Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind folgende
Eigenerklärungen zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller
ausdrücklich, dass
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz
1 MiLoG nicht vorliegen.
• er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und
den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
• er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet.
• er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen.
• er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
• keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106
GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124
GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie
zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom
Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und
entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu
verlangen.
Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im
Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende
Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter
bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
nicht vorliegen.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des
Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.