Die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) gehört zum Landkreis Görlitz in Sachsen und ist Mit-glied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau befindlich im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz. Landschaftlich ist die Gemeinde im Teich- und Waldgebiet der Muskauer Heide gelegen. Verkehrlich ist die Gemeinde Gablenz durch die B 156 und die B 115 erschlossen, die das Gemeindegebiet unmittelbar tangieren. Die Gemeinde besteht aus den Gemeindeteilen Gablenz und Kromlau. In der Gemeinde Gablenz sind zu Beginn des vergangenen Jahrhun-derts die Siedlungen Gora und Waldrand aufgegangen. Im Jahr 1999 schlossen sich Gablenz und Kromlau zusammen. Vor allem wegen der überregionalen Bedeutung des Azaleen- und Rhododendronparks Krom-lau mit der Rakotzbrücke und dem Rakotzsee sowie dem Schloss in Kromlau und dem dorti-gen Kavaliershaus und der landschaftlich schönen Lage in der Muskauer Heide kann die Ge-meinde jedes Jahr sehr viele Touristen begrüßen. Die Gemeinde Gablenz will aber zukünftig weiter an Attraktivität gewinnen und hat daher die Errichtung eines Kultur- und Tourismus-zentrums Kromlau/Gablenz geplant. Hierfür soll das alte Gesindehaus, das um 1860 als Erweiterung auf der nord-östlichen Seite des in den Jahren 2013 bis 2017 bereits sanierten Schlosses errichtet wurde, ebenfalls saniert werden. Das Gebäude wurde bis zuletzt zu Wohnzwecken genutzt und ist zwischenzeitlich unbewohnt und ungenutzt und soll zukünftig als Künstlerunterkunft dienen. Weiterhin ist beabsichtigt, das dem Kromlauer Schloss vorgelagerte und getrennt durch eine kleine Parkfläche befindliche, derzeitig weitgehend ungenutzte Lagergebäude ebenfalls zu sanieren. Das langestreckte Gebäude soll zu einem Atelier umgebaut und in diesem Zuge auch erweitert werden. Die Gemeinde Gablenz will insofern die Förderung nach der Förderrichtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) in Anspruch nehmen. Die abschließende Stel-lungnahme nach Ziffer VIII Nummer 1) RL InvKG des Landkreises Görlitz liegt mit dem Datum vom 12.01.2023 bereits vor und liegt diesem Ausschreibungstext an. Es wurde inso-fern darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Schloss und Landschaftspark Kromlau um ein Kulturdenkmal handelt und mithin alle garten- und landschaftsgestalterischen Arbeiten, die das Erscheinungsbild der vorhandenen Substanz betreffen, im Sinne des Sächs. Denkmal-schutzgesetzes (SächsDSchG) genehmigungspflichtig sind. Hierauf werden die Bieter ebenso ausdrücklich aufmerksam gemacht, wie auf das Erfordernis der Beantragung der Sanierung und des Ausbaus des Gesindehauses sowie des Lagergebäudes am Alten Schloss zu einem Künstlerdomizil inkl. Atelier im Sinne des § 59 SächsBO. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 01/2023
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) gehört zum Landkreis Görlitz in Sachsen und ist Mit-glied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau befindlich im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz. Landschaftlich ist die Gemeinde im Teich- und Waldgebiet der Muskauer Heide gelegen. Verkehrlich ist die Gemeinde Gablenz durch die B 156 und die B 115 erschlossen, die das Gemeindegebiet unmittelbar tangieren. Die Gemeinde besteht aus den Gemeindeteilen Gablenz und Kromlau. In der Gemeinde Gablenz sind zu Beginn des vergangenen Jahrhun-derts die Siedlungen Gora und Waldrand aufgegangen. Im Jahr 1999 schlossen sich Gablenz und Kromlau zusammen.
Vor allem wegen der überregionalen Bedeutung des Azaleen- und Rhododendronparks Krom-lau mit der Rakotzbrücke und dem Rakotzsee sowie dem Schloss in Kromlau und dem dorti-gen Kavaliershaus und der landschaftlich schönen Lage in der Muskauer Heide kann die Ge-meinde jedes Jahr sehr viele Touristen begrüßen. Die Gemeinde Gablenz will aber zukünftig weiter an Attraktivität gewinnen und hat daher die Errichtung eines Kultur- und Tourismus-zentrums Kromlau/Gablenz geplant.
