Mit einer Auflage von 48.000 Exemplaren produziert die GESOBAU AG ihr Mietermagazin „Hallo Nachbar“ viermal im Jahr für alle Haushalte der GESOBAU und ihrer Tochtergesellschaft, der GESOBAU Wohnen. Es informiert alle Mieter*innen über Wissenswertes und Wohnortnahes aus den Bezirken, stellt Menschen vor, Initiativen, soziale Projekte und gute Ideen aus der Mieterschaft. Für die Erstellung des Print-Magazins sowie die Erstellung von Content für das Online-Magazin www.hallonachbar.berlin wird eine Agentur gesucht. . Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
Referenznummer: Div-1-2182
Kurze Beschreibung:
Mit einer Auflage von 48.000 Exemplaren produziert die GESOBAU AG ihr Mietermagazin „Hallo Nachbar“ viermal im Jahr für alle Haushalte der GESOBAU und ihrer Tochtergesellschaft, der GESOBAU Wohnen. Es informiert alle Mieter*innen über Wissenswertes und Wohnortnahes aus den Bezirken, stellt Menschen vor, Initiativen, soziale Projekte und gute Ideen aus der Mieterschaft. Für die Erstellung des Print-Magazins sowie die Erstellung von Content für das Online-Magazin www.hallonachbar.berlin wird eine Agentur gesucht.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Mit einer Auflage von 48.000 Exemplaren produziert die GESOBAU AG ihr Mietermagazin „Hallo Nachbar“ viermal im Jahr für alle Haushalte der GESOBAU und ihrer Tochtergesellschaft, der GESOBAU Wohnen. Es informiert alle Mieter*innen über Wissenswertes und Wohnortnahes aus den Bezirken, stellt Menschen vor, Initiativen, soziale Projekte und gute Ideen aus der Mieterschaft. Für die Erstellung des Print-Magazins sowie die Erstellung von Content für das Online-Magazin www.hallonachbar.berlin wird eine Agentur gesucht.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-05 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 068-201698
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- u. Sachschäden): 2.500.000 EUR,
- Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung: 1.000.000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die Bieter müssen mit Abgabe des Angebots den "Integritätsvertrag", die "GESOBAU-Eigenerklärung Zuverlässigkeit", die "GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung", die "Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zur DS-GVO" sowie die "Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F." ausfüllen und unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die die Unterzeichnung dieser Eigenerklärungen verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Diese Unterlagen liegen dem Teilnahmewettbewerb bereits informativ bei.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die Bieter müssen mit Abgabe des Angebots den "Integritätsvertrag", die "GESOBAU-Eigenerklärung Zuverlässigkeit", die "GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung", die "Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zur DS-GVO" sowie die "Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F." ausfüllen und unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die die Unterzeichnung dieser Eigenerklärungen verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Diese Unterlagen liegen dem Teilnahmewettbewerb bereits informativ bei.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit einer Auflage von 48.000 Exemplaren produziert die GESOBAU AG ihr Mietermagazin „Hallo Nachbar“ viermal im Jahr für alle Haushalte der GESOBAU und ihrer Tochtergesellschaft, der GESOBAU Wohnen. Es informiert alle Mieter*innen über Wissenswertes und Wohnortnahes aus den Bezirken, stellt Menschen vor, Initiativen, soziale Projekte und gute Ideen aus der Mieterschaft. Für die Erstellung des Print-Magazins sowie die Erstellung von Content für das Online-Magazin www.hallonachbar.berlin wird eine Agentur gesucht.
Mit einer Auflage von 48.000 Exemplaren produziert die GESOBAU AG ihr Mietermagazin „Hallo Nachbar“ viermal im Jahr für alle Haushalte der GESOBAU und ihrer Tochtergesellschaft, der GESOBAU Wohnen. Es informiert alle Mieter*innen über Wissenswertes und Wohnortnahes aus den Bezirken, stellt Menschen vor, Initiativen, soziale Projekte und gute Ideen aus der Mieterschaft. Für die Erstellung des Print-Magazins sowie die Erstellung von Content für das Online-Magazin www.hallonachbar.berlin wird eine Agentur gesucht.
