Die L3127 Londorfer Straße in der Stadt Grünberg soll auf einer Länge von rund 1.000 Metern erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden zudem rund 360 m Abwasserkanal erneuert sowie 530 m Wasserleitung ausgetauscht. Aufgabenbeschreibung: Die Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der TV-Befahrung und Ortung der Kanalhausanschlüsse (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einzelgespräche mit den Eigentümern der Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse (inkl. Erstellung von Auszügen und Kostenschätzungen) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen und koordinieren. Die Aufgabe des Planungsbüros wird auch sein, einen förderfähigen Entwurf zu erstellen. Bestandteil des Planungsentwurfs ist damit auch die Koordination und Abstimmung mit der Förderbehörde. Laut der Behörde ist der Entwurf nur förderfähig, wenn eine Verbesserung der Bestandssituation erreicht wird. Zusätzlich sollte zumindest eine Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet geplant werden. Zurzeit existiert ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet, der allerdings nicht den geltenden Normen entspricht. Ob ein Radweg vom Bahnhof in Richtung Innenstadt geführt werden kann, sollte geprüft werden. Im Bereich des neuen Friedhofes in Grünberg gibt es zwei Bushaltestellen, die jeweils gegenüberliegend sind. Diese sollten in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden und auch förderfähig geplant werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: L3127 Londorfer Straße - Planungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Die L3127 Londorfer Straße in der Stadt Grünberg soll auf einer Länge von rund 1.000 Metern erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden zudem rund 360 m Abwasserkanal erneuert sowie 530 m Wasserleitung ausgetauscht.
Aufgabenbeschreibung:
Die Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der TV-Befahrung und Ortung der Kanalhausanschlüsse (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einzelgespräche mit den Eigentümern der Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse (inkl. Erstellung von Auszügen und Kostenschätzungen) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen und koordinieren.
Die Aufgabe des Planungsbüros wird auch sein, einen förderfähigen Entwurf zu erstellen. Bestandteil des Planungsentwurfs ist damit auch die Koordination und Abstimmung mit der Förderbehörde. Laut der Behörde ist der Entwurf nur förderfähig, wenn eine Verbesserung der Bestandssituation erreicht wird. Zusätzlich sollte zumindest eine Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet geplant werden. Zurzeit existiert ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet, der allerdings nicht den geltenden Normen entspricht. Ob ein Radweg vom Bahnhof in Richtung Innenstadt geführt werden kann, sollte geprüft werden. Im Bereich des neuen Friedhofes in Grünberg gibt es zwei Bushaltestellen, die jeweils gegenüberliegend sind. Diese sollten in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden und auch förderfähig geplant werden.
Die L3127 Londorfer Straße in der Stadt Grünberg soll auf einer Länge von rund 1.000 Metern erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden zudem rund 360 m Abwasserkanal erneuert sowie 530 m Wasserleitung ausgetauscht.
Aufgabenbeschreibung:
Die Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der TV-Befahrung und Ortung der Kanalhausanschlüsse (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einzelgespräche mit den Eigentümern der Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse (inkl. Erstellung von Auszügen und Kostenschätzungen) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen und koordinieren.
Die Aufgabe des Planungsbüros wird auch sein, einen förderfähigen Entwurf zu erstellen. Bestandteil des Planungsentwurfs ist damit auch die Koordination und Abstimmung mit der Förderbehörde. Laut der Behörde ist der Entwurf nur förderfähig, wenn eine Verbesserung der Bestandssituation erreicht wird. Zusätzlich sollte zumindest eine Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet geplant werden. Zurzeit existiert ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet, der allerdings nicht den geltenden Normen entspricht. Ob ein Radweg vom Bahnhof in Richtung Innenstadt geführt werden kann, sollte geprüft werden. Im Bereich des neuen Friedhofes in Grünberg gibt es zwei Bushaltestellen, die jeweils gegenüberliegend sind. Diese sollten in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden und auch förderfähig geplant werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-10 📅
Datum des Beginns: 2023-09-04 📅
Datum des Endes: 2025-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 090-277445
ABl. S-Ausgabe: 90
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die L3127 Londorfer Straße in der Stadt Grünberg soll auf einer Länge von rund 1.000 Metern erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden zudem rund 360 m Abwasserkanal erneuert sowie 530 m Wasserleitung ausgetauscht.
Aufgabenbeschreibung:
Die Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der TV-Befahrung und Ortung der Kanalhausanschlüsse (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einzelgespräche mit den Eigentümern der Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse (inkl. Erstellung von Auszügen und Kostenschätzungen) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen und koordinieren.
Die Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der TV-Befahrung und Ortung der Kanalhausanschlüsse (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einzelgespräche mit den Eigentümern der Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse (inkl. Erstellung von Auszügen und Kostenschätzungen) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen und koordinieren.
