Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für den Neubau der Werkstatthalle AS3 mit benachbartem technischen Kompetenzzentrum. Das Hauptgebäude (Werkstatthalle) umfasst Werkstatt-, Lager- und Nebenräume sowie Personal- und Aufenthaltsbereiche. Das Nebengebäude (technisches Kompetenzzentrum) umfasst Lagerflächen, eine Grubenhalle und den Pumpenprüfstand.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalunternehmerleistungen Neubau AS3 - Werkstatthalle mit technischem Kompetenzzentrum
Referenznummer: 2026_016 71200
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für
den Neubau der Werkstatthalle AS3 mit benachbartem technischen Kompetenzzentrum. Das...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für
den Neubau der Werkstatthalle AS3 mit benachbartem technischen Kompetenzzentrum. Das Hauptgebäude (Werkstatthalle) umfasst
Werkstatt-, Lager- und Nebenräume sowie Personal- und Aufenthaltsbereiche. Das Nebengebäude (technisches Kompetenzzentrum) umfasst Lagerflächen, eine Grubenhalle und den
Pumpenprüfstand.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung
Deutschlands.
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Durchführung eines
einstufigen europaweiten Verfahrens zur Beschaffung der oben genannten
Generalunternehmerleistungen für die Errichtung der Werkstatthalle AS3 mit Nebengebäude und Tankstelle an der Außenstelle in Telgte.
Das Gebäude AS3 ist eines von drei neu geplanten Bauvorhaben auf dem Übungsgelände des IdF NRW (Außenstelle Telgte). Die geplanten Neubaumaßnahmen auf der Außenstelle sind Teil der Gesamtmaßnahme "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" des Instituts der Feuerwehr NRW.
Die GU-Leistungen umfassen alle notwendigen Ausführungsleistungen in den Hochbauund Technikgewerken für die schlüsselfertige Errichtung der Werkstatthalle AS3 mit Nebengebäude und Tankstelle einschließlich aller für den Betrieb erforderlichen
technischen Anlagen und Einrichtungen.
Das bestehende Löschwasserbecken mit vorhandenem Pumpenprüfstand ist in die Neubebauung zu integrieren.
Das nicht unterkellerte Gebäude AS3 wurde mit einer Bruttogrundfläche von rund 6 000 m2 und einem Bruttorauminhalt von rund 27 000 m3 geplant.
Das eingeschossige technische Kompetenzzentrum hat eine Bruttogrundfläche von etwa 300 m2 und wird teilweise oberhalb eines bestehenden Schachtbauwerkes errichtet.
Für die Gründung der Werkstatthalle ist eine Bodenverbesserung mit Vollverdrängungssäulen geplant und eine vorlaufende Kampfmittelsondierung erforderlich. Die Ausführung der Säulen und die Bestätigung der Kampfmittelfreiheit sind ebenfalls Teil der GU-Ausschreibung.
Die Ausführung der Neubaumaßnahme AS3 ist im Zeitraum August 2026 bis Dezember 2027 geplant.
Die Gestaltung der Werkstatthalle AS3 mit technischem Kompetenzzentrum orientiert sich in Materialität und Proportionen an den übrigen Neubauten der Außenstelle.
Die Fassaden werden überwiegend in rotem Verblendmauerwerk ausgeführt, Teilflächen in Sichtbeton oder mit Metallpaneelen. Die Befahrung der Gebäude wird über Sektionaltore ermöglicht.
Das Dach ist als Flachdach mit extensiver Begrünung und Photovoltaikanlage konzipiert.
Fenster- und Pfosten-Riegel-Elemente erhalten außenliegende Sonnenschutzelemente aus Aluminiumlamellen.
Im Innenraum dominieren robuste, pflegeleichte Oberflächen mit hohem funktionalem Anspruch.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme...”
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesondert freigegeben werden. Da dies erst mit Vorlage des Nachweises des konkreten Mehrbedarfs in Form eines Angebots möglich ist, besteht der Haushaltsvorbehalt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Dauer: 18 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pers. Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideenskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.)
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erforderlich ist die Einreichung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.)
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Insolvenzverfahren und Liquidation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Insolvenzverfahren und Liquidation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 6f EU VOB/A (sofern einschlägig) - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 6f EU VOB/A (sofern einschlägig) - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation - Erforderlich ist die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Es sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Es sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse einzureichen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Unternehmen nicht beitragspflichtig sein, ist dies in einer gesonderten Erklärung mitzuteilen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Es ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen einzureichen, sofern das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Finanzamt eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, ist ein entsprechendes Mitteilungsschreiben des Finanzamtes einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Es ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz einzureichen. Im Falle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Es ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Es ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) - Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz je Jahr (nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) - Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz je Jahr (nicht durchschnittlich):
- mind. 15.000.000,00 EUR (netto)
betragen muss.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den Umsatz des Bieters für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen. Das vorliegende Formblatt ist in diesem Fall entsprechend der Anzahl der Bietergemeinschaftsmitglieder zu vervielfältigen und ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Umsatzzahlen von Bietergemeinschaftsmitgliedern werden addiert; bzgl. der Mindestanforderungen kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Die Umsatzangaben verstehen sich ohne Umsatzanteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
- mindestens 5.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden,
- mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
- mindestens 5.000.000,00 EUR für Umweltschäden
- Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, von demjenigen Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen bzw. der Nachweis über die Aufstockung der Deckungssummen im Falle der Auftragserteilung ist eine Mindestanforderung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal - Als Mindestanforderung gilt, dass:
- mind. 25 beschäftigte Arbeitskräfte je Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
gewährleistet werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
Die Angaben der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte von Bietergemeinschaftsmitgliedern werden addiert; bzgl. der Mindestanforderungen kommt es auf die Anzahl der jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der Bietergemeinschaft insgesamt an.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend vergleichbare Leistungen - Grundsätzlich sind Referenzen der letzten 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend vergleichbare Leistungen - Grundsätzlich sind Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre gefordert. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden aber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 7 abgeschlossene Kalenderjahre zurückliegen. Ebenso berücksichtigt werden Referenzen, die im Jahr 2026 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden. Das erste zurück-liegende abgeschlossene Kalenderjahr ist das Jahr 2025.
Maßgeblich ist, dass die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistung in den benannten Zeitkorridor fällt. Die Bauleistungen können insofern auch länger als 7 abgeschlossene Kalenderjahre zurückliegen.
Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Jeder Referenz ist das nachfolgende Deckblatt vorzuheften, das vom Bieter entsprechend auszufüllen ist. Mehrfachankreuzungen sind möglich. Das Deckblatt ist jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenz beizubringen. Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei Seiten DIN A 4 zu beschränken.
Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine Referenz beigebracht werden muss, die folgende Unterkriterien kumulativ erfüllt:
- Baukosten (ohne Baunebenkosten) mind. 10 Mio. EUR netto
- General-/Totalunternehmerleistung
- Neubaumaßnahme.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt - Erforderlich ist die Einreichung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe unter Ziffer 9 des Generalunternehmervertrages”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe unter Ziffer 6 des Generalunternehmervertrages” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YTUZ8SUCT#
Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YTUZ8SUCT#
Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesondert freigegeben werden. Da dies erst mit Vorlage des Nachweises des konkreten Mehrbedarfs in Form eines Angebots möglich ist, besteht der Haushaltsvorbehalt.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Institut der Feuerwehr NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03001-16
Postanschrift: Wolbecker Str. 237
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@idf.nrw.de📧
Telefon: +49 2513112-0📞
Fax: +49 2513112-1099 📠
URL: https://www.idf.nrw.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB -...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2026/S 042-144444 (2026-02-26)