Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung der Referenzen, die die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung erfüllen.
Jeder Bewerber kann so viele (wertungsfähige) Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal fünf Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als fünf Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Die Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Generalplanungsleistungen für Vorhaben mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2013 begonnen haben und die Leistung muss – mit Ausnahme LPH 8 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Als Generalplanungsleistungen werden nur Leistungen eines Planers anerkannt, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens vom Bauherrn übertragen bekommen hat. Diese Generalplanungsleistung muss mindestens die Leistungsbilder:
- Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI
und
- Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI
und
- Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI
und
- Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V. m. Anlage 11.1 zur HOAI
umfasst haben.
Jede der bis zu 5 vom Auftraggeber zu bewertenden wertungsfähigen Referenzen wird wie folgt bepunktet bzw. bewertet:
bzw. bewertet:
a)
Die Planungsleistung betraf eine Sanierung (Umbau oder Instandsetzung).
Ja = 25 Punkte; Nein = 0 Punkte, also 0 od. 25 Punkte
b)
Das zu sanierende Gebäude stand unter Denkmalschutz.
Ja = 25 Punkte; Nein = 0 Punkte; also 0 od. 25 Punkte
c)
Das Bauvorhaben betraf neben der Sanierung eines vorhandenen Gebäudes die Errichtung eines Neubaus im baulichen Zusammenhang mit dem zu sanierenden Gebäude.
Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 20 Punkte
d)
Die Beschaffenheit des Baugrundes erforderte eine besondere Untersuchung des Bestandes im Hinblick auf eine evtl. notwendige Pfahlgründung für den Neubau.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 10 Punkte
e)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 9 Punkte erzielt werden; also 0 – 9 Punkte
f)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 9 Punkte erzielt werden. also 0 – 9 Punkte
g)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 6 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 6 Punkte erzielt werden. also 0 – 6 Punkte
h)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 9 Punkte erzielt werden. also 0 – 9 Punkte
i)
Die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 betragen:
5 Millionen EUR oder weniger = keine wertungsfähige Referenz
5.000.000,01 EUR bis 5.500.000,00 EUR = 1 Punkt
5.500.000,01 EUR bis 6.000.000,00 EUR = 2 Punkte
6.000.000,01 EUR bis 6.500.000,00 EUR = 3 Punkte
6.500.000,01 EUR bis 7.000.000,00 EUR = 4 Punkte
7.000.000,01 EUR bis 7.500.000,00 EUR = 5 Punkte
7.500.000,01 EUR bis 8.000.000,00 EUR = 6 Punkte
8.000.000,01 EUR bis 8.500.000,00 EUR = 7 Punkte
8.500.000,01 EUR bis 9.000.000,00 EUR = 8 Punkte
9.000.000,01 EUR bis 9.500.000,00 EUR = 9 Punkte
9.500.000,01 EUR bis 10.000.000,00 EUR = 10 Punkte
10.000.000,01 EUR bis 10.500.000,00 EUR = 11 Punkte
10.500.000,01 EUR bis 11.000.000,00 EUR = 12 Punkte
11.000.000,01 EUR bis 11.500.000,00 EUR = 13 Punkte
11.500.000,01 EUR bis 12.000.000,00 EUR = 14 Punkte
12.000.000,01 EUR bis 12.500.000,00 EUR = 15 Punkte
12.500.000,01 EUR bis 13.000.000,00 EUR = 16 Punkte
13.000.000,01 EUR bis 13.500.000,00 EUR = 17 Punkte
13.500.000,01 EUR bis 14.000.000,00 EUR = 18 Punkte
14.000.000,01 EUR bis 14.500.000,00 EUR = 19 Punkte
14.500.000,01 EUR oder mehr = 20 Punkte
also 1 - 20 Punkte
Jede der maximal 5 zu bewertenden Referenzen kann mit bis zu 133 Punkten bewertet werden. Somit ergibt sich je Teilnahmeantrag eine Höchstzahl an zu vergebenen Punkten von 665 Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.