Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere
Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher
einsetzen. Die Unterauftragnehmer /Eignungsverleiher sind im
Angebot unter Verwendung von Formular A-2 „Verzeichnis Unter-
auftragnehmer“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung
uusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne
Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden
Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis
der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers
unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“
aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der
Formulare A-4 und A-18. Der Auftraggeber behält sich vor,
vom Bewerber eine „Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers“
nach Formular A-3 zu verlangen, sofern der Bewerber im weiteren
Verlauf des Vergabeverfahrens für den Zuschlag in die engere Auswahl
kommt. ********************************************
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als
Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber
zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitten „Relevante
Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen
jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme
der Formulare A-4 und A-18, (ii) eine Verpflichtungserklärung von
dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular A.15 sowie
(ii) Formular A-12 „Eignungsleihe“. ***************************
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder
eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch
nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden,
tatsächlich erbringen werden. *************************************
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen
auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber
zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Relevante Bildungs-und
Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von
diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare A-4 und A-18, (ii)
eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung
von Formular A.15 sowie (iii) Formular A-12 „Eignungsleihe“. *************
Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in
haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger
als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen,
dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges,
von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen
sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/
-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.