Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag (das Formblatt B ist zu verwenden) und seinen Anlagen sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
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1. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 73 Abs. 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
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2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat
jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender
Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m.
§ 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
sowie § 22 Abs. 1 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Das Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A1) ist zu verwenden.
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3. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die
Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Anlage A2) ist zu verwenden.
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4. Eignungsleihe: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen
und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog.
eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber anzugeben, welche
eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche
und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen
abzugrenzen. Das Formblatt Inanspruchnahme von Drittunternehmen (Anlage A3) ist zu verwenden.
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5. Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - ebenfalls benennen. Das Formblatt Inanspruchnahme von Drittunternehmen (Anlage A3) ist zu verwenden.
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6. Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder
vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins
für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte
Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter
Übersetzung einzureichen.
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7. Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten
Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab.
Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens
zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen
vorlegt. Das Formblatt Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe) (Anlage A4) ist zu verwenden.
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8. Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden
Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im
Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des
Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt Verpflichtungserklärung Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen (Anlage A5) ist zu verwenden.
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9. Eigenerklärung Sanktions-VO: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5k der Sanktions-VO (Russland-Bezug) abzugeben. Das Formblatt Eigenerklärung zur Sanktions-VO (Anlage A7) ist zu verwenden.