Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe Umsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit zu vergebender Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Arbeiten.
2. Wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A darf keine Person, deren Verhalten nach § 6e
Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden sein bzw. gegen das
Unternehmen darf keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden sein.
3. Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), die
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. die Bescheinigung in Steuersachen und die
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen.
4. Das Unternehmen darf bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
5. Das Unternehmen darf weder zahlungsunfähig sein, noch darf über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Auch die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse darf nicht abgelehnt worden sein und es darf sich nicht im Verfahren
der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
6. Das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen
zuzurechnen ist, darf im Rahmen der berufl. Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
7. Das Unternehmen darf keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
8. Das Unternehmen o. deren nach Satzung o. Gesetz Vertretungsberechtigte dürfen nicht wegen Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit Geldbuße von über 2
500 EUR belegt worden sein und nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder Geldstrafe von über 90
Tagessätzen belegt worden sein. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
9. Angabe, ob das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
10. Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 Mio. EUR für Personen-
und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegen oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung
spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird. Nachweis
der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, das durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für
diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der
Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte EEE, und auf Anforderung
des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg der EEE des Unternehmens, sind für den Teil,
dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder
einer Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1)
genannten Bedingungen.