Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaft von mindestens einem Mitglied).
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Referenzen über ausgeführte Projekte der letzten bis zu 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, bei denen der Bewerber als direkter Vertragspartner des Auftraggebers - ggf. gemeinsam mit weiteren Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft - tätig war, mit Angaben:
1. zum Jahr der Bauausführung (laufende Ausführung oder Fertigstellung),
2. zur Art des Bauwerks (Nutzungsart),
3. zu den konkret vom Bewerber erbrachten Leistungen,
4. zur Größe des Bauwerks (BGF),
5. zum Auftragswert (nur Bauleistungen in Euro brutto; Baukosten KG 300, 400, 500, 600).
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3
VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.