Die Tunnelüberbauung Schlangenbader Straße einschließlich der Brücke über die Wiesbadener Straße (ehemalige BAB A104) im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde 1980 in Betrieb genommen. Im Rahmen der Grundinstandsetzung werden Schäden an Fahrbahn, Tunnelkonstruktion und technischen Anlagen beseitigt sowie gesundheitsgefährdende Baustoffe fachgerecht saniert. Ziel ist die nachhaltige Erneuerung der Tunnel- und Brückenbauwerke sowie die Herstellung schadstofffreier Tunnelbereiche. Der Tunnel mit Brücke besteht aus zwei parallelen Tunnelröhren und ist ca. 570m lang. Das Bauwerk verläuft in Höhe des 2.OG und 3.OG durch die Wohnüberbauung Schlangenbader Straße. Die vertraglichen Leistungen zur Grundinstandsetzung I – BE / Verkehrssicherung beinhaltet unter anderem das Herrichten der Baustelleneinrichtungsflächen, bauliche Vorarbeiten (z. B. Schutzzäune, Kronensicherung, Schutz von Bäumen, Schutz für Ausstattungselemente der Verkehrsanlage, Einrichtung usw.), Baustrom einrichten sowie die bauzeitliche Verkehrsführung.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundinstandsetzung Überbauung Schlangenbader Straße, Grundinstandsetzung I - BE _Verkehrssicherung
Referenznummer: V-26-103
Kurze Beschreibung:
Die Tunnelüberbauung Schlangenbader Straße einschließlich der Brücke über die Wiesbadener Straße (ehemalige BAB A104) im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde 1980 in Betrieb genommen. Im Rahmen der Grundinstandsetzung werden Schäden an Fahrbahn, Tunnelkonstruktion und technischen Anlagen beseitigt sowie gesundheitsgefährdende Baustoffe fachgerecht saniert. Ziel ist die nachhaltige Erneuerung der Tunnel- und Brückenbauwerke sowie die Herstellung schadstofffreier Tunnelbereiche. Der Tunnel mit Brücke besteht aus zwei parallelen Tunnelröhren und ist ca. 570m lang. Das Bauwerk verläuft in Höhe des 2.OG und 3.OG durch die Wohnüberbauung Schlangenbader Straße. Die vertraglichen Leistungen zur Grundinstandsetzung I – BE / Verkehrssicherung beinhaltet unter anderem das Herrichten der Baustelleneinrichtungsflächen, bauliche Vorarbeiten (z. B. Schutzzäune, Kronensicherung, Schutz von Bäumen, Schutz für Ausstattungselemente der Verkehrsanlage, Einrichtung usw.), Baustrom einrichten sowie die bauzeitliche Verkehrsführung.
Die Tunnelüberbauung Schlangenbader Straße einschließlich der Brücke über die Wiesbadener Straße (ehemalige BAB A104) im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde 1980 in Betrieb genommen. Im Rahmen der Grundinstandsetzung werden Schäden an Fahrbahn, Tunnelkonstruktion und technischen Anlagen beseitigt sowie gesundheitsgefährdende Baustoffe fachgerecht saniert. Ziel ist die nachhaltige Erneuerung der Tunnel- und Brückenbauwerke sowie die Herstellung schadstofffreier Tunnelbereiche. Der Tunnel mit Brücke besteht aus zwei parallelen Tunnelröhren und ist ca. 570m lang. Das Bauwerk verläuft in Höhe des 2.OG und 3.OG durch die Wohnüberbauung Schlangenbader Straße. Die vertraglichen Leistungen zur Grundinstandsetzung I – BE / Verkehrssicherung beinhaltet unter anderem das Herrichten der Baustelleneinrichtungsflächen, bauliche Vorarbeiten (z. B. Schutzzäune, Kronensicherung, Schutz von Bäumen, Schutz für Ausstattungselemente der Verkehrsanlage, Einrichtung usw.), Baustrom einrichten sowie die bauzeitliche Verkehrsführung.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: V-26-103
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) kofinanziert.
Eigenerklärung,
A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) kofinanziert.
Eigenerklärung,
A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
Postleitzahl: 14197
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 13 Monate Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig,
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 87 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-27 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig,
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-15 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 16a EU VOB/A
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden. Zum Nachweis der der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt. Auf gesondertes Verlangen ist der Nachweis über die Eintragung vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden. Zum Nachweis der der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt. Auf gesondertes Verlangen ist der Nachweis über die Eintragung vorzulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
A) Vorlage von Nachweisen und Angaben mit dem Angebot:
Benennung geeigneter auftragsbezogener Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen wird eine Referenz anerkannt, die folgende Anforderungen erfüllen:
Einrichtung und Vorhaltung von Verkehrssicherungsmaßnahmen längerer Dauer im innerstädtischen Bereich.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Auf gesondertes Verlangen sind für die vorgelegten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen.
B) Vorlage von Nachweisen und Angaben auf gesondertes Verlangen:
1. Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" und
2. Qualifikation des geprüften Fahrbahnmarkierers gemäß "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
A) Vorlage von Nachweisen und Angaben mit dem Angebot:
Benennung geeigneter auftragsbezogener Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen wird eine Referenz anerkannt, die folgende Anforderungen erfüllen:
Einrichtung und Vorhaltung von Verkehrssicherungsmaßnahmen längerer Dauer im innerstädtischen Bereich.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Auf gesondertes Verlangen sind für die vorgelegten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen.
B) Vorlage von Nachweisen und Angaben auf gesondertes Verlangen:
1. Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" und
2. Qualifikation des geprüften Fahrbahnmarkierers gemäß "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Bieteranfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Erklärungen und Nachweise sind in der Regel innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
B) Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
C) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
- In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt des Landes Berlin) sind für die Erbringung der Bauleistung zu beachtende Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein.
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Bieteranfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Erklärungen und Nachweise sind in der Regel innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
B) Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
C) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
- In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt des Landes Berlin) sind für die Erbringung der Bauleistung zu beachtende Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 187-667117 (2026-09-25)