Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe unter
www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenenVordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
- Excel-Datei: Angebots-Vordruck sowie Aufmaßlisten (Region 1 - 7)
- Bestätigung Unterweisung UVV
- Formblatt Referenz (1 Seite)
- Eigenerklaerung_RUS_Sanktionen_Art_5k
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
- Gefährdungsbeurteilung der zu Besichtigten Objekten
#Bestätigung der Objektbesichtigung (Region 1)
- Aufzüge Eiserner Steg
- Römer
- Institut für Stadtgeschichte
#Bestätigung der Objektbesichtigung (Region 2)
- Museum für angewandte Kunst
- Mühlbergschule
- Sozialrathaus Sachsenhausen
#Bestätigung der Objektbesichtigung (Region 3)
- Paul-Ehrlich-Schule
- Grünflächenamt
#Bestätigung der Objektbesichtigung (Region 4)
- Aufzüge Messe
- Sozialrathaus Bockenheim
- Geschwister-Scholl-Schule
#Bestätigung der Objektbesichtigung (Region 5)
- Gymnasium Riedberg
Bestätigung der Objektbesichtigung (Region 6)
- Valentin-Senger-Schule
#Bestätigung der Objektbesichtigung (Region 7)
- Stadtentwässerung
Weitere erforderliche Angaben:
Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)?
- Wenn ja, Adresse angeben
- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns gültige, Tariflohn anzugeben.
Loslimitierung:
Die Bieter haben die Möglichkeit für alle Lose ein Angebot abzugeben. Die Zuschlagserteilung wird jedoch auf 2 Lose limitiert und verhindert eine Auftragskonzentration. Teilangebote innerhalb eines Loses können nicht berücksichtigt werden, d. h. einzelne Lose werden nur komplett vergeben. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt, in jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigsten Angebot werden ermittelt, hierbei bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl das wirtschaftlichste Angebot haben. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt. Angebote verbundener Unternehmen Bewerben sich verbundene Unternehmen als Einzelbieter, so werden diese gemeinsam als ein Bieter betrachtet. Das heißt, diesem aus verbundenen Unternehmen bestehenden Bieter kann im Rahmen der Bewertung der Angebote (s.o.) nur einmal auf die maximale limitierte Anzahl der Lose der Zuschlag erteilt werden. Dies bedeutet, dass die jeweils wirtschaftlich günstigsten Angebote dieses aus verbundenen Unternehmen bestehenden Bieters bezuschlagt werden. Wurde die maximal mögliche Anzahl der wirtschaftlich günstigsten Angebote an den aus verbundenen Unternehmen bestehenden Bieter vergeben, sind die weiteren Gebote der verbundenen Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen. Einzelbieter, bei denen es sich um verbundene Unternehmen handelt, haben dies im Rahmen ihrer Angebotsabgabe mitzuteilen.