Werkliefervertrag über Fertigung, Montage, Verpackung und Anlieferung eines aus verschiedenen Baugruppen, Kauf-Fertigungs- und Kaufteilen bestehenden Gestells.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Gestell MFB07", ECA-2023-071
ECA-2023-071
Produkte/Dienstleistungen: Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Werkliefervertrag über Fertigung, Montage, Verpackung und Anlieferung eines aus verschiedenen Baugruppen, Kauf-Fertigungs- und Kaufteilen bestehenden Gestells.”
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Maurer Electronics GmbH Holleritallee 20A 30419 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Werkliefervertrag über Fertigung, Montage, Verpackung und Anlieferung eines aus verschiedenen Baugruppen, Kauf-Fertigungs- und Kaufteilen bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Werkliefervertrag über Fertigung, Montage, Verpackung und Anlieferung eines aus verschiedenen Baugruppen, Kauf-Fertigungs- und Kaufteilen bestehenden Gestells.
Die Lieferung des Gestells ist für Ende KW 07/2024 avisiert, muss spätestens zum Ende KW 11/2023 erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Eine Einlagerung und Aufbewahrung des Gestells bis zur Anlieferung muss für maximal 12 KW gewährleistet werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Leistungen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegen-steht.
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß "Lieferanten-Selbstauskunft zur Qualitätsfähigkeit";
10. Eigenerklärung zur technischen Ausstattung gemäß "Bewerber- /
Bieterselbstauskunft".
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens drei (3)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und Erfahrungen auf nachfolgenden Gebieten aufzeigen:
- Erfahrung in der Zerspanungstechnik /Feinmechanik/ Präzisionsmechanik;
- Herstellung von Teilen im Sondermaschinenbau;
- Umgang mit 3D Modellen und Übersetzung in CAD- und CAM-Systemen und der Bearbeitung in 2,3 und 5-Achssystemen;
- Montage von mechanischen und elektrischen Baugruppen nach Baugruppenzeichnungen;
- Erfahrungen im Umgang mit Präzisionsarbeiten beim Drehen, Fräsen, Bohren;
- Erfahrungen mit Oberflächenveredelung (Pulverbeschichten, Passivieren, Eloxieren, Hartanodisieren);
- Erfahrung in der Oberflächenoptimierung (Polieren, Glasperlen- oder Korund-Strahlen);
- Erfahrungen in der Verarbeitung und Umgang mit Feinblechen und Laserzuschnitten;
- Erfahrung in der Dokumentation der Bauteile, z.B. anhand von Messprotokollen.
In Bezug auf die unter Ziff. 9. geforderten Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Am für die Leistungserbringung vorgesehenen Produktionsstandort muss ein Qualitätsmanagement implementiert sein.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 10969 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise...”
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6827
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 155-497051 (2023-08-09)
Ergänzende Angaben (2023-09-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 155-497051
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-09-11 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-18 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-09-11 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-18 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 173-544631 (2023-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
Fax: +49 3025986074 📠
URL: www.bundesdruckerei.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gestell MFB07
Kurze Beschreibung:
“Werkliefervertrag über Fertigung, Montage, Verpackung und Anlieferung eines aus verschiedenen Baugruppen,
Kauf-Fertigungs- und Kaufteilen bestehenden Gestells.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Maurer Electronics GmbH, Holleritallee 20A, 30419 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Werkliefervertrag über Fertigung, Montage, Verpackung und Anlieferung eines aus verschiedenen Baugruppen,
Kauf-Fertigungs- und Kaufteilen bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Werkliefervertrag über Fertigung, Montage, Verpackung und Anlieferung eines aus verschiedenen Baugruppen,
Kauf-Fertigungs- und Kaufteilen bestehenden Gestells.
Die Lieferung des Gestells ist für Ende KW 07/2024 avisiert, muss spätestens zum Ende KW 11/2023 erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 155-497051
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IWAM-Instandhaltungsservice GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den...”
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher
missachtet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 222-699870 (2023-11-14)