Das Bauvorhaben umfasst die Komplettsanierung der Genovevaburg, im Zentrum der Stadt Mayen. Die Maßnahmen sind in die entsprechenden Gebäudeteile untergliedert: Das Amtshaus (A), das Brauhaus (B), Verbindungstrakt (C), Wehrgang (D) und dem Goloturm (E). Die aktuellen Nutzungen bestehen aus den Burgfestspielen und dem Eifelmuseum. Nach der Sanierung gliedern sich die Nutzungen in den Räumen der Burg in Kultur- & Repräsentation, Burgfestspiele, Museumsnutzung und andienende Räume. Für die Dauer der Sanierungs- & Umbauarbeiten sind keine laufenden Nutzungen an der Oberburg vorgesehen. Diese Ausschreibung umfasst konkret die Rohbauarbeiten der HBV-Decken. Aufgrund der angestrebten Museumsnutzung und den damit verbundenen komplexen Anforderungen an die Geschossdecken, insbesondere im Bereich des Amtshauses, soll unter dem größtmöglichem Substanzerhalt des Bestandes eine Auflastung der Geschossdecken auf 5kN/m² erhöht werden. In Zuge einer Variantenprüfung hat sich eine Ertüchtigung dieser besagten Holzbalkendecken in einem Holz- Beton-Verbundsystem als wirtschaftlichste Variante herausgestellt. Dieses soll unter Gewährleistung einer größtmöglichen Reversibilität ausgeführt werden. Die Baumaßnahmen werden unter dauernder Last der Bestandskonstruktionen ausgeführt. Aufgrund des Denkmalwertes müssen die unterhalb der Holzbalkendecken vorhandenen Stuckdecken zwingend erhalten bleiben und bedürfen damit eines besonderen Schutzes. Hieraus resultiert eine besondere Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers, verbunden mit einer entsprechenden Fachkunde. Eine enge Abstimmung mit den weiteren vor Ort tätigen Gewerken und Planungsbeteiligten ist erforderlich. Die Arbeiten an den Holz-Beton-Verbunddecken erfolgen in enger Abstimmung mit den Zimmerarbeiten. Die Trennung zwischen Rohbau- und Zimmerarbeiten erfolgt ab der PE-Folie zwischen Dielung und Beton. Die PE-Folie sowie die Verbundanker zu den Holzbalken werden durch den Zimmermann vorab montiert, sodass Bewehrung und Betonage im Anschluss auf die PE-Folie durch die Rohbauarbeiten erfolgen kann. Die Schnittstellenkoordination mit den anderen Gewerken auf der Baustelle ist, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, in den im LV genannten Positionen miteinzukalkulieren.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Genovevaburg - Rohbauarbeiten Holz-Beton-Verbunddecke
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst die Komplettsanierung der Genovevaburg, im Zentrum der Stadt Mayen. Die Maßnahmen sind in die entsprechenden Gebäudeteile untergliedert: Das Amtshaus (A), das Brauhaus (B), Verbindungstrakt (C), Wehrgang (D) und dem Goloturm (E). Die aktuellen Nutzungen bestehen aus den Burgfestspielen und dem Eifelmuseum. Nach der Sanierung gliedern sich die Nutzungen in den Räumen der
Burg in Kultur- & Repräsentation, Burgfestspiele, Museumsnutzung und andienende Räume. Für die Dauer der Sanierungs- & Umbauarbeiten sind keine laufenden Nutzungen an der Oberburg vorgesehen.
Diese Ausschreibung umfasst konkret die Rohbauarbeiten der HBV-Decken.
Aufgrund der angestrebten Museumsnutzung und den damit verbundenen komplexen Anforderungen an die Geschossdecken, insbesondere im Bereich des Amtshauses, soll unter dem größtmöglichem Substanzerhalt des Bestandes eine Auflastung der Geschossdecken auf 5kN/m² erhöht
werden. In Zuge einer Variantenprüfung hat sich eine Ertüchtigung dieser besagten Holzbalkendecken in einem Holz- Beton-Verbundsystem als wirtschaftlichste Variante herausgestellt. Dieses soll unter Gewährleistung einer größtmöglichen Reversibilität ausgeführt werden.
Die Baumaßnahmen werden unter dauernder Last der Bestandskonstruktionen ausgeführt. Aufgrund des Denkmalwertes müssen die unterhalb der Holzbalkendecken vorhandenen Stuckdecken zwingend erhalten bleiben und bedürfen damit eines besonderen Schutzes. Hieraus resultiert
eine besondere Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers, verbunden mit einer entsprechenden Fachkunde. Eine enge Abstimmung mit den weiteren vor Ort tätigen Gewerken und Planungsbeteiligten ist erforderlich.
