Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 4.:
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die wenigstens 2 vergleichbare Referenzprojekte mit jeweils mindestens 12 Mio. EUR netto Bausumme (bezogen auf die Kostengruppen 300, 400 und 500 gem. DIN 276) und jeweils mindestens 70 Wohneinheiten oder wenigstens 5.500 m2 BFGF nachweisen.
Ein Referenzprojekt gilt als fertig gestellt, wenn die Gebäudehülle dicht ist. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte im Neubau:
1. mit Wohnnutzung (z. B. Mietwohnungsbau, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten) oder
2. Hotelnutzung sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen oder
3. Mischnutzungen mit vorgenannten Nutzungsschwerpunkten. Als nicht vergleichbar gelten bspw. reine Büro- und Verwaltungsbauten. Bei Referenzprojekten im Hotel-, Alten- und Pflegebereich oder für Mischnutzungen gelten die Vorgaben zur Anzahl der Wohneinheiten sinngemäß
zu 5.:
Es werden nur solche Bewerber zugelassen deren Referenzprojekt die folgenden Anforderungen erfüllt:
Mindestens ein Referenzprojekt mit einer Außenwand (Fassade) in Holzrahmenbauweise mit mindestens
1 Mio. EUR netto Bausumme (bezogen auf die Kostengruppen 330 Außenwände gemäß DIN 276) mit mindestens 4 Vollgeschossen oder mit einer Fassadenfläche von mindestens 3000 m2.
Zu 6.
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren Referenzprojekte kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllen:
6.a) Architektur/Objektplanung:
Mindestens 2 Referenzprojekte für Neubauvorhaben mit mindestens jeweils 70 Wohneinheiten oder wenigstens einer BGF von 5.500 m2. Der Bewerber muss bezogen auf das jeweilige Referenzprojekt wenigstens nachfolgende Planungsleistungen erbracht haben: Ausführungsplanung.
6.b) Technische Ausrüstung:
Mindestens ein Referenzprojekt für ein Neubauvorhabenmit mindestens jeweils 70 Wohneinheiten oder wenigstens einer BGF von 5.500 m2). Der Bewerber muss bezogen auf das jeweilige Referenzprojekt wenigstens nachfolgende Planungsleistungen erbracht haben: Ausführungsplanung.
6.c) Tragwerksplanung:
Mindestens ein Referenzprojekt für ein Neubauvorhaben mit mindestens 70 Wohneinheiten oder wenigstens einer BGF von 5.500 m2. Der Bewerber muss bezogen auf das jeweilige Referenzprojekt wenigstens nachfolgende Planungsleistungen erbracht haben: Ausführungsplanung.
Ein Referenzprojekt gilt in den Bereichen Objektplanung/Architektur, Technische Ausrüstung als fertig gestellt, wenn die Gebäudehülle dicht ist. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte:
1. mit Wohnnutzung (z. B. Mietwohnungsbau, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten) oder
2. Hotelnutzung sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen oder
3. Mischnutzungen mit vorgenannten Nutzungsschwerpunkten. Als nicht vergleichbar gelten bspw. reine Büro- und Verwaltungsbauten. Bei Referenzprojekten im Hotel-, Alten- und Pflegebereich oder für Mischnutzungen gelten die Vorgaben zur Anzahl der Wohneinheiten. Die Referenzprojekte können jeweils auch bereits zu Ziffer 5 benannt worden sein.