Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten zehn vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
- Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren über Tiefbohrungen >2000 m MD mit Angaben zu:
> Bohranlage
> Bohrtiefe (MD/TVD)
> Bohrlochdurchmesser
> Richtbohrstrecke
> Bohrzweck (Geothermie/Öl/Gas)
> Standort
> Auftraggeber
> Besondere Anforderungen (Geologie, Bohren im besiedelten Gebiet, Lärmschutzanforderungen, etc.)
> Leistungszeitraum
- Referenzprojekte des Sachverständigen für Akustik
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung:
- Bauartzulassung: Deutschland
- Energieversorgung: elektrisch (Netzanschluss + Notstromdiesel)
- Länge Gestängezug: mindestens 2-zügig
- Hakenausnahmelast: 350 t (metrische Tonne)
- Druckstufe Pumpensystem: 345 bar (5.000 psi)
- Spülpumpeneingangsleistung: 3 Triplexpumpen mit jeweils mind. 1000 kW
- Leistung Top Drive: 55.000 Nm (Dauerdrehmoment) bei einer Drehzahl von 80 RPM
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
- Eigenerklärung (ja/nein) zur Masteinhausung zum Zwecke des Lärmschutzes. Die Eigenerklärung muss beinhalten, dass die Masteinhausung umsetzbar ist ohne, dass die Hakenausnahmelast von mind. 350 t unterschritten wird.
- Eigenerklärung (ja/nein) zur Aufstellung der Bohranlage und des Testequipments am Bohrplatz: Die Eigenerklärung muss beinhalten, dass der im beiliegenden Plan (siehe Anlage 1) ausgewiesene innere Bohrplatzbereich für die Abteufung von 8 Bohrungen mit einem Mindestabstand von 5,0 m nach technischen sowie berg- und wasserrechtlichen Gesichtspunkten ausreichend groß für die Bohranlage bemessen ist. Die Eigenerklärung muss des weiteren beinhalten, dass die Aufstellung einer umlaufenden Lärmschutzwand in Containerbauweise gewährleistet werden kann.
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.