Die Arbeiten an den Holz-Beton-Verbunddecken erfolgen in enger Abstimmung mit den Zimmerarbeiten. Die Trennung zwischen Rohbau- und Zimmerarbeiten erfolgt ab der PE-Folie zwischen Dielung und Beton. Die PE-Folie sowie die Verbundanker zu den Holzbalken werden durch den
Zimmermann vorab montiert, sodass Bewehrung und Betonage im Anschluss auf die PE-Folie durch die Rohbauarbeiten erfolgen kann.
Die Schnittstellenkoordination mit den anderen Gewerken auf der Baustelle ist, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, in den im LV genannten Positionen miteinzukalkulieren.
Das Bauvorhaben umfasst die Komplettsanierung der Genovevaburg, im Zentrum der Stadt Mayen. Die Maßnahmen sind in die entsprechenden Gebäudeteile untergliedert: Das Amtshaus (A), das Brauhaus (B), Verbindungstrakt (C), Wehrgang (D) und dem Goloturm (E). Die aktuellen Nutzungen bestehen aus den Burgfestspielen und dem Eifelmuseum. Nach der Sanierung gliedern sich die Nutzungen in den Räumen der
Burg in Kultur- & Repräsentation, Burgfestspiele, Museumsnutzung und andienende Räume. Für die Dauer der Sanierungs- & Umbauarbeiten sind keine laufenden Nutzungen an der Oberburg vorgesehen.
Diese Ausschreibung umfasst konkret die Rohbauarbeiten der HBV-Decken.
Aufgrund der angestrebten Museumsnutzung und den damit verbundenen komplexen Anforderungen an die Geschossdecken, insbesondere im Bereich des Amtshauses, soll unter dem größtmöglichem Substanzerhalt des Bestandes eine Auflastung der Geschossdecken auf 5kN/m² erhöht
werden. In Zuge einer Variantenprüfung hat sich eine Ertüchtigung dieser besagten Holzbalkendecken in einem Holz- Beton-Verbundsystem als wirtschaftlichste Variante herausgestellt. Dieses soll unter Gewährleistung einer größtmöglichen Reversibilität ausgeführt werden.
Die Baumaßnahmen werden unter dauernder Last der Bestandskonstruktionen ausgeführt. Aufgrund des Denkmalwertes müssen die unterhalb der Holzbalkendecken vorhandenen Stuckdecken zwingend erhalten bleiben und bedürfen damit eines besonderen Schutzes. Hieraus resultiert
eine besondere Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers, verbunden mit einer entsprechenden Fachkunde. Eine enge Abstimmung mit den weiteren vor Ort tätigen Gewerken und Planungsbeteiligten ist erforderlich.
Die Arbeiten an den Holz-Beton-Verbunddecken erfolgen in enger Abstimmung mit den Zimmerarbeiten. Die Trennung zwischen Rohbau- und Zimmerarbeiten erfolgt ab der PE-Folie zwischen Dielung und Beton. Die PE-Folie sowie die Verbundanker zu den Holzbalken werden durch den
Zimmermann vorab montiert, sodass Bewehrung und Betonage im Anschluss auf die PE-Folie durch die Rohbauarbeiten erfolgen kann.
Die Schnittstellenkoordination mit den anderen Gewerken auf der Baustelle ist, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, in den im LV genannten Positionen miteinzukalkulieren.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026-29
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch
geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der AN hat sich vor Ort über die örtlichen Gegebenheiten, über die vorhandenen Zuwegungs-, Materiallagerund Parkmöglichkeiten etc. eigenverantwortlich zu informieren. Die Anlieferung von Materialien erfolgt ausschließlich über den Boemundring. In Ausnahmefällen kann, nach Absprache mit der Bauleitung, der obere Burghof über die Zuwegung des Mario-Adorf-Burgweg vom Markplatz aus mit kleinen Fahrzeugen
angefahren werden.
Der AN hat sich vor Ort über die örtlichen Gegebenheiten, über die vorhandenen Zuwegungs-, Materiallagerund Parkmöglichkeiten etc. eigenverantwortlich zu informieren. Die Anlieferung von Materialien erfolgt ausschließlich über den Boemundring. In Ausnahmefällen kann, nach Absprache mit der Bauleitung, der obere Burghof über die Zuwegung des Mario-Adorf-Burgweg vom Markplatz aus mit kleinen Fahrzeugen
angefahren werden.
Postanschrift: Mario-Adorf-Burgweg 1
Postleitzahl: 56727
Stadt: Mayen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mayen-Koblenz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-19 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Während der Baumaßnahmen werden verschiedene Veranstaltungen der Stadt Mayen stattfinden, die dem Bauzeitenplan zu entnehmen sind. Insbesondere durch den Lukasmarkt ergeben sich Zwänge, da dieser in der gesamten Alt- & Innenstadt jährlich zwischen der 1. und 3. Oktoberwoche stattfindet. Während der jährlichen Veranstaltung des Lukasmarktes, (letzte Bauabnahme der Fahrgeschäfte und Läden des Marktes am 10. Oktober, Aufbauzeit bereits vor diesem Termin ist zu beachten) bis zum einschließlich 20. Oktober, sind Einschränkungen der Anlieferungen über den Parkplatz, westlich und von allen anderen Seiten des Baufeldes zu erwarten. Die Baustelleneinrichtung wird während der Abbauarbeiten der Burgfestspiele Mitte August beginnen.
