Geseke-Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Schul- und Bürgerzentrums Geseke – Hier Bereich B1: Ersatzneubau des Umkleidebereichs der Dreifachsporthalle
Die Stadt Geseke plant im Rahmen eines geförderten integrierten städtebaulichen Entwickungskonzeptes „Lebendige Zentren“ die Sanierung und Umgestaltung verschiedener Bereiche im Schulzentrum Mitte mit den Zielen der Öffnung des Schulgeländes zum Quartier, der Verbesserung der Barrierefreiheit und der energetischen Sanierung des Gebäudes.
Im Rahmen dieses Projekts soll im Bereich der Sporthalle der bestehende Umkleidebereich abgerissen und ein Ersatzbau für den Umkleidebereich errichtet werden. Zur Übernahme der erforderlichen Planungsleistungen sucht die Stadt Geseke geeignete Auftragnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Geseke plant im Rahmen eines geförderten integrierten städtebaulichen Entwickungskonzeptes „Lebendige Zentren“ die Sanierung und Umgestaltung...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Geseke plant im Rahmen eines geförderten integrierten städtebaulichen Entwickungskonzeptes „Lebendige Zentren“ die Sanierung und Umgestaltung verschiedener Bereiche im Schulzentrum Mitte mit den Zielen der Öffnung des Schulgeländes zum Quartier, der Verbesserung der Barrierefreiheit und der energetischen Sanierung des Gebäudes.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-525798
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
“1) Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz, Nichtbeauftragung der zweiten...”
1) Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz, Nichtbeauftragung der zweiten Verfahrensstufe oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
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Quelle: OJS 2023/S 168-525798 (2023-08-28)