Auftragsgegenstand ist der losweise Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit je einem Generalunternehmer als Auftragnehmer (AN) i.S.v. § 14 Abs. 3 VSVgV über den Abruf von ausgeschriebenen standortbezogenen Leistungen des Standort- und Facility-Managements, die in den Bereich der technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen fallen, für die Funkinfrastruktur des Freistaats Bayern. Dabei hat der jeweilige AN die Funktionstüchtigkeit und den störungsfreien Betrieb der Standorte zu gewährleisten, indem er insbesondere die Technik und die Bauwerke des Standorts instand hält und die gesetzlichen Verpflichtungen des Standorteigentümers, soweit übertragen, wahrnimmt. Davon ausgenommen ist jegliche Funkinfrastruktur des Bundes – insbesondere das Kernnetz und die Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes – sowie die gesamte Technik des Zugangsnetzes im Freistaat Bayern zum BOS-Digitalfunknetz des Bundes („Accessnetz“). Ferner sind Dokumentations- und Datenbankpflegeleistungen zu erbringen. Im Rahmen dieser Vergabe für alle Standorte im Freistaat Bayern werden drei (Teil-) Lose (orientiert an regionalen Netzabschnitten / NA) gebildet. Los 1: ca. 93 Standorte (NA 33-1 Oberbayern Nord), 62 Standorte (NA 33-2 Oberbayern Süd), 60 Standorte (NA 34 Region München), 50 Standorte (NA 35-3 Schwaben Südwest), Gesamt: ca. 265 Standorte. Los 2: ca. 54 Standorte (NA 35-1 Schwaben Nord), 120 Standorte (NA 35-2 Niederbayern), 112 Standorte (NA 36-2 Oberpfalz), Gesamt: ca. 286 Standorte. Los 3: ca. 115 Standorte (NA 36-1 Oberfranken), 106 Standorte (NA 37 Mittelfranken), 147 Standorte (NA 38 Unterfranken), Gesamt: ca. 368 Standorte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen
Menge oder Umfang: vgl. Abschnitt II.1.5), Abschnitt II.2.2) und Abschnitt II.2.3)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de🌏
E-Mail: blka.sg124.team1@polizei.bayern.de📧
Fax: +49 8912122879 📠
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Es handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag i.S.d. § 103 Abs. 4 GWB, da es sich bei den übrigen Leistungen im Verhältnis zu den
Dienstleistungen um Nebenleistungen handelt (§ 103 Abs. 4 i.V.m. § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in drei Teillosen unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in zusätzliche Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV),
5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
11) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
15) Den Bewerbern die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Es handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag i.S.d. § 103 Abs. 4 GWB, da es sich bei den übrigen Leistungen im Verhältnis zu den
Dienstleistungen um Nebenleistungen handelt (§ 103 Abs. 4 i.V.m. § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in drei Teillosen unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in zusätzliche Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV),
5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
11) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
15) Den Bewerbern die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist der losweise Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit je einem Generalunternehmer als Auftragnehmer (AN) i.S.v. § 14 Abs. 3 VSVgV über den Abruf von ausgeschriebenen standortbezogenen Leistungen des Standort- und Facility-Managements, die in den Bereich der technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen fallen, für die Funkinfrastruktur des Freistaats Bayern. Dabei hat der jeweilige AN die Funktionstüchtigkeit und den störungsfreien Betrieb der Standorte zu gewährleisten, indem er insbesondere die Technik und die Bauwerke des Standorts instand hält und die gesetzlichen Verpflichtungen des Standorteigentümers, soweit übertragen, wahrnimmt. Davon ausgenommen ist jegliche Funkinfrastruktur des Bundes – insbesondere das Kernnetz und die Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes – sowie die gesamte Technik des Zugangsnetzes im Freistaat Bayern zum BOS-Digitalfunknetz des Bundes („Accessnetz“). Ferner sind Dokumentations- und Datenbankpflegeleistungen zu erbringen. Im Rahmen dieser Vergabe für alle Standorte im Freistaat Bayern werden drei (Teil-) Lose (orientiert an regionalen Netzabschnitten / NA) gebildet.
Auftragsgegenstand ist der losweise Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit je einem Generalunternehmer als Auftragnehmer (AN) i.S.v. § 14 Abs. 3 VSVgV über den Abruf von ausgeschriebenen standortbezogenen Leistungen des Standort- und Facility-Managements, die in den Bereich der technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen fallen, für die Funkinfrastruktur des Freistaats Bayern. Dabei hat der jeweilige AN die Funktionstüchtigkeit und den störungsfreien Betrieb der Standorte zu gewährleisten, indem er insbesondere die Technik und die Bauwerke des Standorts instand hält und die gesetzlichen Verpflichtungen des Standorteigentümers, soweit übertragen, wahrnimmt. Davon ausgenommen ist jegliche Funkinfrastruktur des Bundes – insbesondere das Kernnetz und die Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes – sowie die gesamte Technik des Zugangsnetzes im Freistaat Bayern zum BOS-Digitalfunknetz des Bundes („Accessnetz“). Ferner sind Dokumentations- und Datenbankpflegeleistungen zu erbringen. Im Rahmen dieser Vergabe für alle Standorte im Freistaat Bayern werden drei (Teil-) Lose (orientiert an regionalen Netzabschnitten / NA) gebildet.
