Ausschreibung an.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 2 063 216 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 392 280 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Es werden zunächst für die Generalplanungsleistungen die LPH 4 nach §§ 34 ff. HOAI be-auftragt. Die weitere optionale/ stufenweise Beauftragung der LPH 5-7 und letztlich der 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI erfolgt bei Erteilung der Baugenehmigung und der Gewährung von Fördermitteln. Ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht jeweils nicht.
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Zusätzliche Informationen:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lossatal, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Mindeststandards:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Steffi Richter
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2838539/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419971049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Be-kanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmean-trags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Be-zug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 203-638820 (2023-10-16)