Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Eigenerklärung über eine Referenz (je Los)
B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
C) Verfügbarkeit der vorgesehenen Anlagen
D) Ausfallverbund
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu A) Eigenerklärung über eine Referenz (je Los)
Los 1-2:
- Eigenerklärung über eine Referenz über das Häckseln, das Laden, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von holzigem Grünabfall für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr.
Los 3-4:
- Eigenerklärung über eine Referenz über das Laden, die Übernahme und den Transport von Abfällen mittels Container für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr.
Los 5-6:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von krautig/grasigem Grünabfall für mindestens 12 Monaten in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
zu B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb.
Los 1-4:
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Übernahme- und Transportleistungen für die Tätigkeiten "Sammeln" und/oder "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten.
Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
Los 1, 2, 5 und 6:
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Verwertungsleistungen für die Tätigkeiten "Verwerten" und/oder "Behandeln" und/oder "Lagern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten.
Sofern das für die Verwertung vorgesehene Unternehmen in Los 5 und 6 nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise die RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. vor.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en).
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Verwertung des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Verwertung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
zu C)
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der vorgesehenen Anlage
zu D)
- Eigenerklärung über einen Ausfallverbund
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
- dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
- dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann, beizubringen.