Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot.
DIES GILT NICHT FÜR DIE REFERENZEN. DIESE SIND TROTZ PRÄQUALIFIKATION MIT DEM ANGEBOT ABZUGEBEN.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Als vergleichbare Leistungen gelten Schiffsschleusen, Bewegliche Wehre, Sperrwerke und Wasserkraftanlagen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 4 Mio. EUR.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und eine Liste der einzusetzenden Geräte und Mitarbeiter (Qualifikationen)
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen dem Zweckverband Region Finowkanal innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
1. Die Angebotswertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung
- 70% Preis
- 30% Technischer Wert:
Um bei der Wertung der Angebote auch Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" zu erreichen, hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen (siehe auch die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage zu Formblatt 211 EU (Angebotsaufforderung):
Unterkriterium 1: Technologiekonzept Herstellung Mikropfähle - Schleuse Hee
Unterkriterium 2: Technologie- und Logistikkonzept Abbruch, Entsorgung der Bestandsschleuse/ Bodenmaterial
Unterkriterium 3: Technologie- und Logistikkonzept für die bauzeitliche Auffüllung, wasserseitigen Arbeiten und die Herstellung der Anlege- und Wartestellen
Unterkriterium 4: Kurzkonzept bauzeitliche Wasserhaltung Hochwasser - Standort Hee
Unterkriterium 5: Bauzeitenplan inkl. Beschreibung des Bauablaufs Bau-AN
Unterkriterium 6: Referenzen von vergleichbar ausgeführten Baumaßnahmen in Deutschland
Zu Unterkriterium 6. Um bei der Wertung des Unterkriteriums "Referenzen von vergleichbar ausgeführten Baumaßnahmen in Deutschland" Punkte zu erhalten, sind abweichend von den Mindestanforderung der Eignung Referenzen abzugeben, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen, die ausschließlich Schiffsschleusen betreffen.
Die vorgenannten Unterlagen werden bei Fehlen nicht nachgefordert. Sofern der Bieter die Dokumente nicht seinem Angebot beifügt, erhält er für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" 0 Punkte.
Die Unterkriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums "Technischer Wert" wie folgt gewichtet:
Unterkriterium 1 = 5 %
Unterkriterium 2 = 5 %
Unterkriterium 3 = 5 %
Unterkriterium 4 = 5 %
Unterkriterium 5 = 5 %
Unterkriterium 6 = 5 %
2. Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte (unter Berücksichtigung der Wichtung = 7 Wertungspunkte) erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte (= 0 Wertungspunkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
3. Zuschlagskriterium Technischer Wert (unter Berücksichtigung der Wichtung max. 3 Wertungspunkte)
Es werden die Unterkriterien mit folgenden Wertungspunkten berücksichtigt:
Unterkriterium 1: max. 0,5 von 3 Wertungspunkten
Unterkriterium 2: max. 0,5 von 3 Wertungspunkten
Unterkriterium 3: max. 0,5 von 3 Wertungspunkten
Unterkriterium 4: max. 0,5 von 3 Wertungspunkten
Unterkriterium 5: max. 0,5 von 3 Wertungspunkten
Unterkriterium 6: max. 0,5 von 3 Wertungspunkten
Eine detaillierte Beschreibung der Unterkriterien ist in der Anlage zu Formblatt 211 "Gewichtung und Wertung der Zuschlagskriterien" zu finden.
Die Bewertung der von den Bietern zu den Unterkriterien mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erfolgt über eine Punktebewertung:
Unterkriterien 1 bis 5:
- 10 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine sehr gute, über den Grundanforderungen hinausgehende Erfüllung erwarten lassen,
- 7,5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine gute, über die Grundanforderungen hinausgehende Erfüllung erwarten lassen,
- 5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine befriedigende, über die Grundanforderungen hinausgehende Erfüllung erwarten lassen,
- 2,5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine über die Erfüllung der Grundanforderungen hinaus gehende aber noch nicht befriedigende Erfüllung erwarten lassen,
- 0 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers allenfalls die Erfüllung der Grundanforderungen erwarten lassen.
Unterkriterium 6:
- 10 Punkte erhält ein Bieter mit 5 oder mehr vergleichbaren Referenzen
- 7,5 Punkte erhält ein Bieter mit 4 vergleichbaren Referenzen
- 5 Punkte erhält ein Bieter mit 3 vergleichbaren Referenzen
- 2,5 Punkte erhält ein Bieter mit 1 bis 2 vergleichbaren Referenzen
- 0 Punkte erhält ein Bieter mit 0 vergleichbaren Referenzen.