Die Aufgabe des Planungsbüros wird auch sein, einen förderfähigen Entwurf zu erstellen. Bestandteil des Planungsentwurfs ist damit auch die Koordination und Abstimmung mit der Förderbehörde. Laut der Behörde ist der Entwurf nur förderfähig, wenn eine Verbesserung der Bestandssituation erreicht wird. Zusätzlich sollte zumindest eine Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet geplant werden. Zurzeit existiert ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet, der allerdings nicht den geltenden Normen entspricht. Ob ein Radweg vom Bahnhof in Richtung Innenstadt geführt werden kann, sollte geprüft werden. Im Bereich des neuen Friedhofes in Grünberg gibt es zwei Bushaltestellen, die jeweils gegenüberliegend sind. Diese sollten in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden und auch förderfähig geplant werden.
Die Aufgabe des Planungsbüros wird auch sein, einen förderfähigen Entwurf zu erstellen. Bestandteil des Planungsentwurfs ist damit auch die Koordination und Abstimmung mit der Förderbehörde. Laut der Behörde ist der Entwurf nur förderfähig, wenn eine Verbesserung der Bestandssituation erreicht wird. Zusätzlich sollte zumindest eine Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet geplant werden. Zurzeit existiert ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet, der allerdings nicht den geltenden Normen entspricht. Ob ein Radweg vom Bahnhof in Richtung Innenstadt geführt werden kann, sollte geprüft werden. Im Bereich des neuen Friedhofes in Grünberg gibt es zwei Bushaltestellen, die jeweils gegenüberliegend sind. Diese sollten in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden und auch förderfähig geplant werden.
Die anrechenbaren Kosten werden derzeit wie folgt angenommen:
Ingenieurbauwerke: 721.500,00 € netto
Verkehrsanlagen: 3.200.000,00 € netto
Honoraransatz (netto):
Ingenieurbauwerke: 65.676,70 € (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %)
Verkehrsanlagen: 205.706,35 (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %)
Honoraransatz netto gesamt: 271.383,05 €
Ausführungszeitraum:
Leistungsphasen 1 - 2 im Zeitraum Oktober 2023 - Februar 2024
Leistungsphasen 3 - 4 im Zeitraum März- August 2024
Leistungsphasen 5 - 9 im Zeitraum September 2024 - Sommer 2025
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2,
Stufe 2: Leistungsphasen 3 + 4,
Stufe 3: Leistungsphase 5,
Stufe 4: Leistungsphasen 6 + 7,
Stufe 5: Leistungsphasen 8 + 9.
Die Beauftragung der Stufen erfolgt phasenweise.
Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht. Die Stufen können auch in anderer Reihenfolge abgerufen werden.
Im Rahmen der Stufen 2 bis 5 ist die Beauftragung auch abhängig von der Bereitstellung der Mittel für die eigentliche Baumaßnahme Die Beauftragung der Stufen 4 und 5 ist ferner davon abhängig, dass im Vergabeverfahren wirtschaftliche Angebote eingeholt werden können und das noch bereitzustellende Baubudget gehalten werden kann.
Im Rahmen der Stufen 2 bis 5 ist die Beauftragung auch abhängig von der Bereitstellung der Mittel für die eigentliche Baumaßnahme Die Beauftragung der Stufen 4 und 5 ist ferner davon abhängig, dass im Vergabeverfahren wirtschaftliche Angebote eingeholt werden können und das noch bereitzustellende Baubudget gehalten werden kann.
Die Beauftragung der Stufen 2 bis 4 ist zudem abhängig von der Gewährung öffentlicher Fördermittel.
Es wird ein zweistufiges VgV-Verfahren durchgeführt:
1. Stufe: Teilnehmerwettbewerb
2. Stufe: 3-5 Bewerber werden zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen, in welchem sie voraussichtlich Gelegenheit erhalten werden sich und ihre strukturelle Arbeit vorzustellen, ein Preisangebot zu unterbreiten, Referenzprojekte vorzustellen und eine Analyse des zu bearbeitenden Projekts vorzulegen.
2. Stufe: 3-5 Bewerber werden zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen, in welchem sie voraussichtlich Gelegenheit erhalten werden sich und ihre strukturelle Arbeit vorzustellen, ein Preisangebot zu unterbreiten, Referenzprojekte vorzustellen und eine Analyse des zu bearbeitenden Projekts vorzulegen.
Eine Vergütung für die Teilnahme an Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird nicht gewährt.
Der Auftraggeber nimmt öffentliche Fördermittel in Anspruch. Die Planungsleistungen beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel, der baufachlichen Prüfung und der für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen.
