Auftragsbekanntmachung (2023-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Kurze Beschreibung:
“Generalsanierung und Erweiterung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in 96317 Kronach” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kronach🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-10 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 130-414171
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 032-094883
ABl. S-Ausgabe: 130
Quelle: OJS 2023/S 130-414171 (2023-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung und Erweiterung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in 96317 Kronach - Außenanlagen Innenhof
Referenznummer: 231-25 Außenanlagen Innenhof
Kurze Beschreibung:
“Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in 96317 Kronach sind Teile des Schulzentrums Kronach. Die Anlage wurde im Jahr 1975-1976 errichtet. Seit der...”
Kurze Beschreibung
Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in 96317 Kronach sind Teile des Schulzentrums Kronach. Die Anlage wurde im Jahr 1975-1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Innenausstattung, Wände, Fußböden, Türen, Dachabdichtungen, usw. sowie die gesamte Haustechnik werden erneuert. Die Dächer und Fassaden einschl. Fenster usw. werden energetisch neu hergestellt.Die Grundrisse und Strukturen werden nach dem Lernhauskonzept neu geordnet und der Brandschutz auf den neuesten Stand gebracht, sowie teilweise Erweiterungen durchgeführt. Die Barrierefreiheit wird hergestellt und ein Aufzug eingebaut.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: VOB Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0981531277
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0981531277📞
Fax: 0981531837 📠
URL: https://www.regierung-mittelfranken.bayern.de🌏 Körper überprüfen
Name: VOB Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0981531277
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0981531277📞
Fax: 0981531837 📠
URL: https://www.regierung-mittelfranken.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Schulverband Kronach III
Nationale Registrierungsnummer: 0926197230
Postanschrift: Marktplatz 5
Postleitzahl: 96317
Postort: Kronach
Region: Kronach🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: joerg.schnappauf@stadt-kronach.de📧
Telefon: 0926197230📞
Fax: 092619711230 📠
URL: https://www.kronach.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2024/S 232-727993 (2024-11-27)