Geschäftsstelle Platform 4.0 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen zum Betrieb der „Geschäftsstelle Plattform Industrie 4.0“ (im Folgenden: GS). Es handelt sich um die Neuausschreibung eines bestehenden Dienstleistungsauftrags. Die Neuausschreibung der GS umfasst im Wesentlichen die Fortführung des Betriebs der bestehenden GS und Anpassung an die Gegebenheiten einer im Jahr 2026 stattfindenden Neuausrichtung der Plattform.

Deadline

Deadline 2026-07-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geschäftsstelle Platform 4.0 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Referenznummer: 17104/004-26#015
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen zum Betrieb der „Geschäftsstelle Plattform Industrie 4.0“ (im Folgenden: GS). Es handelt sich um die Neuausschreibung eines bestehenden Dienstleistungsauftrags. Die Neuausschreibung der GS umfasst im Wesentlichen die Fortführung des Betriebs der bestehenden GS und Anpassung an die Gegebenheiten einer im Jahr 2026 stattfindenden Neuausrichtung der Plattform.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 22 424 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 17104/004-26#015
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 10115
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWE einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Arbeitsabläufe und -organisation
Umsetzungskonzept
Preis
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt (Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung): Die qualitativen Kriterien fließen zu 70 %, der Preis mit 30 % in die Gesamtbewertung ein.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-29 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 12 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Ziff. 3.3 + 3.3.7 Verfahrensbeschreibung) Ein Bewerber kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt. Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Die Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) ist im Falle der Eignungsleihe von allen Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Teilnahmefrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Beleg: Der entsprechende Ausdruck der Eintragung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden je Versicherungsjahr. Beleg: Eigenerklärung Versicherungsschutz (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergeben-den Leistung von 6.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Beleg: Eigenerklärung Mindestjahresumsatz (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz zum Nachweis der Mindestanforderung berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ziff. 3.3.4 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Eigenerklärung Personal (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz zum Nachweis der Mindestanforderung berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ziff. 3.3.5 Verfahrensbeschreibung Es sind mindestens zwei Referenzen für jeweils folgende Referenzbereiche einzureichen: 1) Erfahrung mit Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, physisch wie virtuell (Nennung der Veranstaltung und der Funktion des Anbieters), 2) Einschlägige Kenntnisse betreffend den Themenkomplex Industrie 4.0 oder verwandte Themen, 3) Erfahrung mit der Erstellung von Kommunikationskonzepten und Publikationen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Das heißt, es können auch zwei Referenzen insgesamt ausreichen, wenn in beiden alle drei Teilbereiche reflektiert werden. Insgesamt sollen nicht mehr als neun Referenzen eingereicht werden. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.05.2023 erbracht worden sein. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff.3.3.7). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung zulassen Kriterien und Vorgehen zur Punktewertung von Referenzen sind in Ziff. 3.3.5 der Verfahrensbeschreibung detailliert erläutert.
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Ausschluss von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.6 Verfahrensbeschreibung) Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und / oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung Interessenkollisionen (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
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Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung) Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung – soweit bereits möglich – von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Keine Betroffenheit durch Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung) Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: BMWE-ZC4-Vergabestelle
Abteilung: Referat ZC4 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=860718 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860718 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 (0)0089499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-444705 (2026-06-26)