Das Verfahren umfasst Glasreinigungleistungen in den Dienstgebäuden des DPMA in der Zweibrückenstraße, Cincinnatistraße und Anzinger Straße in München. Die Leistungen sind erstmalig im Juni/Juli 2026 zu erbringen. Die Glasreinigung in den drei Dienstgebäuden ist in den Folgejahren jeweils einmal jährlich im Frühjahr (Mai - Juni) durchzuführen. Zusätzlich sind vierteljährlich (Februar, Juni, Oktober) bestimmte Glasflächen in öffentlichen Bereichen im Dienstgebäude Zweibrückenstraße zu reinigen. Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2029.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Glasreinigung München
Referenznummer: BUL 77/25
Kurze Beschreibung:
“Das Verfahren umfasst Glasreinigungleistungen in den Dienstgebäuden des DPMA in der Zweibrückenstraße, Cincinnatistraße und Anzinger Straße in München.
Die...”
Kurze Beschreibung
Das Verfahren umfasst Glasreinigungleistungen in den Dienstgebäuden des DPMA in der Zweibrückenstraße, Cincinnatistraße und Anzinger Straße in München.
Die Leistungen sind erstmalig im Juni/Juli 2026 zu erbringen.
Die Glasreinigung in den drei Dienstgebäuden ist in den Folgejahren jeweils einmal jährlich im Frühjahr (Mai - Juni) durchzuführen. Zusätzlich sind vierteljährlich (Februar, Juni, Oktober) bestimmte Glasflächen in öffentlichen Bereichen im Dienstgebäude Zweibrückenstraße zu reinigen.
Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2029.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Verfahren umfasst Glasreinigungleistungen in den Dienstgebäuden des DPMA in der Zweibrückenstraße, Cincinnatistraße und Anzinger Straße in München.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Verfahren umfasst Glasreinigungleistungen in den Dienstgebäuden des DPMA in der Zweibrückenstraße, Cincinnatistraße und Anzinger Straße in München.
Die Leistungen sind erstmalig im Juni/Juli 2026 zu erbringen.
Die Glasreinigung in den drei Dienstgebäuden ist in den Folgejahren jeweils einmal jährlich im Frühjahr (Mai - Juni) durchzuführen. Zusätzlich sind vierteljährlich (Februar, Juni, Oktober) bestimmte Glasflächen in öffentlichen Bereichen im Dienstgebäude Zweibrückenstraße zu reinigen.
Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2029.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 42 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter müssen zwei geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Glasreinigungsleistungen benennen. Referenzen sind geeignet, wenn...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter müssen zwei geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Glasreinigungsleistungen benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Ein Referenzauftrag ist nach Art und Umfang vergleichbar, wenn es sich um Glasreinigungsarbeiten (innen und außen, mit Rahmen) in Büro-/Verwaltungsgebäuden mit vergleichbarer Quadratmeterzahl Glasfläche handelte. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben. Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Die Bieter haben in Bezug auf jede Referenz jeweils anzugeben
• den Auftraggeber
• den Auftragswert
• den Erbringungszeitpunkt
• Beschreibung der erbrachten Leistungen
Die Bieter verpflichten sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von drei Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Die Bieter erklären sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Nationale Registrierungsnummer: 9910308320
Postanschrift: Zweibrückenstraße 12
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@dpma.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.dpma.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=853522🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=853522🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 078-274781 (2026-04-21)