Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung der Grundschule Sandberg mit Sporthalle durch die Gemeinde Sandberg Sportboden 16
Referenznummer: 16-2026 211
Kurze Beschreibung:
“Sporthallenbodenbau nach DIN 18032”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sportboden:
ca. 410,00 m² Sportboden - Holzkombi Bio 12
ca. 410,00 m² Bodenbelag auf Sportboden
ca. 120,00 m² Bodenbelag auf Estrich
ca. 840,00 lfm...”
Beschreibung der Beschaffung
Sportboden:
ca. 410,00 m² Sportboden - Holzkombi Bio 12
ca. 410,00 m² Bodenbelag auf Sportboden
ca. 120,00 m² Bodenbelag auf Estrich
ca. 840,00 lfm Spielfeldmarkierungen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sportmarkierungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Rhön-Grabfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2026-10-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabestelle Gemeinde Sandberg”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters muss die Fähigkeit des Betriebes, seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf Personal und Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters muss die Fähigkeit des Betriebes, seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf Personal und Leistung erfüllen können. Das bedeutet, dass der Betrieb und somit Bieter über ausreichend qualifizierte Mitarbeiter verfügt, die in der Lage sind die beschriebenen Leistungen des Leistungsverzeichnisses, die verlangten Arbeiten fachgerecht und effizient auszuführen. Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Bewerber müssen die Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6 EU VOB/A i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: gem. § 6 EU Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 VOB/A
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Bieters bezieht sich auf die Fähigkeit des Betriebes, rentabel zu arbeiten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Bieters bezieht sich auf die Fähigkeit des Betriebes, rentabel zu arbeiten und sich am Markt zu behaupten. Dazu gehört die effiziente Nutzung von Ressourcen, die Einhaltung von Standards und die Anpassung an veränderte Marktbedingungen. Ein wichtiger Faktor ist die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften. Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gem. § 6 EU Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 VOB/A
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische Leistungsfähigkeit:
Die technische Leistungsfähigkeit eines Bieters und seines Betriebes muss voraussetzen, dass die erforderlichen technischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische Leistungsfähigkeit:
Die technische Leistungsfähigkeit eines Bieters und seines Betriebes muss voraussetzen, dass die erforderlichen technischen Mittel, Geräte und Werkzeuge so wie die Fähigkeit diese zu nutzen und die Inhalte des Leistungsverzeichnisses und verlangten Arbeiten an das Ausführungsziel gebracht und erfüllt werden. Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gem. § 6 EU Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 35c4820e-3e0c-4065-b5a3-dede60537ac2
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 077-272863 (2026-04-20)