Während der Baumaßnahmen werden verschiedene Veranstaltungen der Stadt Mayen stattfinden, die dem Bauzeitenplan zu entnehmen sind. Insbesondere durch den Lukasmarkt ergeben sich Zwänge, da dieser in der gesamten Alt- & Innenstadt jährlich zwischen der 1. und 3. Oktoberwoche stattfindet. Während der jährlichen Veranstaltung des Lukasmarktes, (letzte Bauabnahme der Fahrgeschäfte und Läden des Marktes am 10. Oktober, Aufbauzeit bereits vor diesem Termin ist zu beachten) bis zum einschließlich 20. Oktober, sind Einschränkungen der Anlieferungen über den Parkplatz, westlich und von allen anderen Seiten des Baufeldes zu erwarten. Die Baustelleneinrichtung wird während der Abbauarbeiten der Burgfestspiele Mitte August beginnen.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Mario-Adorf-Burgweg
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-05 10:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder
durch ein Verhalten seiner
Person oder durch das Verhalten einer Person,
die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB /A
und nach §§ 19,
21 MiLoG begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner
Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. 4.)
Eigenerklärung des Bewerbers /Bieters gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die
einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 5.)
Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind
entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt
124, Formblatt
217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der
Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch
Präqualifizierung geführten
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise
müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen
nachweisen. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind durch den Bieter zum
Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: 1.) Nachweis
über die Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den
Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie
Handelsregister,
Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) 2.) eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des
zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter
als 12
Monate sein darf 3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über
die vollständige
Entrichtung von Beiträgen 4.) gültige Bescheinigung der zuständigen
Krankenkasse(n)
über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12
Monate sein
darf. 5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und
Bestätigungen/Nachweise,
die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw.
einzuholen. Will
sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
(Nachunternehmer, Eignungsleihe)
bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten
abzugeben. Die Vergabestelle
behält sich vor, weitere Erklärungen oder
Nachweise zur Eignung anzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder
durch ein Verhalten seiner
Person oder durch das Verhalten einer Person,
die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB /A
und nach §§ 19,
21 MiLoG begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner
Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. 4.)
Eigenerklärung des Bewerbers /Bieters gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die
einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 5.)
Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind
entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt
124, Formblatt
217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der
Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch
Präqualifizierung geführten
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise
müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen
nachweisen. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind durch den Bieter zum
Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: 1.) Nachweis
über die Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den
Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie
Handelsregister,
Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) 2.) eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des
zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter
als 12
Monate sein darf 3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über
die vollständige
Entrichtung von Beiträgen 4.) gültige Bescheinigung der zuständigen
Krankenkasse(n)
über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12
Monate sein
darf. 5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und
Bestätigungen/Nachweise,
die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw.
einzuholen. Will
sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
(Nachunternehmer, Eignungsleihe)
bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten
abzugeben. Die Vergabestelle
behält sich vor, weitere Erklärungen oder
Nachweise zur Eignung anzufordern.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft,
die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.)
Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der
Kapazitäten
anderer Unternehmen bedient. Für die vorgenannten Auskünfte
(Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt
(Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise,
die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch
Präqualifizierung
geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise
müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen
nachweisen. Die Vergabestelle
behält sich vor, Auskünfte und
Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen,
zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der
Leistungserbringung eines
Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe)
bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten
abzugeben. Die Vergabestelle
behält sich vor, weitere Erklärungen oder
Nachweise zur Eignung anzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft,
die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.)
Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der
Kapazitäten
anderer Unternehmen bedient. Für die vorgenannten Auskünfte
(Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt
(Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise,
die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch
Präqualifizierung
geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise
müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen
nachweisen. Die Vergabestelle
behält sich vor, Auskünfte und
Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen,
zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der
Leistungserbringung eines
Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe)
bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten
abzugeben. Die Vergabestelle
behält sich vor, weitere Erklärungen oder
Nachweise zur Eignung anzufordern.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB.
Der Bieter hat daher als vorläufige Nachweis das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot vorzulegen sowie die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB.
Der Bieter hat daher als vorläufige Nachweis das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot vorzulegen sowie die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Mayen
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000253
Postanschrift: Rosengasse 2
Postleitzahl: 56727
Postort: Mayen
Region: Mayen-Koblenz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mayen.de📧
Telefon: +492651880📞
URL: https://www.mayen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E81968974🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E81968974🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle,
dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle,
dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 121-439814 (2026-06-24)