1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die
Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf
dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“,
z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1)
Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe
erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und
Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung
des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die
Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die
entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese
Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/
der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/
Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen
des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung
in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und
Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist
nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist
ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion
unterwww.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Los 3: Bohrlochkopf“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Bei Fragen zu der Plattform
www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail:
ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 14. August 2023
(Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu
informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und
deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen
oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches
gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der
gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige
Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei
jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/
Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch
Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/
Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel
auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als
Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch
Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu
unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind
zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/
konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich
geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).