Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe für die Jahre 2024 bis 2033.
Die Anzahl der Bestattungen betrug in den vergangenen Jahren durchschnittlich 127 Erdbestattungen und 320 Urnenbestattungen jährlich. Ein Anspruch auf diesen Leistungsumfang besteht nicht.
Es sind neben den gesetzlichen Bestimmungen die städtischen Satzungen über das Leichenwesen, über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim
0646
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Bestattungswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe für die Jahre 2024 bis 2033.
Die Anzahl der Bestattungen betrug in den...”
Kurze Beschreibung
Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe für die Jahre 2024 bis 2033.
Die Anzahl der Bestattungen betrug in den vergangenen Jahren durchschnittlich 127 Erdbestattungen und 320 Urnenbestattungen jährlich. Ein Anspruch auf diesen Leistungsumfang besteht nicht.
Es sind neben den gesetzlichen Bestimmungen die städtischen Satzungen über das Leichenwesen, über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt zu beachten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsdienste📦
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“83022 Rosenheim, Kapuzinerweg 6; 83026 Rosenheim; Gärtnerstraße 7; 83024 Rosenheim, Quirinstraße 29.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe für die Jahre 2024 bis 2033.
Die Anzahl der Bestattungen betrug in den...”
Beschreibung der Beschaffung
Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe für die Jahre 2024 bis 2033.
Die Anzahl der Bestattungen betrug in den vergangenen Jahren durchschnittlich 127 Erdbestattungen und 320 Urnenbestattungen jährlich. Ein Anspruch auf diesen Leistungsumfang besteht nicht.
Es sind neben den gesetzlichen Bestimmungen die städtischen Satzungen über das Leichenwesen, über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt zu beachten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen:
Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=248596 oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.
Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Sofern der eingereichte HR-Auszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Im Falle der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser Berufsgenossenschaft vorzulegen, im Insolvenzfall ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, im Fall durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen geeignete Unterlagen darüber.
Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) einholen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist/sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Schlüsselverlustrisiko sowie Obhut- und Bearbeitungsschäden einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen mit Mindestdeckungssummen (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
“Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt 300.000 Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen...”
Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt 300.000 Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.
Bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende Mindestdeckungssummen erwartet:
Personenschäden 5 Mio. Euro,
Sach- und Vermögensschäden 1 Mio. Euro,
Obhut- und Bearbeitungsschäden einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen 100.000 Euro,
Schlüsselverlustrisiko 50.000 Euro
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren und zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.
Auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers sind entsprechende Nachweise einzureichen.
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Angabe von mindestens 2 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner, dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Angabe von mindestens 2 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner, dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum), die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen älter als drei Jahre sein; Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bleibt die Nachforderung fehlender geeigneter Referenzen vorbehalten.
Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen...”
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat deshalb zusammen mit seinem Angebot entsprechende Erklärungen im Formblatt 127/L127 Erklärung Bezug Russland abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658301📞
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2023/S 154-489318 (2023-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8031-365-8302📞
Fax: +49 80318898310 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe für die Jahre 2024 bis 2027.
Die Anzahl der Bestattungen betrug in den...”
Kurze Beschreibung
Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe für die Jahre 2024 bis 2027.
Die Anzahl der Bestattungen betrug in den vergangenen Jahren durchschnittlich 127 Erdbestattungen und 320 Urnenbestattungen. Ein Anspruch auf diesen Leistungsumfang besteht nicht.
Es sind neben den gesetzlichen Bestimmungen die städtischen Satzungen über das Leichenwesen, über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt zu beachten.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 222919.08 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 154-489318
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH
Postanschrift: Hohenlindener Straße 10d
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8962010545📞
E-Mail: info@trauerhilfe-denk.de📧
Fax: +49 8962010549 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.trauerhilfe-denk.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 222919.08 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.