Geologische Modell- und Berichterstellung (GeoB) im Rahmen der geologischen Vorerkundung von Windenergie-Vorhabensflächen (Auktionsjahre 2026-2028) in der deutschen AWZ der Nordsee
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen geologische Modelle und Berichte als Teil der geologischen Erkundung von Vorhabensflächen des FEP (Flächenentwicklungsplan 2023 für die deutsche Nord- und Ostsee, 20.01.2023) mit den Auktionsjahren 2026-2028 in der dtsch. AWZ der Nordsee erstellt werden. Dies umfasst die Integration bereits erhobener hydrographischer, geophysikalischer sowie geotechnischer Datensätze und erfordert die Tiefenkonversion sowie die Auswertung hydroakustischer bzw. reflexionsseismischer Datensätze unter Berücksichtigung geotechnischer Informationen. Darauf aufbauend sind seismische Attribute und synthetische Drucksondierungsparameter herzuleiten. Die ingenieurgeologische Interpretation und Bewertung sämtlicher Informationen ist in den Geologischen Bericht darzulegen. Das übergeordnete Ziel ist die Erstellung geologischer Modelle und Berichte zur Bereitstellung an Dritte, die diesen eine eigene Bewertung der Baugrundsituation bzgl. der Tragfähigkeit für unterschiedliche Gründungskonzepte und somit eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots gemäß § 51 WindSeeG ermöglichen soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 1114/002/01625
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen geologische Modelle und Berichte als Teil der geologischen Erkundung von Vorhabensflächen des FEP (Flächenentwicklungsplan 2023 für die deutsche Nord- und Ostsee, 20.01.2023) mit den Auktionsjahren 2026-2028 in der dtsch. AWZ der Nordsee erstellt werden. Dies umfasst die Integration bereits erhobener hydrographischer, geophysikalischer sowie geotechnischer Datensätze und erfordert die Tiefenkonversion sowie die Auswertung hydroakustischer bzw. reflexionsseismischer Datensätze unter Berücksichtigung geotechnischer Informationen. Darauf aufbauend sind seismische Attribute und synthetische Drucksondierungsparameter herzuleiten. Die ingenieurgeologische Interpretation und Bewertung sämtlicher Informationen ist in den Geologischen Bericht darzulegen. Das übergeordnete Ziel ist die Erstellung geologischer Modelle und Berichte zur Bereitstellung an Dritte, die diesen eine eigene Bewertung der Baugrundsituation bzgl. der Tragfähigkeit für unterschiedliche Gründungskonzepte und somit eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots gemäß § 51 WindSeeG ermöglichen soll.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen geologische Modelle und Berichte als Teil der geologischen Erkundung von Vorhabensflächen des FEP (Flächenentwicklungsplan 2023 für die deutsche Nord- und Ostsee, 20.01.2023) mit den Auktionsjahren 2026-2028 in der dtsch. AWZ der Nordsee erstellt werden. Dies umfasst die Integration bereits erhobener hydrographischer, geophysikalischer sowie geotechnischer Datensätze und erfordert die Tiefenkonversion sowie die Auswertung hydroakustischer bzw. reflexionsseismischer Datensätze unter Berücksichtigung geotechnischer Informationen. Darauf aufbauend sind seismische Attribute und synthetische Drucksondierungsparameter herzuleiten. Die ingenieurgeologische Interpretation und Bewertung sämtlicher Informationen ist in den Geologischen Bericht darzulegen. Das übergeordnete Ziel ist die Erstellung geologischer Modelle und Berichte zur Bereitstellung an Dritte, die diesen eine eigene Bewertung der Baugrundsituation bzgl. der Tragfähigkeit für unterschiedliche Gründungskonzepte und somit eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots gemäß § 51 WindSeeG ermöglichen soll.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-16 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 156-499481
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vertragsleistung ist die Überführung hydroakustischer und seismischer Daten unter Berücksichtigung geotechnischer Informationen einer Untersuchungsfläche in ein 3-dimensionales ingenieurgeologisches Tiefenmodell (Geologisches Modell). Das erarbeitete Geologische Modell ist um eine Modellkomponente zu erweitern, die synthetische Drucksondierungsparameter entlang der mehrkanalseismischen Profillinien bereitstellt. Die Abschlussberichte der hydrographischen/geophysikalischen/geotechnischen Arbeiten, die Dokumentation des Geologischen Modells sowie dessen ingenieurgeologische Interpretation im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. damit einhergehender Offshore Infrastruktur auf der entsprechenden Untersuchungsfläche sind in einem Geologischen Bericht zusammenzuführen. Die Arbeiten zur synthetischen Modellerweiterung sind in einem gesonderten Ergebnisbericht als Anhang des Geologischen Berichtes darzustellen.