Hierfür soll das alte Gesindehaus, das um 1860 als Erweiterung auf der nord-östlichen Seite des in den Jahren 2013 bis 2017 bereits sanierten Schlosses errichtet wurde, ebenfalls saniert werden. Das Gebäude wurde bis zuletzt zu Wohnzwecken genutzt und ist zwischenzeitlich unbewohnt und ungenutzt und soll zukünftig als Künstlerunterkunft dienen.
Weiterhin ist beabsichtigt, das dem Kromlauer Schloss vorgelagerte und getrennt durch eine kleine Parkfläche befindliche, derzeitig weitgehend ungenutzte Lagergebäude ebenfalls zu sanieren. Das langestreckte Gebäude soll zu einem Atelier umgebaut und in diesem Zuge auch erweitert werden.
Die Gemeinde Gablenz will insofern die Förderung nach der Förderrichtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) in Anspruch nehmen. Die abschließende Stel-lungnahme nach Ziffer VIII Nummer 1) RL InvKG des Landkreises Görlitz liegt mit dem Datum vom 12.01.2023 bereits vor und liegt diesem Ausschreibungstext an. Es wurde inso-fern darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Schloss und Landschaftspark Kromlau um ein Kulturdenkmal handelt und mithin alle garten- und landschaftsgestalterischen Arbeiten, die das Erscheinungsbild der vorhandenen Substanz betreffen, im Sinne des Sächs. Denkmal-schutzgesetzes (SächsDSchG) genehmigungspflichtig sind. Hierauf werden die Bieter ebenso ausdrücklich aufmerksam gemacht, wie auf das Erfordernis der Beantragung der Sanierung und des Ausbaus des Gesindehauses sowie des Lagergebäudes am Alten Schloss zu einem Künstlerdomizil inkl. Atelier im Sinne des § 59 SächsBO.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) gehört zum Landkreis Görlitz in Sachsen und ist Mit-glied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau befindlich im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz. Landschaftlich ist die Gemeinde im Teich- und Waldgebiet der Muskauer Heide gelegen. Verkehrlich ist die Gemeinde Gablenz durch die B 156 und die B 115 erschlossen, die das Gemeindegebiet unmittelbar tangieren. Die Gemeinde besteht aus den Gemeindeteilen Gablenz und Kromlau. In der Gemeinde Gablenz sind zu Beginn des vergangenen Jahrhun-derts die Siedlungen Gora und Waldrand aufgegangen. Im Jahr 1999 schlossen sich Gablenz und Kromlau zusammen.
Vor allem wegen der überregionalen Bedeutung des Azaleen- und Rhododendronparks Krom-lau mit der Rakotzbrücke und dem Rakotzsee sowie dem Schloss in Kromlau und dem dorti-gen Kavaliershaus und der landschaftlich schönen Lage in der Muskauer Heide kann die Ge-meinde jedes Jahr sehr viele Touristen begrüßen. Die Gemeinde Gablenz will aber zukünftig weiter an Attraktivität gewinnen und hat daher die Errichtung eines Kultur- und Tourismus-zentrums Kromlau/Gablenz geplant.
Hierfür soll das alte Gesindehaus, das um 1860 als Erweiterung auf der nord-östlichen Seite des in den Jahren 2013 bis 2017 bereits sanierten Schlosses errichtet wurde, ebenfalls saniert werden. Das Gebäude wurde bis zuletzt zu Wohnzwecken genutzt und ist zwischenzeitlich unbewohnt und ungenutzt und soll zukünftig als Künstlerunterkunft dienen.
Weiterhin ist beabsichtigt, das dem Kromlauer Schloss vorgelagerte und getrennt durch eine kleine Parkfläche befindliche, derzeitig weitgehend ungenutzte Lagergebäude ebenfalls zu sanieren. Das langestreckte Gebäude soll zu einem Atelier umgebaut und in diesem Zuge auch erweitert werden.