Los 1: ca. 93 Standorte (NA 33-1 Oberbayern Nord), 62 Standorte (NA 33-2 Oberbayern Süd), 60 Standorte (NA 34 Region München), 50 Standorte (NA 35-3 Schwaben Südwest), Gesamt: ca. 265 Standorte.
Los 2: ca. 54 Standorte (NA 35-1 Schwaben Nord), 120 Standorte (NA 35-2 Niederbayern), 112 Standorte (NA 36-2 Oberpfalz), Gesamt: ca. 286 Standorte.
Los 3: ca. 115 Standorte (NA 36-1 Oberfranken), 106 Standorte (NA 37 Mittelfranken), 147 Standorte (NA 38 Unterfranken), Gesamt: ca. 368 Standorte.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Generalunternehmer für das Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern orientiert an regionalen Netzabschnitten / NA.
Kurze Beschreibung:
Generalunternehmer für das Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern orientiert an regionalen Netzabschnitten / NA:
NA 33-1 Oberbayern, NA 33-2 Oberbayern Süd, NA 34 Region München, NA 35-3 Schwaben Südwest.
Menge oder Umfang: Ca. 265 Standorte in den Teilnetzabschnitten NA 33-1 Oberbayern, NA 33-2 Oberbayern Süd, NA 34 Region München, NA 35-3 Schwaben Südwest.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es muss eine Bewerbung auf alle drei Lose erfolgen. Dabei wird die (Höchst-)Zahl der Lose, auf die das jeweilige Unternehmen den Zuschlag erhält, auf maximal ein Los begrenzt (Zuschlagslimitierung). In Fällen, in denen die Anzahl der Angebote geringer als die Anzahl der Lose ist und je Los nicht mindestens ein Angebot vorliegt, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf mehr als nur ein Los zu erteilen.
Es muss eine Bewerbung auf alle drei Lose erfolgen. Dabei wird die (Höchst-)Zahl der Lose, auf die das jeweilige Unternehmen den Zuschlag erhält, auf maximal ein Los begrenzt (Zuschlagslimitierung). In Fällen, in denen die Anzahl der Angebote geringer als die Anzahl der Lose ist und je Los nicht mindestens ein Angebot vorliegt, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf mehr als nur ein Los zu erteilen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: NA 35-1 Schwaben Nord, NA 35-2 Niederbayern, NA 36-2 Oberpfalz.
Menge oder Umfang: Ca. 286 Standorte in den Teilnetzabschnitten NA 35-1 Schwaben Nord, NA 35-2 Niederbayern, NA 36-2 Oberpfalz.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: NA 36-1 Oberfranken, NA 37 Mittelfranken, NA 38 Unterfranken.
Menge oder Umfang: Ca. 368 Standorte in den Teilnetzabschnitten NA 36-1 Oberfranken, NA 37 Mittelfranken, NA 38 Unterfranken.
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages (vgl. Abschnitt II.1.4) die zweimalige Option zu, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (7+1+1).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 124-8010-120/23
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2024-03-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens zehn (10) Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens zehn (10) Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Angabe des Umsatzes für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Angabe des Umsatzes für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens fünf (5) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens fünf (5) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unterschriebene Eigenerklärung dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens fünf (5) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unterschriebene Eigenerklärung dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens fünf (5) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Mindeststandards:
Die v.g. Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die v.g. Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.2)
Nr. (1) und Nr. (2) die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, wobei die Anzahl mindestens 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) je Los – also zusammen mindestens 150 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, wobei die Anzahl mindestens 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) je Los – also zusammen mindestens 150 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(2) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) übernehmen können, wobei die Anzahl – losübergreifend – mindestens 1 betragen muss (Mindestanforderung).
(3) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten (SiBe) übernehmen können, wobei die Anzahl – losübergreifend – mindestens 1 betragen muss (Mindestanforderung).
