Beschreibung der Beschaffung
Der Knappensee entstand 1945 durch eine unkontrollierte Flutung des Restlochs des ehemaligen Tagebaus Werminghoff I. Auf Grund der geotechnischen Verhältnisse kann es am Knappensee zu unkontrollierten Geländebewegungen der angrenzenden Kippenflächen und -böschungen des ehemaligen Tagebaus kommen, sodass eine konkrete Gefahr für Personen, bauliche Anlagen und Nutzflächen besteht. Um diese Gefahr zu beseitigen, ist die abschnittsweise geotechn. Sicherung der Uferbereiche des Sees erforderlich. Das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA) ist als Polizeibehörde für die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, die durch unterirdische Hohlräume, Halden und Restlöcher hervorgerufen werden und durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht werden, zuständig.
Zur Beseitigung der Gefährdung sind Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr auszuführen.
Da der Koblenzer Graben innerhalb des Sperrbereiches (stromab der THW-Behelfsbrücke) über Kippengelände verläuft, ist der Bereich des Koblenzer Grabens auf einer Breite von etwa 52 m durch die Herstellung eines bis zum Liegenden reichenden RDV-Stützkörpers (teilweise mit Nachstopfen) zu sichern. Zur Herstellung des Versteckten Dammes entlang des Koblenzer Grabens wird das vorhandene Grabenprofil vollständig überschüttet. Die geplanten Arbeiten sind von Land aus vorgesehen. Mit Nachweis einer erfolgreichen Verdichtung der anste-henden lockeren Kippenböden ist die Gefahr von Setzungsfließrutschungen im Gewässer- und Uferböschungs-bereich des Koblenzer Grabens beseitigt.
Vor der Durchführung der RDV-Arbeiten muss der Koblenzer Graben bauzeitlich umverlegt werden. Der Bereich für das bauzeitliche Gewässerbett verläuft ursprünglich über unverdichtete Kippenbereiche. Dieser geplante Trassenbereich wurde bereits im Rahmen der Sicherungsarbeiten zur Sicherungsphase 2 durch eine oberflächennahe RDV (T ≤ 5 m) auf einer Breite von 10 m bzw. 25 m gesichert.
Die geotechnische Sicherung umfasst folgende Hauptleistungen:
- Herstellung Baustraßensystem: ca. 155 m
- Rückbau Baustraßensystem: ca. 53 m
- Rückbau Grabenbefestigung: ca. 110 m
- Herstellung Interimsleitung DN/ID 800 GFK: ca. 48 m
- Herstellung Graben temporäre Umverlegung: ca. 181 m
- Herstellung Arbeitsplanum RDV: ca. 37.000 m³
- RDV landseitig (tw. mit Nachstopfen): ca. 268.220 m³
- Massenzugabe RDV: ca. 30.000 m³
- oberflächnennahe Nachverdichtung (Walze): ca. 16.400 m²
- Sondierungen/Linerbohrungen landseitig
- PWD-Überwachung
- Beweissicherung/Schwinggeschwindigkeitsmessungen/Setzungsmessungen
- Reinigen/opt.Inspektion Freispiegelleitung: ca. 1.260 m
- Reinigen/opt.Inspektion Schachtbauwerke: ca. 46 Stück
- Flächenberäumung
Der Fertigstellungstermin (30.09.2024) und die dazugehörigen Zwischenfristen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden Vertragsgegenstand.
Es gelten folgende Zwischentermine:
• Umsetzung der oberflächennahen Nachverdichtung im Bereich der Umverlegung Koblenzer Graben bis 22.12.2023.
• Umsetzung aller vorbereitenden Maßnahmen (Umverlegung Koblenzer Graben, Rückbau Grabenbefestigung Koblenzer Graben,
Einbau PWD-Geber, Antransport/Montage Trägergerät) für die RDV bis zum 29.02.2024.
• Beginn der RDV-Maßnahmen am 01.03.2024
Sperrbereich
Der Baubereich liegt innerhalb von Kippenflächen. Aufgrund der Gefährdungslage wurde ein geotechnischer Sperrbereich eingerichtet. Für die Arbeiten innerhalb der Kippenbereiche wurden geotechnische Verhaltensanforderungen (s. LB Pkt. 2.1 bzw. Anlage 8 der AP) aufgestellt, die zwingend einzuhalten sind.
Zusätzlich sind für die Arbeiten temporäre Sperrlinien definiert. Diese definieren Grenzen für den Einsatz von Technik bzw. für Arbeitsvorgängen, die innerhalb des Gefährdungsbereiches liegen. Sie stellen eine an spezifische Arbeitsvorgänge gebundene Grenze dar. Sie grenzen Bereiche voneinander ab, in denen bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsabläufe bzw. Geräteeinsätze nicht mehr ausgeführt werden dürfen.