Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-25 📅
Datum des Beginns: 2023-12-04 📅
Datum des Endes: 2023-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 184-575670
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahme von Bietern und deren Bevollmächtigten am Eröffnungstermin ist nicht zugelassen”
Quelle: OJS 2023/S 184-575670 (2023-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: x Gewerbepark Wiesenstraße - Straßenbauarbeiten (vergebener Auftrag)
Kurze Beschreibung:
“Gewerbegebiet Wiesenstraße - Endausbau Straßenbauarbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die GIU plant die Erschließung des Gewerbeparks Wiesenstraße. Das vorliegende Leistungsverzeichnis betrifft ausschließlich die Arbeiten des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die GIU plant die Erschließung des Gewerbeparks Wiesenstraße. Das vorliegende Leistungsverzeichnis betrifft ausschließlich die Arbeiten des Endstufenausbaus. Der Vorstufenausbau wurde bereits durchgeführt. Ebenso wurde die Beleuchtung bereits vollständig installiert. Ca. 90 % der gewerblichen Hochbaumaßnahmen sind fertiggestellt. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die bestehende Wiesenstraße.
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Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-04 📅
Datum des Endes: 2023-12-17 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 3.513_GW_01/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-07 📅
Titel: Gewerbepark Wiesenstraße - Straßenbauarbeiten (Endstufenausbau)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 197644.19 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WOLFF Hoch- & Ingenieurbau GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 326297539
Postanschrift: Neumühler Weg 34
Postleitzahl: 66130
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wolff-hochbau.de📧
Telefon: +49 681 8702 - 0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nationale Registrierungsnummer: HRB 7834
Postanschrift: Nell-Breuning-Allee 8
Postleitzahl: 66115
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@giu.de📧
Telefon: +49 6818575-102📞
Fax: +49 6818575-450 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YECHMBK” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681501-4994📞
Fax: +49 681501-3506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
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Quelle: OJS 2024/S 009-022458 (2024-01-11)