Die Gemeinde Gablenz will insofern die Förderung nach der Förderrichtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) in Anspruch nehmen. Die abschließende Stel-lungnahme nach Ziffer VIII Nummer 1) RL InvKG des Landkreises Görlitz liegt mit dem Datum vom 12.01.2023 bereits vor und liegt diesem Ausschreibungstext an. Es wurde inso-fern darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Schloss und Landschaftspark Kromlau um ein Kulturdenkmal handelt und mithin alle garten- und landschaftsgestalterischen Arbeiten, die das Erscheinungsbild der vorhandenen Substanz betreffen, im Sinne des Sächs. Denkmal-schutzgesetzes (SächsDSchG) genehmigungspflichtig sind. Hierauf werden die Bieter ebenso ausdrücklich aufmerksam gemacht, wie auf das Erfordernis der Beantragung der Sanierung und des Ausbaus des Gesindehauses sowie des Lagergebäudes am Alten Schloss zu einem Künstlerdomizil inkl. Atelier im Sinne des § 59 SächsBO.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-07 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 108-338279
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) gehört zum Landkreis Görlitz in Sachsen und ist Mit-glied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau befindlich im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz. Landschaftlich ist die Gemeinde im Teich- und Waldgebiet der Muskauer Heide gelegen. Verkehrlich ist die Gemeinde Gablenz durch die B 156 und die B 115 erschlossen, die das Gemeindegebiet unmittelbar tangieren. Die Gemeinde besteht aus den Gemeindeteilen Gablenz und Kromlau. In der Gemeinde Gablenz sind zu Beginn des vergangenen Jahrhun-derts die Siedlungen Gora und Waldrand aufgegangen. Im Jahr 1999 schlossen sich Gablenz und Kromlau zusammen.
Die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) gehört zum Landkreis Görlitz in Sachsen und ist Mit-glied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau befindlich im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz. Landschaftlich ist die Gemeinde im Teich- und Waldgebiet der Muskauer Heide gelegen. Verkehrlich ist die Gemeinde Gablenz durch die B 156 und die B 115 erschlossen, die das Gemeindegebiet unmittelbar tangieren. Die Gemeinde besteht aus den Gemeindeteilen Gablenz und Kromlau. In der Gemeinde Gablenz sind zu Beginn des vergangenen Jahrhun-derts die Siedlungen Gora und Waldrand aufgegangen. Im Jahr 1999 schlossen sich Gablenz und Kromlau zusammen.
Vor allem wegen der überregionalen Bedeutung des Azaleen- und Rhododendronparks Krom-lau mit der Rakotzbrücke und dem Rakotzsee sowie dem Schloss in Kromlau und dem dorti-gen Kavaliershaus und der landschaftlich schönen Lage in der Muskauer Heide kann die Ge-meinde jedes Jahr sehr viele Touristen begrüßen. Die Gemeinde Gablenz will aber zukünftig weiter an Attraktivität gewinnen und hat daher die Errichtung eines Kultur- und Tourismus-zentrums Kromlau/Gablenz geplant.
Vor allem wegen der überregionalen Bedeutung des Azaleen- und Rhododendronparks Krom-lau mit der Rakotzbrücke und dem Rakotzsee sowie dem Schloss in Kromlau und dem dorti-gen Kavaliershaus und der landschaftlich schönen Lage in der Muskauer Heide kann die Ge-meinde jedes Jahr sehr viele Touristen begrüßen. Die Gemeinde Gablenz will aber zukünftig weiter an Attraktivität gewinnen und hat daher die Errichtung eines Kultur- und Tourismus-zentrums Kromlau/Gablenz geplant.
Hierfür soll das alte Gesindehaus, das um 1860 als Erweiterung auf der nord-östlichen Seite des in den Jahren 2013 bis 2017 bereits sanierten Schlosses errichtet wurde, ebenfalls saniert werden. Das Gebäude wurde bis zuletzt zu Wohnzwecken genutzt und ist zwischenzeitlich unbewohnt und ungenutzt und soll zukünftig als Künstlerunterkunft dienen.
Hierfür soll das alte Gesindehaus, das um 1860 als Erweiterung auf der nord-östlichen Seite des in den Jahren 2013 bis 2017 bereits sanierten Schlosses errichtet wurde, ebenfalls saniert werden. Das Gebäude wurde bis zuletzt zu Wohnzwecken genutzt und ist zwischenzeitlich unbewohnt und ungenutzt und soll zukünftig als Künstlerunterkunft dienen.