Gegenstand der Vertragsleistung ist die Überführung hydroakustischer und seismischer Daten unter Berücksichtigung geotechnischer Informationen einer Untersuchungsfläche in ein 3-dimensionales ingenieurgeologisches Tiefenmodell (Geologisches Modell). Das erarbeitete Geologische Modell ist um eine Modellkomponente zu erweitern, die synthetische Drucksondierungsparameter entlang der mehrkanalseismischen Profillinien bereitstellt. Die Abschlussberichte der hydrographischen/geophysikalischen/geotechnischen Arbeiten, die Dokumentation des Geologischen Modells sowie dessen ingenieurgeologische Interpretation im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. damit einhergehender Offshore Infrastruktur auf der entsprechenden Untersuchungsfläche sind in einem Geologischen Bericht zusammenzuführen. Die Arbeiten zur synthetischen Modellerweiterung sind in einem gesonderten Ergebnisbericht als Anhang des Geologischen Berichtes darzustellen.
Die Auftragsleistung zu einer Untersuchungsfläche umfasst somit folgende Schritte und Inhalte:
a. Allgemeine Vertragsleistungen
Die Erstellung und Fortschreibung eines Pflichtenheftes inklusive Zeitplan und Erarbeitung inhaltlicher, formaler sowie visueller Anforderungen an das Geologische Modell / den Geologischen Bericht unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeberin
Die Erstellung und Fortschreibung eines Pflichtenheftes inklusive Zeitplan und Erarbeitung inhaltlicher, formaler sowie visueller Anforderungen an das Geologische Modell / den Geologischen Bericht unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeberin
b. Die Erstellung des Geologischen Modells
Die Erstellung des Geologischen Modells zu einer Untersuchungsfläche umfasst folgende Arbeitsschritte:
- Übernahme der hydrographischen Datensätze
- Ergebnisse der Wasserschallmessungen
- Bathymetrie-Raster
- Seitensichtsonar-Mosaik
- Magnetik-Raster
- GIS-Daten
- Übernahme der geophysikalischen Datensätze (bearbeitet)
- Sedimentecholotdaten
- Mehrkanalseismik-Daten (poststack unmigriert)
- Mehrkanalseismik-Daten (poststack migriert)
- Mehrkanalseismik-Daten (poststack migriert und frequenzband-optimiert)
- Zusammenführung der hydrographischen, geophysikalischen und geotechnischen Datensätze der Untersuchungsfläche in einem Kingdom-Datenprojekt
- Beschickung sämtlicher Daten aus dem Untersuchungsgebiet auf das bereitgestellte Bathymetrie-Raster
- Tiefenkonversion der geophysikalischen Datensätze aus dem Untersuchungsgebiet (Sedimentecholot, mehrkanalseismische Datensätze) mittels integrierter Auswertung sämtlicher Datensätze, u.a.:
- Stratigraphische Auswertung und Kartierung geologischer Formationen in den geophysikalischen Daten (Sedimentecholot, Mehrkanalseismik)
- Auswertung der geotechnischen Informationen und Definition von faziellen Einheiten (formation tops)
- Verknüpfung der geotechnischen und geophysikalischen Daten (Sedimentecholot, Mehrkanalseismik) zur Tiefenkonversion über das Modul „Dynamic Depth Conversion“
- Inhaltliche, formale sowie visuelle Aufbereitung des Geologischen Modells zu einem geologischen 3D-Tiefenmodell, u.a.:
- Herleitung und Validierung synthetischer Drucksondierungsparameter (qc, fs, u2) entlang der mehrkanalseismischen Profillinien mittels Machine Learning anhand der Korrelation relevanter Kenngrößen, wie seismischer Attribute und geotechnischer Parameter sowie unter Berücksichtigung des dem Geologischen Modell zugrundeliegenden Strukturmodells
- Herleitung und Validierung synthetischer Drucksondierungsparameter (qc, fs, u2) entlang der mehrkanalseismischen Profillinien mittels Machine Learning anhand der Korrelation relevanter Kenngrößen, wie seismischer Attribute und geotechnischer Parameter sowie unter Berücksichtigung des dem Geologischen Modell zugrundeliegenden Strukturmodells
- Erzeugung synthetischer Drucksondierungskurven an ausgewogen über die Untersuchungsfläche verteilten Lokationen, deren Anzahl den auf der Untersuchungsfläche real durchgeführten Drucksondierungslokationen entspricht
- Quantifizierung der Vorhersageunsicherheiten der hergeleiteten synthetischen Drucksondierungsparameter
- Dokumentation zur Herleitung synthetischer Drucksondierungsparameter
- Ingenieurgeologische Ergebnisbewertung im Kontext des Geologischen Modells und im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. damit einhergehender Offshore Infrastruktur auf der Untersuchungsfläche
- Erstellung des Ergebnisberichtes zur Herleitung synthetischer Drucksondierungsparameter als Anhang des Geologischen Berichtes in einer englischsprachigen Version
d. Die Erstellung von Datenprodukten
Die Datenprodukterstellung zu einer Untersuchungsfläche umfasst folgende Schritte:
- Erstellung des Kingdom-Datenprojektes für das Untersuchungsgebiet
- Export der tiefenkonvertierten geophysikalischen Daten aus dem Untersuchungsgebiet (Sedimentecholot, mehrkanalseismische Datensätze) im SEG-Y-Format unter Beachtung der Header-Konventionen
- Export der synthetischen Drucksondierungsparameter im SEG-Y-Format
- Export der synthetischen Drucksondierungskurven im LAS-Format
- Export der kartierten Reflektoren im ASCII-Format
- Export von Produkten (z.B. Grids/Raster) zur Einbindung in GIS
Die Erstellung des Geologischen Berichtes zu einer Untersuchungsfläche umfasst folgende Arbeitsschritte:
- Zusammenführung der Dokumentationen zu den relevanten hydrographischen Vermessungs-, geophysikalischen Untersuchungs- und geotechnischen Erkundungsarbeiten
- Dokumentation zur Erstellung des Geologischen Modells
- Beschreibung des Geologischen Modells mit Bezug auf die entsprechende Untersuchungsfläche
- Ingenieurgeologische Interpretation im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. damit einhergehender Offshore Infrastruktur auf der Untersuchungsfläche
- Erstellung des Geologischen Berichtes in einer deutschsprachigen und englischsprachigen Version unter Beifügung des Anhangs „Ergebnisbericht synthetische Modellerweiterung“
Die Vorgaben des Standard Baugrund sind bei der Erbringung der Leistungen als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen. Weiterhin haben sich die zu erstellenden Produkte sowie der Geologische Bericht hinsichtlich Form und Ausgestaltung an den bereits veröffentlichten Produkten und Geologischen Berichten auf https://pinta.bsh.de zu orientieren.