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 kann maximal zweimal um je 1 Jahr verlängert werden (optional).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-13187 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen:
Die in den Ziffern III.1.1 (Punkte 1. bis 5.), III.1.2 (Punkte 6. bis 8.) und III.1.3 (Punkte 9. bis 11.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die in den Ziffern III.1.1 (Punkte 1. bis 5.), III.1.2 (Punkte 6. bis 8.) und III.1.3 (Punkte 9. bis 11.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens.
2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
5. Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung, gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3 Nr. 3 dieser Bekanntmachung (Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Nachweis einer bestehenden aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
7. Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
8. Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
Technische und berufliche Fähigkeiten:
9. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
10. Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bewerbers insgesamt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
11. Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers für die zu vergebenen Leistungen (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
Mindeststandards:
Zu 9. Mindestens eine vergleichbare Referenz "Magazin" sowie mindestens eine vergleichbare Referenz mit "Magazinerstellung aus dem B2C -Bereich print" und mindestens eine vergleichbare Referenz mit "Magazinerstellung aus dem B2C -Bereich digital".
Zu 10. Mindestens 10 Personen je Bewerber / Bewerbergemeinschaft.
Zu 11. Mindestens vier Projektbeteiligte für die zu vergebende Leistung je Bewerber / Bewerbergemeinschaft davon
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung; 2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe; 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden: *1) Referenzen und deren wirtschaftliches Volumen sowie Qualitäten in den nachfolgend genannten Zeiträumen (60 Pkt.) a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (10 Pkt.), b) wirtschaftliches Volumen der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (20 Pkt.), c) Anzahl der vergleichbaren Referenzen "Magazinerstellung print", welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (15 Pkt.), d) Anzahl der vergleichbaren Referenzen "Magazinerstellung digital", welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (15 Pkt.), *2) Personelle Ausstattung des Bewerbers (40 Pkt.) a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter insgesamt (15 Pkt.), b) Anzahl der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft insgesamt (15 Pkt.), c) Berufserfahrung der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektleitung (10 Pkt.)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung; 2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe; 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden: *1) Referenzen und deren wirtschaftliches Volumen sowie Qualitäten in den nachfolgend genannten Zeiträumen (60 Pkt.) a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (10 Pkt.), b) wirtschaftliches Volumen der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (20 Pkt.), c) Anzahl der vergleichbaren Referenzen "Magazinerstellung print", welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (15 Pkt.), d) Anzahl der vergleichbaren Referenzen "Magazinerstellung digital", welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (15 Pkt.), *2) Personelle Ausstattung des Bewerbers (40 Pkt.) a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter insgesamt (15 Pkt.), b) Anzahl der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft insgesamt (15 Pkt.), c) Berufserfahrung der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektleitung (10 Pkt.)
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die Bieter müssen mit Abgabe des Angebots den "Integritätsvertrag", die "GESOBAU-Eigenerklärung Zuverlässigkeit", die "GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung", die "Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zur DS-GVO" sowie die "Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F." ausfüllen und unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die die Unterzeichnung dieser Eigenerklärungen verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Diese Unterlagen liegen dem Teilnahmewettbewerb bereits informativ bei.
4.3) Die Bieter müssen mit Abgabe des Angebots den "Integritätsvertrag", die "GESOBAU-Eigenerklärung Zuverlässigkeit", die "GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung", die "Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zur DS-GVO" sowie die "Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F." ausfüllen und unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die die Unterzeichnung dieser Eigenerklärungen verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Diese Unterlagen liegen dem Teilnahmewettbewerb bereits informativ bei.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 068-201698 (2023-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz der Agentur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Weiterentwicklung des Printmagazins und Ideen zur Verschränkung der Inhalte online/offline sowie mit den verschiedenen Publikationskanälen der GESOBAU
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Preis (Gewichtung): 50%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-04 📅
Name: Peperoni Werbe- und PR-Agentur GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 23a
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 166-524405 (2023-08-25)