Weiterhin ist beabsichtigt, das dem Kromlauer Schloss vorgelagerte und getrennt durch eine kleine Parkfläche befindliche, derzeitig weitgehend ungenutzte Lagergebäude ebenfalls zu sanieren. Das langestreckte Gebäude soll zu einem Atelier umgebaut und in diesem Zuge auch erweitert werden.
Weiterhin ist beabsichtigt, das dem Kromlauer Schloss vorgelagerte und getrennt durch eine kleine Parkfläche befindliche, derzeitig weitgehend ungenutzte Lagergebäude ebenfalls zu sanieren. Das langestreckte Gebäude soll zu einem Atelier umgebaut und in diesem Zuge auch erweitert werden.
Die Gemeinde Gablenz will insofern die Förderung nach der Förderrichtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) in Anspruch nehmen. Die abschließende Stel-lungnahme nach Ziffer VIII Nummer 1) RL InvKG des Landkreises Görlitz liegt mit dem Datum vom 12.01.2023 bereits vor und liegt diesem Ausschreibungstext an. Es wurde inso-fern darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Schloss und Landschaftspark Kromlau um ein Kulturdenkmal handelt und mithin alle garten- und landschaftsgestalterischen Arbeiten, die das Erscheinungsbild der vorhandenen Substanz betreffen, im Sinne des Sächs. Denkmal-schutzgesetzes (SächsDSchG) genehmigungspflichtig sind. Hierauf werden die Bieter ebenso ausdrücklich aufmerksam gemacht, wie auf das Erfordernis der Beantragung der Sanierung und des Ausbaus des Gesindehauses sowie des Lagergebäudes am Alten Schloss zu einem Künstlerdomizil inkl. Atelier im Sinne des § 59 SächsBO.
Die Gemeinde Gablenz will insofern die Förderung nach der Förderrichtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) in Anspruch nehmen. Die abschließende Stel-lungnahme nach Ziffer VIII Nummer 1) RL InvKG des Landkreises Görlitz liegt mit dem Datum vom 12.01.2023 bereits vor und liegt diesem Ausschreibungstext an. Es wurde inso-fern darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Schloss und Landschaftspark Kromlau um ein Kulturdenkmal handelt und mithin alle garten- und landschaftsgestalterischen Arbeiten, die das Erscheinungsbild der vorhandenen Substanz betreffen, im Sinne des Sächs. Denkmal-schutzgesetzes (SächsDSchG) genehmigungspflichtig sind. Hierauf werden die Bieter ebenso ausdrücklich aufmerksam gemacht, wie auf das Erfordernis der Beantragung der Sanierung und des Ausbaus des Gesindehauses sowie des Lagergebäudes am Alten Schloss zu einem Künstlerdomizil inkl. Atelier im Sinne des § 59 SächsBO.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Geschätzter Gesamtwert: 2 078 439 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 296773.85 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Zusätzliche Informationen:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gablenz, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Mindeststandards:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419971049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabe-unterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frü-hesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abga-be des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabe-unterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frü-hesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abga-be des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Quelle: OJS 2023/S 108-338279 (2023-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: siehe Auftragsbekanntmachung
Gesamtwert des Auftrags: 296 773 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: siehe Auftragsbekanntmachung
Zusätzliche Informationen: siehe Auftragsbekanntmachung
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für ein vergleichbares Gebäude (Gebäude für künstlerische Nutzung, Atelier, künstlerische Werkräume u.a.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für eine Sanierung eines historischen Gebäudes
Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes; Darstellung und Herange-hensweise an die Aufgabenstellung und an die möglichen Anforderungen des Denkmalschutzes und die Raumaufteilung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten/technische Büroausstattung/ Qualitätsmanagement
Vorstellung zur Projektorganisation / interne und externe Kommunikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung und Herangehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung
Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung / Vorstellung eines möglichen Terminplans / Terminsicherung
Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Folgekosten
Nachhaltigkeit /Ökologie Baumaterialien u.a.
Erfahrungen bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Ab-rechnung von Fördermitteln
Kostenkriterium (Name): Honorar mit Kosten; Nebenkosten; Stundenlöhne; Besondere Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Name: Bauer Lauterbach GmbH
Postanschrift: Tiergartenstraße 72
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35164755165📞
E-Mail: bauer@schlingrippe.de📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: www.schlingrippe.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: siehe Auftragsbekanntmachung
Quelle: OJS 2023/S 168-525079 (2023-08-28)