Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden: - Transport - Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug) - Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern) Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden. Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen. Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung. Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden. Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör (Streuer, Pflug, Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern)
Kurze Beschreibung:
Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden:
- Transport
- Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug)
- Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern)
Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden.
Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen.
Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung.
Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden.
Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
• Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden:
- Transport
- Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug)
- Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern)
Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden.
Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen.
Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung.
Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden.
Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
• Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kipplastwagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 330 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E39364882: Geräteträger / Fahrzeug mit folgenden Anbauteilen: Streuer, Pflug und Kehrsauger
Titel: Geräteträger / Fahrzeug mit folgenden Anbauteilen: Streuer, Pflug und Kehrsauger
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden:
- Transport
- Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug)
- Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern)
Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden.
Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen.
Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung.
Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden.
Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung[CH1.1]:
• Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden:
- Transport
- Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug)
- Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern)
Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden.
Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen.
Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung.
Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden.
Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung[CH1.1]:
• Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 79677
Stadt: Schönau im Schwarzwald
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lörrach
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit von Ersatzteilen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit während der Arbeitszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-03 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Das vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Leistungsverzeichnis ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeindeverwaltungsverband Schönau
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004459
Postanschrift: Talstr. 22
Postleitzahl: 79677
Postort: Schönau im Schwarzwald
Region: Lörrach
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@schoenau-im-schwarzwald.de📧
Telefon: 07673-8204-0📞
URL: https://www.gvvschoenau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E39364882🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E39364882🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Das Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen ist zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig.
Fragen sind in Textform über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle einzureichen. Sie werden in Abhängigkeit von der technischen und / oder (vergabe-) rechtlichen Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich "Vergbeunterlagen" eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebotes berücksichtigt werden.
Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen daher die Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Zur Abgabe des Angebotes müssen Sie sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal kostenfrei registrieren bzw. sich mit Ihrer bereits bestehenden Kennung anmelden.
Das Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen ist zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig.
Fragen sind in Textform über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle einzureichen. Sie werden in Abhängigkeit von der technischen und / oder (vergabe-) rechtlichen Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich "Vergbeunterlagen" eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebotes berücksichtigt werden.
Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen daher die Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Zur Abgabe des Angebotes müssen Sie sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal kostenfrei registrieren bzw. sich mit Ihrer bereits bestehenden Kennung anmelden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE182058334
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 149-543319 (2026-08-03)