(4) Angabe der Anzahl der beschäftigten Prüfsachverständigen oder Prüftechniker/innen des Fachbereichs Elektrotechnik des Unternehmens, wobei die Anzahl mindestens zwei (2) je Los – also zusammen mindestens sechs (6) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(4) Angabe der Anzahl der beschäftigten Prüfsachverständigen oder Prüftechniker/innen des Fachbereichs Elektrotechnik des Unternehmens, wobei die Anzahl mindestens zwei (2) je Los – also zusammen mindestens sechs (6) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(5) Angabe der Anzahl der beschäftigten Elektroingenieure/innen des Unternehmens, wobei die Anzahl mindestens 1 je Los – also zusammen mindestens drei (3) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(6) Angabe der Anzahl der Beschäftigen des Unternehmens mit Steigberechtigung, wobei die Anzahl mindestens drei (3) je Los – also zusammen mindestens neun (9) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(7) Angabe der Anzahl des Unternehmens mit Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), wobei die Anzahl mindestens 1 je Los – also zusammen mindestens drei (3) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(8) Angabe der Anzahl der Beschäftigen des Unternehmens mit Ausbildung zur Blitzschutzfachkraft, wobei die Anzahl mindestens 1 je Los – also zusammen mindestens drei (3) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(9) Angabe der Anzahl der Beschäftigen des Unternehmens, die in den letzten 3 Jahren DGUV V3 oder vergleichbare Prüfungen verantwortlich durchgeführt haben, wobei die Anzahl mindestens zwei (2) je Los – also zusammen mindestens sechs (6) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(9) Angabe der Anzahl der Beschäftigen des Unternehmens, die in den letzten 3 Jahren DGUV V3 oder vergleichbare Prüfungen verantwortlich durchgeführt haben, wobei die Anzahl mindestens zwei (2) je Los – also zusammen mindestens sechs (6) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(10) Angabe der Anzahl der beschäftigten Fachkräfte für Brandschutz (FaBra) des Unternehmens, wobei die Anzahl mindestens 1 je Los – also zusammen mindestens drei (3) für alle Lose – betragen muss (Mindestanforderung).
(11) Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, die innerhalb des vorgenannten Referenzzeitraumes über eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei (2) Jahren erfolgreich erbracht worden ist. Die Referenz muss nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen mit mindestens den nachfolgenden kumulativ zu erfüllenden Kriterien (i bis iii) (Mindestanforderung) aufweisen:
(11) Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, die innerhalb des vorgenannten Referenzzeitraumes über eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei (2) Jahren erfolgreich erbracht worden ist. Die Referenz muss nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen mit mindestens den nachfolgenden kumulativ zu erfüllenden Kriterien (i bis iii) (Mindestanforderung) aufweisen:
(i) Die Referenz muss sich auf Leistungen in einem Projekt beziehen, welche umfangreiche Leistungen im Bereich des technischen und infrastrukturellen Standorts- bzw. Facility Managements für Standorte von Funkanlagen öffentlicher oder privater Auftraggeber zum Inhalt haben (mindestens Prüfung von Masten, Wartung von Klimageräten, Betreuung der Elektrotechnik, Leistungen, die eine Steigberechtigung voraussetzen, Winterdienst, Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, Grünschnitte) (Mindestanforderung) und,
(i) Die Referenz muss sich auf Leistungen in einem Projekt beziehen, welche umfangreiche Leistungen im Bereich des technischen und infrastrukturellen Standorts- bzw. Facility Managements für Standorte von Funkanlagen öffentlicher oder privater Auftraggeber zum Inhalt haben (mindestens Prüfung von Masten, Wartung von Klimageräten, Betreuung der Elektrotechnik, Leistungen, die eine Steigberechtigung voraussetzen, Winterdienst, Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, Grünschnitte) (Mindestanforderung) und,
(ii) das Referenzprojekt muss mindestens 150 Standorte zum Auftragsgegenstand haben (Mindestanforderung) und,
(iii) das Referenzprojekt muss mindestens ein Auftragsvolumen in Höhe von 1,5 Millionen Euro (netto) aufweisen (Mindestanforderung).
(12) Benennung des für die Auftragsausführung losübergreifend verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, und Darstellung eines entsprechenden Profils (Mindestanforderung).
(12) Benennung des für die Auftragsausführung losübergreifend verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, und Darstellung eines entsprechenden Profils (Mindestanforderung).
Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen und Qualifikationen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Wartungsteams, in denen mindestens 7 Personen zu führen waren (Mindestanforderung),
b) Zertifizierung nach IPMA (International Project Management Association) oder PMI (Project Management Institute) oder ITIL (IT-Infrastructure Library) oder vergleichbare Qualifikation (Mindestanforderung),
c) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung eines Projektes mit einem Auftragswert von mindestens 0,5 Millionen Euro (Mindestanforderung) sowie,
d) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau „C2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) (Mindestanforderung).
Mindeststandards:
Die unter III.2.3) Nr. (1) bis Nr. (12) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die unter III.2.3) Nr. (1) bis Nr. (12) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV werden keine gesonderten Anforderungen gestellt.
Mindeststandards:
Die v.g. Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die v.g. Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.3)
Nr. (1) bis Nr. (12) die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache (VS) eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens. Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern. Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache (VS) eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens. Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern. Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB). Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB). Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
5) Unterschriebene Eigenerklärung jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 84
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Es handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag i.S.d. § 103 Abs. 4 GWB, da es sich bei den übrigen Leistungen im Verhältnis zu den
Dienstleistungen um Nebenleistungen handelt (§ 103 Abs. 4 i.V.m. § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in drei Teillosen unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in zusätzliche Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV),
5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
11) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
15) Den Bewerbern die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
15) Den Bewerbern die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“