Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform – unter der zuvor genannten Nr. kostenlos
herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der
Vergabeunterlagen und -Dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass
die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig
und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von
vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten,
müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten
und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende
Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn,
es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen
sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen.
Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen
mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist
zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch
den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang
der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter
verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen
kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen
oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 11.12.2023 bei der zuvor genannten Plattform
eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag –
Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter
Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
www.pq-vol.de oder
www.pq-verein.de registriert sind,
haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden vom Auftraggeber bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,
Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste
dergeforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis -
Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.