Für die Maßnahmen B2 Ortsumgehung (OU) Dietfurt sollen Leistungen für die Erstellung von Geotechnischen Untersuchungsberichten (GB), sowohl für den Vorentwurf (VE) als auch für die Planfeststellung (PF) vergeben werden. Dabei soll für jedes Ingenieurbauwerk zuerst je ein GB für den VE und zu einem späteren Zeitpunkt je ein GB für die PF erstellt werden. Dasselbe gilt für die Verkehrsanlagen (Strecke). Die GB für die PF sind in einer entsprechenden Detailtiefe zu verfassen, dass auf ihrer Basis die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgen können. Für einige der Ingenieurbauwerke sind zudem, nach Fertigstellung des Bauwerksentwurfes, noch Geotechnische Entwurfsberichte anzufertigen (BW01, BW04, BW05, BW06). Das Vorhaben umfasst den 3-streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Die B2 soll im gesamten Abschnitt dreistreifig ausgebaut werden (siehe Anlage „Lageplan Variante T8“). Die Planung durch das Staatliche Bauamt Ansbach beinhaltet die Ortsumgehung (OU) Dietfurt im Zuge der vorgenannten Bundesstraße. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Für die vorgesehene Maßnahme sind vier Niederschlagsbehandlungsanlagen vorgesehen. Voraussichtlich werden drei Regenrückhaltebecken (RRB) und ein Retentionsbodenfilter (RBF) gebaut (siehe Anlagen „RBF1“ und „RRB1-3“). Außerdem ist eine ca. 360 m lange Lärmschutzwand mit einer Höhe von bis zu 5 m vorgesehen. Die genannten Anlagen sind bei der Erstellung der GB entsprechend zu berücksichtigen. Die Angaben dazu sollen im GB „Strecke“ mit eingepflegt werden.Die geplante Baumaßnahme der Ortsumfahrung Dietfurt der Bundesstraße B2 im Rahmen der Vorzugsvariante T8 beginnt südlich der Gemeinde Dietfurt in Mittelfranken auf Höhe der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Haag bei Treuchtlingen über Hürth und Neufang bei Station 1,660 des Abschnittes 2240 (Bau-km 0+000) und endet an dem teilplan-freien Knotenpunkt von der St 2216 bei Station 0,668 des Abschnittes 2280 (Bau-km 4+725). Die Gesamtlänge dieser Variante beträgt ca. 4.725 m und verlängert sich gegenüber dem Bestand (4.450 m) um ca. 275 m. Diese Strecke teilt sich auf in eine ca. 1.755 m lange Erweiterung der bestehenden Fahrbahn auf drei Fahrspuren und einen Vollausbaubereich von ca. 2.970 m. Davon entfallen ca. 899 m auf den Tunnelbau des „Dattelbergtunnels“. Zusätzlich zur Neubaustrecke erfordert die Verlegung der B 2 für die Variante T8 einen Neubau des klassifizierten Streckennetzes (Kreisstraßen und Staatsstraßen) auf einer Länge von ca. 2.000 m. Die Trasse der Variante T8 beginnt von Süden kommend mit einem 1.600 m langem Anbau an die Bestandsfahrbahn, verlässt die Bestandstrasse erst nach Querung der Staatsstraße St 2230 und der Bahnlinie Ingolstadt – Treuchtlingen und führt im Osten in einem durchgängigen Radius ortsnah an Dietfurt vorbei. Sie überquert dabei bei Bau-km 2+186 die Altmühl und durchdringt im direkten Anschluss mit dem "Kleinen Dattelbergtunnel" mit einer Tunnellänge von ca. 899 m den Dattelberg (siehe Anlagen „Gutachten-Tunnel“ für Voruntersuchung (Okt. 2020)). Der Tunnel wird voraussichtlich durch zwei Rettungsstollen und ein Betriebsgebäude ergänzt. Im Norden von Dietfurt nähert sich die Variante T8 in einem Gegenbogen der bestehenden Trasse der B 2 an und verläuft danach parallel zum Bestand auf der östlichen Seite. Ab Bau-km 4+300 schließt sich die Variante T8 schleifend an die bestehende B2 an, in deren weiteren Verlauf ab Bau-km 4+570 ein Anbau an den bestehenden Straßenkörper geplant ist. Die Planung der Um-, Aus- und Rückbaumaßnahmen (u. A. Zufahrtsrampen und Kreisverkehre) der Kreis- und Staatsstraßen ist dem siehe Anlage „Lageplan Variante T8“ zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geotechnik
Referenznummer: 26-029552
Kurze Beschreibung:
Für die Maßnahmen B2 Ortsumgehung (OU) Dietfurt sollen Leistungen für die Erstellung von Geotechnischen Untersuchungsberichten (GB), sowohl für den Vorentwurf (VE) als auch für die Planfeststellung (PF) vergeben werden. Dabei soll für jedes Ingenieurbauwerk zuerst je ein GB für den VE und zu einem späteren Zeitpunkt je ein GB für die PF erstellt werden. Dasselbe gilt für die Verkehrsanlagen (Strecke). Die GB für die PF sind in einer entsprechenden Detailtiefe zu verfassen, dass auf ihrer Basis die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgen können. Für einige der Ingenieurbauwerke sind zudem, nach Fertigstellung des Bauwerksentwurfes, noch Geotechnische Entwurfsberichte anzufertigen (BW01, BW04, BW05, BW06).
