Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A oder nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124, das Formblatt 124 ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt) oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Liefer- / Dienstleistungen (Formblatt 124 LD, das Formblatt 124 LD ist als Anlage