Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen
der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer
Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie
für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab
und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich
befristete Überlassung der Software GitLab (GitLab Enterprise Premium Self-Managed) und zugehöriger
Pflegeleistungen.
GitLab ist eine komplette DevOps-Plattform, die in Form einer einzelnen Anwendung bereitgestellt wird. GitLab
unterstützt auf grundlegende Weise Teams und deren Zusammenarbeit im Bereich der Softwareentwicklung,
Sicherheit, Betrieb und Produktentwicklung. So kann mit Hilfe einer einzigen Lösung Software schneller
entwickelt, getestet und bereitgestellt werden.
Die GitLab-Plattform umfasst Projektplanung, Quellcodemanagement, CI/CD sowie Sicherheit und bietet eine
einzige zuverlässige Datenquelle für alle Benutzer, unabhängig von deren Rolle. Die Toolchain-Komplexität wird
damit eliminiert.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen
werden.
Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte erfolgt grundsätzlich
durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen
auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH
beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage 8 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen
hervorgehen.
Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende
Unternehmen in Betracht:
D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch
sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.