Das Vorhaben umfasst den 3-streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Die B2 soll im gesamten Abschnitt dreistreifig ausgebaut werden (siehe Anlage „Lageplan Variante T8“).
Die Planung durch das Staatliche Bauamt Ansbach beinhaltet die Ortsumgehung (OU) Dietfurt im Zuge der vorgenannten Bundesstraße. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland.
Für die vorgesehene Maßnahme sind vier Niederschlagsbehandlungsanlagen vorgesehen. Voraussichtlich werden drei Regenrückhaltebecken (RRB) und ein Retentionsbodenfilter (RBF) gebaut (siehe Anlagen „RBF1“ und „RRB1-3“). Außerdem ist eine ca. 360 m lange Lärmschutzwand mit einer Höhe von bis zu 5 m vorgesehen. Die genannten Anlagen sind bei der Erstellung der GB entsprechend zu berücksichtigen. Die Angaben dazu sollen im GB „Strecke“ mit eingepflegt werden.Die geplante Baumaßnahme der Ortsumfahrung Dietfurt der Bundesstraße B2 im Rahmen der Vorzugsvariante T8 beginnt südlich der Gemeinde Dietfurt in Mittelfranken auf Höhe der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Haag bei Treuchtlingen über Hürth und Neufang bei Station 1,660 des Abschnittes 2240 (Bau-km 0+000) und endet an dem teilplan-freien Knotenpunkt von der St 2216 bei Station 0,668 des Abschnittes 2280 (Bau-km 4+725). Die Gesamtlänge dieser Variante beträgt ca. 4.725 m und verlängert sich gegenüber dem Bestand (4.450 m) um ca. 275 m. Diese Strecke teilt sich auf in eine ca. 1.755 m lange Erweiterung der bestehenden Fahrbahn auf drei Fahrspuren und einen Vollausbaubereich von ca. 2.970 m. Davon entfallen ca. 899 m auf den Tunnelbau des „Dattelbergtunnels“. Zusätzlich zur Neubaustrecke erfordert die Verlegung der B 2 für die Variante T8 einen Neubau des klassifizierten Streckennetzes (Kreisstraßen und Staatsstraßen) auf einer Länge von ca. 2.000 m. Die Trasse der Variante T8 beginnt von Süden kommend mit einem 1.600 m langem Anbau an die Bestandsfahrbahn, verlässt die Bestandstrasse erst nach Querung der Staatsstraße St 2230 und der Bahnlinie Ingolstadt – Treuchtlingen und führt im Osten in einem durchgängigen Radius ortsnah an Dietfurt vorbei. Sie überquert dabei bei Bau-km 2+186 die Altmühl und durchdringt im direkten Anschluss mit dem "Kleinen Dattelbergtunnel" mit einer Tunnellänge von ca. 899 m den Dattelberg (siehe Anlagen „Gutachten-Tunnel“ für Voruntersuchung (Okt. 2020)). Der Tunnel wird voraussichtlich durch zwei Rettungsstollen und ein Betriebsgebäude ergänzt. Im Norden von Dietfurt nähert sich die Variante T8 in einem Gegenbogen der bestehenden Trasse der B 2 an und verläuft danach parallel zum Bestand auf der östlichen Seite. Ab Bau-km 4+300 schließt sich die Variante T8 schleifend an die bestehende B2 an, in deren weiteren Verlauf ab Bau-km 4+570 ein Anbau an den bestehenden Straßenkörper geplant ist. Die Planung der Um-, Aus- und Rückbaumaßnahmen (u. A. Zufahrtsrampen und Kreisverkehre) der Kreis- und Staatsstraßen ist dem siehe Anlage „Lageplan Variante T8“ zu entnehmen.
Für die Maßnahmen B2 Ortsumgehung (OU) Dietfurt sollen Leistungen für die Erstellung von Geotechnischen Untersuchungsberichten (GB), sowohl für den Vorentwurf (VE) als auch für die Planfeststellung (PF) vergeben werden. Dabei soll für jedes Ingenieurbauwerk zuerst je ein GB für den VE und zu einem späteren Zeitpunkt je ein GB für die PF erstellt werden. Dasselbe gilt für die Verkehrsanlagen (Strecke). Die GB für die PF sind in einer entsprechenden Detailtiefe zu verfassen, dass auf ihrer Basis die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgen können. Für einige der Ingenieurbauwerke sind zudem, nach Fertigstellung des Bauwerksentwurfes, noch Geotechnische Entwurfsberichte anzufertigen (BW01, BW04, BW05, BW06).
Das Vorhaben umfasst den 3-streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Die B2 soll im gesamten Abschnitt dreistreifig ausgebaut werden (siehe Anlage „Lageplan Variante T8“).
Die Planung durch das Staatliche Bauamt Ansbach beinhaltet die Ortsumgehung (OU) Dietfurt im Zuge der vorgenannten Bundesstraße. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland.
Für die vorgesehene Maßnahme sind vier Niederschlagsbehandlungsanlagen vorgesehen. Voraussichtlich werden drei Regenrückhaltebecken (RRB) und ein Retentionsbodenfilter (RBF) gebaut (siehe Anlagen „RBF1“ und „RRB1-3“). Außerdem ist eine ca. 360 m lange Lärmschutzwand mit einer Höhe von bis zu 5 m vorgesehen. Die genannten Anlagen sind bei der Erstellung der GB entsprechend zu berücksichtigen. Die Angaben dazu sollen im GB „Strecke“ mit eingepflegt werden.Die geplante Baumaßnahme der Ortsumfahrung Dietfurt der Bundesstraße B2 im Rahmen der Vorzugsvariante T8 beginnt südlich der Gemeinde Dietfurt in Mittelfranken auf Höhe der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Haag bei Treuchtlingen über Hürth und Neufang bei Station 1,660 des Abschnittes 2240 (Bau-km 0+000) und endet an dem teilplan-freien Knotenpunkt von der St 2216 bei Station 0,668 des Abschnittes 2280 (Bau-km 4+725). Die Gesamtlänge dieser Variante beträgt ca. 4.725 m und verlängert sich gegenüber dem Bestand (4.450 m) um ca. 275 m. Diese Strecke teilt sich auf in eine ca. 1.755 m lange Erweiterung der bestehenden Fahrbahn auf drei Fahrspuren und einen Vollausbaubereich von ca. 2.970 m. Davon entfallen ca. 899 m auf den Tunnelbau des „Dattelbergtunnels“. Zusätzlich zur Neubaustrecke erfordert die Verlegung der B 2 für die Variante T8 einen Neubau des klassifizierten Streckennetzes (Kreisstraßen und Staatsstraßen) auf einer Länge von ca. 2.000 m. Die Trasse der Variante T8 beginnt von Süden kommend mit einem 1.600 m langem Anbau an die Bestandsfahrbahn, verlässt die Bestandstrasse erst nach Querung der Staatsstraße St 2230 und der Bahnlinie Ingolstadt – Treuchtlingen und führt im Osten in einem durchgängigen Radius ortsnah an Dietfurt vorbei. Sie überquert dabei bei Bau-km 2+186 die Altmühl und durchdringt im direkten Anschluss mit dem "Kleinen Dattelbergtunnel" mit einer Tunnellänge von ca. 899 m den Dattelberg (siehe Anlagen „Gutachten-Tunnel“ für Voruntersuchung (Okt. 2020)). Der Tunnel wird voraussichtlich durch zwei Rettungsstollen und ein Betriebsgebäude ergänzt. Im Norden von Dietfurt nähert sich die Variante T8 in einem Gegenbogen der bestehenden Trasse der B 2 an und verläuft danach parallel zum Bestand auf der östlichen Seite. Ab Bau-km 4+300 schließt sich die Variante T8 schleifend an die bestehende B2 an, in deren weiteren Verlauf ab Bau-km 4+570 ein Anbau an den bestehenden Straßenkörper geplant ist. Die Planung der Um-, Aus- und Rückbaumaßnahmen (u. A. Zufahrtsrampen und Kreisverkehre) der Kreis- und Staatsstraßen ist dem siehe Anlage „Lageplan Variante T8“ zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 91757
Stadt: Treuchtlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2031-05-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-05-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=295414 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Es sind 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind max. - DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=295414 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Es sind 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind max. - DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV: (z.B. Anzahl, Qualifikation, Berufserfahrung der Mitarbeiter)
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=295414 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV: (z.B. Anzahl, Qualifikation, Berufserfahrung der Mitarbeiter)
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=295414 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞
Fax: +49981531837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 063-222019 (2026-03-27)