Nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz wurde 2018 die Expertenkommission Fracking vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Kommission hat sich im Mai 2019 konstituiert. Bei ihrer Arbeit wird die Kommission administrativ von einer Geschäftsstelle unterstützt. Da der Vertrag für die aktuelle Geschäftsstelle Ende 2023 ausläuft, soll der Auftrag hierzu erneut ausgeschrieben werden um die Arbeitsfähigkeit der Kommission auch zukünftig zu erhalten. Der Bieter betreibt die Geschäftsstelle mit den dazugehörigen Aufgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Geschäftsstelle für die Expertenkommission nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz
04513-7/4(2023)”
Produkte/Dienstleistungen: Administrative Dienste im Bildungswesen📦
Kurze Beschreibung:
“Nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz wurde 2018 die Expertenkommission Fracking vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Kommission hat sich im Mai 2019...”
Kurze Beschreibung
Nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz wurde 2018 die Expertenkommission Fracking vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Kommission hat sich im Mai 2019 konstituiert. Bei ihrer Arbeit wird die Kommission administrativ von einer Geschäftsstelle unterstützt. Da der Vertrag für die aktuelle Geschäftsstelle Ende 2023 ausläuft, soll der Auftrag hierzu erneut ausgeschrieben werden um die Arbeitsfähigkeit der Kommission auch zukünftig zu erhalten. Der Bieter betreibt die Geschäftsstelle mit den dazugehörigen Aufgaben.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
13:00 📅
“Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch...”
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Quelle: OJS 2023/S 175-549317 (2023-09-07)