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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gewerbegebiet Wiesenstraße Wiesenstraße 66115 Saarbrücken
Beschreibung der Beschaffung: Gewerbegebiet Wiesenstraße - Endausbau
Straßenbauarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-04 📅
Datum des Endes: 2023-12-17 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: E/1-B-0206 CH
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU
Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU
Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis über
ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gem. § 16 b Abs. 1 VOB/A EU.
Verfügt der Bieter selbst nicht über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, so kann er diese durch den Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe sicherstellen. In diesem Fall müssen die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie ausreichende
technische und wirtschaftliche Mittel) für den jeweiligen Nachunternehmer vom Bieter nachgewiesen werden.
Vorlage von Verpflichtungs- und Tariftreueerklärungen sowie Vorlage der Vereinbarung über die Einhaltung der Tariftreue zwischen Bieter und jedem von ihm eingesetzten Nachunternehmer.
“aa.
Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen:
- Mindestjahresumsatz der...”
aa.
Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen:
- Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme,
- Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
- Mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.
bb.
Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern.
Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Mitarbeiterzahl in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigten bzw. vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Mitarbeiterzahl in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigten bzw. vergleichbaren Beschäftigtenanzahl,
- Benennung von drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Parameter: Art der Bauleistung, Bauzeit, Auftragssumme, eingesetzte Mitarbeiterzahl.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen.
Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B auf 60 Tage verlängert.
Sicherheit für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B auf 60 Tage verlängert.
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 3 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“GIU mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Teilnahme von Bietern und deren Bevollmächtigten am Eröffnungstermin ist nicht zugelassen
(§ 14 Abs. 1 VOB/A - EU).”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC6WCJ
Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠
Quelle: OJS 2023/S 184-575670 (2023-09-20)