Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen. Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Lampen und Leuchten
Referenznummer: 801.4/L/23
Kurze Beschreibung:
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leuchten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: SachsenEnergie AG
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sachsennetze.de🌏
E-Mail: antje.ehrlich@sachsenenergie.de📧
Telefon: +49 351563054634📞
URL der Dokumente: https://ava.enso.de🌏
URL der Teilnahme: https://ava.enso.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-14 📅
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2024-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 134-427815
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via https://ava.enso.de (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 801.4/L/23). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via https://ava.enso.de (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 801.4/L/23). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².
Ausgeschrieben ist die Lieferung und Montage von 500 Stück Stehleuchten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder Berufsregister
b) Vorlage Eintragung Gewerbezentralregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB;
b) Angabe von Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (*);
c) Eigenerklärung zur finanziellen Situation;
d) Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG;
e) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte (*);
f) Eigenerklärung des Bewerbers und/oder deren Versicherers im Auftragsfall eine projektbezogene Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen Pkt. 10b vorzuweisen
g) Eigenerklärung Russlandsanktionen
h) Nachweis Bonität
(*) nicht erforderlich bei Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.a) Referenzen zu GHV "VE 408a Stehleuchen"
- Nettogesamtkosten mind. 500.000,00 EUR
- Fertigstellungstermin nicht älter als 2016
Mindeststandards:
3.b) Mindeststandards:
- mind. 1 vergleichbare Referenz
Angaben:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via https://ava.enso.de (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 801.4/L/23). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via https://ava.enso.de (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 801.4/L/23). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 134-427815 (2023-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge