Die GLG GESELLSCHAFT FÜR LEBEN UND GESUNDHEIT MBH plant zum 01.01.2024 die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 4 Jahren (inklusive 2 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Pathologie-Leistungen umfasst die Beschaffung durchzuführende Schnellschnittdiagnostik (Standort GLG WERNER FORßMANN KLINIKUM EBERSWALDE) sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GLG Pathologieleistungen
GLG 01/2023
Produkte/Dienstleistungen: Pathologiedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die GLG GESELLSCHAFT FÜR LEBEN UND GESUNDHEIT MBH plant zum 01.01.2024 die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit...”
Kurze Beschreibung
Die GLG GESELLSCHAFT FÜR LEBEN UND GESUNDHEIT MBH plant zum 01.01.2024 die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 4 Jahren (inklusive 2 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Pathologie-Leistungen umfasst die Beschaffung durchzuführende Schnellschnittdiagnostik (Standort GLG WERNER FORßMANN KLINIKUM EBERSWALDE) sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Barnim🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der GLG-Verbund ist der größte Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im Nordosten Brandenburgs. Er umfasst fünf Krankenhäuser und eine Fachklinik für...”
Beschreibung der Beschaffung
Der GLG-Verbund ist der größte Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im Nordosten Brandenburgs. Er umfasst fünf Krankenhäuser und eine Fachklinik für Rehabilitation, Medizinische Versorgungszentren mit Arzt- und Facharztpraxen in Eberswalde, Finowfurt, Angermünde und Prenzlau, ein ambulantes Rehabilitationszentrum, einen ambulanten Pflegedienst und eine Medizinservice-GmbH, außerdem Servicegesellschaften, Wohnstätten, Tageskliniken und Beratungsstellen für psychisch erkrankte Menschen in Angermünde, Bad Freienwalde, Bernau, Criewen, Eberswalde, Prenzlau, Schwedt und Templin. Die GLG ist zugleich der größte Arbeitgeber in der Region, ein wichtiger Investor und Ausbildungsbetrieb. Gesellschafter der GLG mbH sind die Landkreise Barnim (71,1 %) und Uckermark (25,1 %) sowie die Stadt Eberswalde (3,8 %).
Die GLG GESELLSCHAFT FÜR LEBEN UND GESUNDHEIT MBH plant zum 01.01.2024 die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 4 Jahren (inklusive 2 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Pathologie-Leistungen umfasst die Beschaffung durchzuführende Schnellschnittdiagnostik (Standort GLG WERNER FORßMANN KLINIKUM EBERSWALDE) sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität/Service/Kooperation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann optional um weitere 24 Monate verlängert werden.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur...”
Beschreibung der Optionen
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens...”
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat mit seinem Teilahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Teilahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
2) Aus besondere Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Teilahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Teilahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 500.000 Euro p.a. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
“4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 500.000 Euro p.a. in den letzten drei abgeschlossenen...”
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 500.000 Euro p.a. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Teilahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Teilahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
9) Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.
10) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern - falls zutreffend -
11) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
12) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
13a) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags akkreditiert bzw. zertifiziert ist oder ein gleichwertiges QM-System nachweisen kann.
13b) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber über ein anerkanntes QM-System oder eine gültige Akkreditierung verfügt oder die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen nachweisen kann. Dabei sind die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften verpflichtend einzuhalten.
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Eigenerklärung durch Darstellung des Institutes / der Praxis, gegliedert nach Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und eMail-Adresse sowie durch eine Unternehmensbeschreibung, gegliedert nach Ei-gentümer- / Gesellschafterstruktur, Gründungsjahr, Hauptgeschäftsbereiche, Hauptsitz, Sitz des Institutes / der Praxis, welches die verfahrensgegenständlichen Leistungen erbringen würde, Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in Summe, Beschreibung der Mitarbeiterstruktur und -qualifikation insbesondere (Fachärzte, Ärzte in Ausbildung, Medizinisch-technischer Dienst, Sonstige Mitarbeiter).
15) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Eigenerklärung darüber, über wie viele ärztliche Mitarbeiter das Institut / die Praxis verfügt (Angabe in VZÄ / FTE). Dabei ist zu beachten, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung mindestens über die nachstehenden Personalkapazitäten verfügen muss: 3 Fachärzte / Fachärztinnen für Pathologie. Benennung der Facharztbezeichnungen jeweils nach Weiterbildungsordnung für Ärzte (MWBO).
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“9) Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.
13a) Eigenerklärung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
9) Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.
13a) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags akkreditiert bzw. zertifiziert ist oder ein gleichwertiges QM-System nachweisen kann.
13b) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber über ein anerkanntes QM-System oder eine gültige Akkreditierung verfügt oder die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen nachweisen kann. Dabei sind die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften verpflichtend einzuhalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“16) Erklälung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
17) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
18) Erklärung zur Einhaltung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
16) Erklälung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
17) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
18) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
19) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
20) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 5.2)
21) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 5.3)
22) Erklärung Frauenförderung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die vertraglich zu vereinbarende Leistung bedingt Investitionen in elektronische Dateninfrastruktur.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-19
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des...”
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6PNG
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2023/S 159-504652 (2023-08-16)