Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) betreibt u. a. das Wasserwerk (WW) Wildeshausen im Landkreis Oldenburg, welches 1961 seinen Betrieb aufgenommen hat.
Der OOWV verzeichnet seit Jahren einen steigenden Trinkwasserbedarf im südlichen Verbandsgebiet. Auch zukünftig ist hier mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Zukünftig ist daher mit einer steigenden Vollauslastung des Werkes zu rechnen. Aus diesem Grund fand eine Neubetrachtung der erforderlichen Speicherkapazität am Standort statt. Das Ergebnis dieser Betrachtung zeigte ein notwendiges Speichervolumen von bis zu 18.000 m3 für den Standort.
Geplant ist der Bau von zwei Trinkwasserbehältern mit dazwischenliegendem Bedienhaus. Im Bedienhaus soll die Anlagentechnik (Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen, E-Räume) untergebracht werden. Die Trinkwasserbehälter sollen jeweils über ein Nutzvolumen von 9.000 m3 verfügen. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die dafür erforderlichen Planungsleistungen ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2023-03462
Kurze Beschreibung:
“Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) betreibt u. a. das Wasserwerk (WW) Wildeshausen im Landkreis Oldenburg, welches 1961 seinen Betrieb...”
Kurze Beschreibung
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) betreibt u. a. das Wasserwerk (WW) Wildeshausen im Landkreis Oldenburg, welches 1961 seinen Betrieb aufgenommen hat.
“- Es ist eine Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung (siehe Datei D04_NB-TWB-Wildeshausen_SektVO_Vertraulichkeit) zu unterzeichnen. Nur bei Vorliegen der...”
- Es ist eine Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung (siehe Datei D04_NB-TWB-Wildeshausen_SektVO_Vertraulichkeit) zu unterzeichnen. Nur bei Vorliegen der unterzeichneten Erklä-rung werden dem Bewerber, für den Fall, dass er für die Verhandlungsphase ausgewählt wird, die An-gebotsaufforderungsunterlagen übergeben.
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Quelle: OJS 2023/S 208-653166 (2023-10-23)