Der Kreis Ahrweiler beabsichtigt, das Gewässerbett der Ahr im Stadtgebiet Bad Neuenahr - Ahrweiler im Zuge einer Gewässerwiederherstellung partiell aufzuweiten sowie ökologisch aufzuwerten. Im Zuge dessen soll in dem Teilbauabschnitt BNA230 der Hauptaushub zur Aufweitung des Gewässerabflussprofils durchgeführt werden. Leistungsbestandteil der Ausschreibung sind die nachfolgenden Inhalte: - Vorabtrag des Oberbodens einschl. Vegetationsschicht - Schichtenweiser Abtrag der an das Gewässer angrenzenden Ufer bzw. Vorlandbereiche - Entfernung etwaiger Hindernisse im Boden bei Erfordernis (Fundamente, alte Medien etc.) - Errichtung von Stichwegen von der Bauhauptfahrgasse zur Umsetzung des Hauptaushubs - Unterhaltung des Baustoff- bzw. Bodenlagers - sortenreine Trennung und Zwischenlagerung des Aushubs im Baufeld - Profilierung der Uferbereiche - Partieller Einbau von Böschungs- bzw. Uferbefestigung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewässerwiederherstellung Ahr, Teilprojekt BNA230 Walporzheim: Bauabschnitte 05-07_Hauptaushub
Referenznummer: BNA230_BA05-07
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Ahrweiler beabsichtigt, das Gewässerbett der Ahr im Stadtgebiet Bad Neuenahr - Ahrweiler im
Zuge einer Gewässerwiederherstellung partiell aufzuweiten sowie ökologisch aufzuwerten.
Im Zuge dessen soll in dem Teilbauabschnitt BNA230 der Hauptaushub zur Aufweitung des
Gewässerabflussprofils durchgeführt werden.
Leistungsbestandteil der Ausschreibung sind die nachfolgenden Inhalte:
- Vorabtrag des Oberbodens einschl. Vegetationsschicht
- Schichtenweiser Abtrag der an das Gewässer angrenzenden Ufer bzw. Vorlandbereiche
- Entfernung etwaiger Hindernisse im Boden bei Erfordernis (Fundamente, alte Medien etc.)
- Errichtung von Stichwegen von der Bauhauptfahrgasse zur Umsetzung des Hauptaushubs
- Unterhaltung des Baustoff- bzw. Bodenlagers
- sortenreine Trennung und Zwischenlagerung des Aushubs im Baufeld
- Profilierung der Uferbereiche
- Partieller Einbau von Böschungs- bzw. Uferbefestigung
Der Kreis Ahrweiler beabsichtigt, das Gewässerbett der Ahr im Stadtgebiet Bad Neuenahr - Ahrweiler im
Zuge einer Gewässerwiederherstellung partiell aufzuweiten sowie ökologisch aufzuwerten.
Im Zuge dessen soll in dem Teilbauabschnitt BNA230 der Hauptaushub zur Aufweitung des
Gewässerabflussprofils durchgeführt werden.
Leistungsbestandteil der Ausschreibung sind die nachfolgenden Inhalte:
- Vorabtrag des Oberbodens einschl. Vegetationsschicht
- Schichtenweiser Abtrag der an das Gewässer angrenzenden Ufer bzw. Vorlandbereiche
- Entfernung etwaiger Hindernisse im Boden bei Erfordernis (Fundamente, alte Medien etc.)
- Errichtung von Stichwegen von der Bauhauptfahrgasse zur Umsetzung des Hauptaushubs
- Unterhaltung des Baustoff- bzw. Bodenlagers
- sortenreine Trennung und Zwischenlagerung des Aushubs im Baufeld
- Profilierung der Uferbereiche
- Partieller Einbau von Böschungs- bzw. Uferbefestigung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E32521312
Titel: Profilierung Gewässerkorridor
Zusätzliche Informationen: gem. Formblatt Eigenerklärung - VHB 124 oder Präqualifikation
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Postanschrift: Walporzheim
Postleitzahl: 53474
Stadt: Walporzheim (Bad Neuenahr-Ahrweiler)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ahrweiler
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-09 📅
Datum des Endes: 2027-12-10 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Offenes Verfahren nach §3 VOB/A-EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-21 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-21 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-09-21 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-16 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 16a VOB/A-EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angaben gemäß Formblatt VHB214 Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angaben gemäß Formblatt VHB233 / 235, soweit zutreffend
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaften für Vertragserfüllung und Mängelansprüche
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben rein nationalen Ausschlussgründen gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU und nach § 19 Mindestlohngesetz
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung Ahrweiler - Stabsstelle Hochwasserresilienz und Aufbaukoordination
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002793
Postanschrift: Wilhelmstraße 24-30
Postleitzahl: 53474
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Region: Ahrweiler
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: info@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de📧
Telefon: 0049 26 419 750📞
URL: http://www.kreis-ahrweiler.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E32521312🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E32521312🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-2234📞
URL: https://mwvlw.rlp.de/themen/oeffentliche-auftraege-und-vergabe🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 163-584262 (2026-08-21)