Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise zu erbringen:
a) Nachweis, dass der Bieter Träger von Offenen Ganztagsschulen mit gleichzeitiger Betreuung von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mindestens 2 Schuljahre an anderen Schulstandorten ist,
b) Referenznachweise von Schulen, an denen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gleichzeitig über mindestens 2 Schuljahre betreut wurden,
c) Nachweis über einschlägige berufsfachliche Qualifikation der OGS-Leitungsperson,
d) Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahrenjahres durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
e) Schriftliches pädagogisches Konzept (Ausschlusskriterium)
f) Vorlage eines Konzeptes Schule von 8-1 (Ausschlusskriterium)
g) Angaben zur Ganztagsverfügbarkeit /Reaktionszeit
h) Vorlage eines Personalkonzeptes (Ausschlusskriterium)
i) Erklärung, dass Personalgestellung für alle Arbeiten einschl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung erfolgt
j) Erklärung, dass das eingesetzte Personal regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt (Ausschlusskriterium)
Die Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.