Die Vorgaben des Standard Baugrund sind bei der Erbringung der Leistungen als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen. Weiterhin haben sich die zu erstellenden Produkte sowie der Geologische Bericht hinsichtlich Form und Ausgestaltung an den bereits veröffentlichten Produkten und Geologischen Berichten auf https://pinta.bsh.de zu orientieren.
Die jeweiligen Untersuchungsflächen decken die FEP-Flächen mit zentraler Voruntersuchung und den Auktionsjahren 2026-2028 ab. Weitere Details zu den Untersuchungsflächen sowie zu den zusammenzuführenden Datensätzen und Datenvolumina sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die zu erbringenden Leistungen werden auf 3 Leistungsstufen verteilt und müssen vollständig bis zum 15.11.2025 (Grundbeauftragung / 1. Leistungsstufe), 15.11.2026 (2. Leistungsstufe) bzw. bis zum 15.11.2027 (3. Leistungsstufe) fertiggestellt werden. Aufgrund von sich aus dem WindSeeG ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen hat die Einhaltung des Vertragstermins für die Auftraggeberin sehr hohe Priorität.
Die jeweiligen Untersuchungsflächen decken die FEP-Flächen mit zentraler Voruntersuchung und den Auktionsjahren 2026-2028 ab. Weitere Details zu den Untersuchungsflächen sowie zu den zusammenzuführenden Datensätzen und Datenvolumina sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die zu erbringenden Leistungen werden auf 3 Leistungsstufen verteilt und müssen vollständig bis zum 15.11.2025 (Grundbeauftragung / 1. Leistungsstufe), 15.11.2026 (2. Leistungsstufe) bzw. bis zum 15.11.2027 (3. Leistungsstufe) fertiggestellt werden. Aufgrund von sich aus dem WindSeeG ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen hat die Einhaltung des Vertragstermins für die Auftraggeberin sehr hohe Priorität.
Es werden die Zuschläge auf das wirtschaftlichste Angebote erteilt; dabei werden der Preis und die Qualität der Leistung nach mit in dieser Auftragsbekanntmachung bekanntgebenen Kriterien und Gewichtungen gewertet.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des ausführenden Auftragnehmers
- Es gilt das Selbstausführungsgebot gemäß § 47 Abs. 5 VGV. Die Leistungen zur Ausarbeitung/Erstellung des Geologischen Modells und der synthetischen Modellerweiterung sowie zur Ausarbeitung/Erstellung des Geologischen Berichtes sind kritische Aufgaben/Leistungen, die direkt vom Bieter (Auftragnehmer) selbst oder ggf. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft) auszuführen sind. Expertisen für diese Aufgaben und damit einhergehenden Aufgabenteilen dürfen nicht durch Nachunternehmer abgedeckt werden.
- Es gilt das Selbstausführungsgebot gemäß § 47 Abs. 5 VGV. Die Leistungen zur Ausarbeitung/Erstellung des Geologischen Modells und der synthetischen Modellerweiterung sowie zur Ausarbeitung/Erstellung des Geologischen Berichtes sind kritische Aufgaben/Leistungen, die direkt vom Bieter (Auftragnehmer) selbst oder ggf. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft) auszuführen sind. Expertisen für diese Aufgaben und damit einhergehenden Aufgabenteilen dürfen nicht durch Nachunternehmer abgedeckt werden.
- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung zur Eignung
- Verzeichnis der Leistungen der Unterauftragnehmer (soweit erforderlich)
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich)
- Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich)
- Ausgefülltes Formular "Umsetzungskonzept"
- Ausgefüllter "Vertrag"
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation
- Referenzschreiben des Referenzgebers
- Software-Lizenzvereinbarungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung
- Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Deckungsnachweis der Versicherung
- Nachhaltigkeitszertifikate
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.