Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich jeweils die als priorisiert gekennzeichnete "Unternehmens-Mindestreferenz" und "Projektleiter-Mindestreferenz" herangezogen.
Projektleiter-Mindestreferenz:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau eines Klinikgebäudes oder eines vergleichbaren Gesundheitszentrums für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 75 Mio. netto. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
- Aktualität der Leistungserbringung (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Fertigstellung))
- Darstellungen zu Leistungsumfang und Projektvolumen
- Darstellung zu Art und Umfang der vergleichbaren Leistungen, insbesondere Bettenzahl und Versorgungsstruktur des Klinikgebäudes/Gesundheitszentrums.
- Berufserfahrung des Projektleiters
- Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters in Bezug auf Abstimmungen mit Fördermittelgebern
Unternehmens-Mindestreferenz:
Vorlage von zwei Referenzen über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau eines Klinikgebäudes oder eines vergleichbaren Gesundheitszentrums für einen öffentlichen Auftraggeber mit an-rechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 75 Mio. netto. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
- Aktualität der Leistungserbringung (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Fertigstellung))
- Darstellungen zu Leistungsumfang und Projektvolumen
- Darstellung zu Art und Umfang der vergleichbaren Leistungen, insbesondere Bettenzahl und Versorgungsstruktur des Klinikgebäudes/Gesundheitszentrums.