Der Auftraggeber nimmt öffentliche Fördermittel in Anspruch. Die Planungsleistungen beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel, der baufachlichen Prüfung und der für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Grünberg - der Magistrat -, Rabegasse 1, 35305 Grünberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 67 HBO
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: siehe Vergabeunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-06-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 090-277445 (2023-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4.71 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der o.g. Wert der Beschaffung entspricht dem Ergebnis der Jurorenbewertung. Das Auftragsvolumen beträgt netto 284.560,52 EUR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvolumen Die anrechenbaren Kosten werden derzeit wie folgt angenommen: Ingenieurbauwerke: 721.500,00 € netto Verkehrsanlagen: 3.200.000,00 € netto Honoraransatz (netto): Ingenieurbauwerke: 65.676,70 € (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Verkehrsanlagen: 205.706,35 (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Honoraransatz netto gesamt: 271.383,05 € Ausführungszeitraum: Leistungsphasen 1 - 2 im Zeitraum Oktober 2023 - Februar 2024 Leistungsphasen 3 - 4 im Zeitraum März- August 2024 Leistungsphasen 5 - 9 im Zeitraum September 2024 - Sommer 2025 Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen: Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2, Stufe 2: Leistungsphasen 3 + 4, Stufe 3: Leistungsphase 5, Stufe 4: Leistungsphasen 6 + 7, Stufe 5: Leistungsphasen 8 + 9. Die Beauftragung der Stufen erfolgt phasenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht. Die Stufen können auch in anderer Reihenfolge abgerufen werden. Im Rahmen der Stufen 2 bis 5 ist die Beauftragung auch abhängig von der Bereitstellung der Mittel für die eigentliche Baumaßnahme Die Beauftragung der Stufen 4 und 5 ist ferner davon abhängig, dass im Vergabeverfahren wirtschaftliche Angebote eingeholt werden können und das noch bereitzustellende Baubudget gehalten werden kann. Die Beauftragung der Stufen 2 bis 4 ist zudem abhängig von der Gewährung öffentlicher Fördermittel. Es wird ein zweistufiges VgV-Verfahren durchgeführt: 1. Stufe: Teilnehmerwettbewerb 2. Stufe: 3-5 Bewerber werden zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen, in welchem sie voraussichtlich Gelegenheit erhalten werden sich und ihre strukturelle Arbeit vorzustellen, ein Preisangebot zu unterbreiten, Referenzprojekte vorzustellen und eine Analyse des zu bearbeitenden Projekts vorzulegen. Eine Vergütung für die Teilnahme an Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird nicht gewährt. Der Auftraggeber nimmt öffentliche Fördermittel in Anspruch. Die Planungsleistungen beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel, der baufachlichen Prüfung und der für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen.
Auftragsvolumen Die anrechenbaren Kosten werden derzeit wie folgt angenommen: Ingenieurbauwerke: 721.500,00 € netto Verkehrsanlagen: 3.200.000,00 € netto Honoraransatz (netto): Ingenieurbauwerke: 65.676,70 € (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Verkehrsanlagen: 205.706,35 (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Honoraransatz netto gesamt: 271.383,05 € Ausführungszeitraum: Leistungsphasen 1 - 2 im Zeitraum Oktober 2023 - Februar 2024 Leistungsphasen 3 - 4 im Zeitraum März- August 2024 Leistungsphasen 5 - 9 im Zeitraum September 2024 - Sommer 2025 Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen: Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2, Stufe 2: Leistungsphasen 3 + 4, Stufe 3: Leistungsphase 5, Stufe 4: Leistungsphasen 6 + 7, Stufe 5: Leistungsphasen 8 + 9. Die Beauftragung der Stufen erfolgt phasenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht. Die Stufen können auch in anderer Reihenfolge abgerufen werden. Im Rahmen der Stufen 2 bis 5 ist die Beauftragung auch abhängig von der Bereitstellung der Mittel für die eigentliche Baumaßnahme Die Beauftragung der Stufen 4 und 5 ist ferner davon abhängig, dass im Vergabeverfahren wirtschaftliche Angebote eingeholt werden können und das noch bereitzustellende Baubudget gehalten werden kann. Die Beauftragung der Stufen 2 bis 4 ist zudem abhängig von der Gewährung öffentlicher Fördermittel. Es wird ein zweistufiges VgV-Verfahren durchgeführt: 1. Stufe: Teilnehmerwettbewerb 2. Stufe: 3-5 Bewerber werden zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen, in welchem sie voraussichtlich Gelegenheit erhalten werden sich und ihre strukturelle Arbeit vorzustellen, ein Preisangebot zu unterbreiten, Referenzprojekte vorzustellen und eine Analyse des zu bearbeitenden Projekts vorzulegen. Eine Vergütung für die Teilnahme an Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird nicht gewährt. Der Auftraggeber nimmt öffentliche Fördermittel in Anspruch. Die Planungsleistungen beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel, der baufachlichen Prüfung und der für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Der o.g. Wert der Beschaffung entspricht dem Ergebnis der Jurorenbewertung. Das Auftragsvolumen beträgt netto 284.560,52 EUR.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-13 📅
Name: Ingenieurbüro Müller GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eiserne Hand 9
Postort: Grünberg
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland 🇩🇪 Gießen, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4.71 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.