Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
BEURTEILUNG DER EIGNUNG DER BEWERBER / BEWERBERGEMEINSCHAFTEN (EIGNUNGSKRITERIEN - BEWERTUNGSMATRIX)
Anhand der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Nachweisen und Erklärungen wird die Eignung der Bewerber / Bewerbergemeinschaften über eine Auswertungsmethode (siehe Anlage - Eignungskriterien - Bewertungsmatrix) beurteilt.
Insgesamt können maximal 300 Punkte vergeben werden.
- Referenzliste für Realisierungsleistungen (gemäß Formblatt 124):
Gewertet werden die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Realisierungsleistungen. Die vergleichbaren Projekte müssen in der ausgeschriebenen Leistung ähnlich sein, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Vergleichbar sind Projekte zur Errichtung von Gebäuden mit vergleichbarem technischem Schwierigkeitsgrad und vergleichbarer Größe für Sportbauten. Hierbei sind in der Auflistung der Referenzen kurze Angaben zu den im Formblatt 124 benannten Inhalte aus dem Referenzzeitraum der letzten 7 Jahre zu geben.
Es können maximal 3 vergleichbare Referenzobjekte eingereicht werden. Damit wird sowohl den Interessen der Bewerber/Bewerbergemeinschaften am ausreichenden Wettbewerb und Gleichbehandlung Rechnung getragen, als auch den Auftraggeberinteressen, sich einen ausreichenden Marktüberblick zu verschaffen und den Aufwand für die Eignungsprüfung auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Referenzen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden vollständig gewertet.
Es ist den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften freigestellt, der Referenzliste Anlagen beizufügen, bspw. Datenblätter oder Portfolioauszüge. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und fließt nicht in die Bewertung ein.
Kriterium: 3 vergleichbare Referenzprojekte der letzten 7 Jahre für die Kriterien „Nutzungsart“ und „Auftragswert“ (bezogen auf die KG 200-600)
Wichtung: „Nutzungsart“ 15%, „Auftragswert“ 10%
Bewertungsmatrix: je 1-3 Punkte; keine Referenzen = 0 Punkte
- Referenzliste für Planungsleistungen (gemäß Formblatt 124 LD):
Gewertet werden die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Planungsleistungen. Die vergleichbaren Projekte müssen in der ausgeschriebenen Leistung ähnlich sein, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Vergleichbar sind Projekte zur Errichtung von Gebäuden mit vergleichbarem technischem Schwierigkeitsgrad und vergleichbarer Größe für Sportbauten. Hierbei sind in der Auflistung der Referenzen kurze Angaben zu den im Formblatt 124 LD benannten Inhalte aus dem Referenzzeitraum der letzten 7 Jahre zu geben.
Es können maximal 3 vergleichbare Referenzobjekte eingereicht werden. Damit wird sowohl den Interessen der Bewerber/Bewerbergemeinschaften am ausreichenden Wettbewerb und Gleichbehandlung Rechnung getragen, als auch den Auftraggeberinteressen, sich einen ausreichenden Marktüberblick zu verschaffen und den Aufwand für die Eignungsprüfung auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Referenzen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden vollständig gewertet.
Es ist den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften freigestellt, der Referenzliste Anlagen beizufügen, bspw. Datenblätter oder Portfolioauszüge. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und fließt nicht in die Bewertung ein.
Kriterium: 3 vergleichbare Referenzprojekte der letzten 7 Jahre für die Kriterien „Nutzungsart“ und „Auftragswert“ (bezogen auf die KG 700)
Wichtung: „Nutzungsart“ 15%, „Auftragswert“ 10%
Bewertungsmatrix: je 1-3 Punkte; keine Referenzen = 0 Punkte
- Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Formblatt 124):
Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele beschäftigte Arbeitskräfte der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) vergleichbare Leistungen erbracht haben. Die Arbeitskräfte sind nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zu gliedern.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben.
Kriterium: Mitarbeiteranzahl von ≤ 15 MA bis ≥ 35 MA
Wichtung: 10%
Bewertungsmatrix: 1-3 Punkte
- Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Formblatt 124 LD):
Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele beschäftigte Arbeitskräfte der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) vergleichbare Leistungen erbracht haben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der Mitglieder anzugeben.
Kriterium: Mitarbeiteranzahl von ≤ 3 MA bis ≥ 7 MA
Wichtung: 10%
Bewertungsmatrix: 1-3 Punkte
Nach Abschluss der Eignungsprüfung werden die Bewerber für die Stufe 2 eingeladen, die die höchste Punktzahl erzielen, mindestens 3 Bewerber.