Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die
nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. In den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren müssen vergleichbare Leistungen erbracht worden sein (Referenzen). Falls das Angebot in die
engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
2. Es müssen die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal angegeben werden.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer
in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für
jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 EU
VOB/A) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er sich in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise
zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen
wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die
Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1) genannten Bedingungen.